4463/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

betreffend Vollzug des Pflegegeldgesetzes Rechnungshofbericht Bund 2008/7

Wirkungsbereich Bundesministerium für Finanzen

 

 

Wie aus diesem Rechnungshofbericht hervorgeht, gibt und gab es grobe Mängel im Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes.

 

Einige  Auszüge daraus:

 

  1. Das Bundespensionsamt (BPA) als nachgeordnete Dienststelle des BMF

          benötigte für die Abwicklung seiner rd. 4.700 Pflegegeldverfahren

          jährlich mehr als doppelt so viel Personal, Verwaltungsaufwand

          und Zeit als die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

          Übertragung der Aufgaben des BPA    an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter mit 1. Jänner 2007 waren keine Einsparungen durch Synergien im Bereich Pflegegeld erkennbar.

 

 

  1. Mit rd. 37,5 Vollzeitbeschäftigten erledigte das BPA 125 Anträge pro Vollzeitbeschäftigten, der Vergleichswert bei der SVA lag bei 311 Anträgen.

 

         

  1. Dem Bereich Pflegegeld war im Jahr 2006 je nach Berechnungsart ein Verwaltungsaufwand in Höhe von rd. 3,7 bis 4,8 Mill. EUR zugeordnet. Der (geschätzte) Verwaltungsaufwand betrug somit rd.     8,2 % bzw. 10,6 % aller Pflegegeldzahlungen und war etwa doppelt so hoch als bei der SVA mit 4,4 %.

 

 

  1. Während im Jahr 2005 bei der SVA nur bei 22,8 % aller Anträge die

          Erledigung länger als 90 Tage dauerte, war das beim BPA im selben

          Jahr bei 43,6 % (im Jahr 2006 bei 50,2 %

 

 

  1. Die Beauftragung von Vertrauensärzten erfolgte unausgewogen.

          Ein einziger Vertrauensarzt erhielt für die Beauftragung mit

          Erst– und Oberbegutachtungen rd. 30 % sämtlicher Ärztehonorare

          des Jahres 2006.

 

 

          5.1.   Die Anzahl der durchgeführten Erstbegutachtungen stieg von 4.059

          im Jahr 2004 auf 4.384 im Jahr 2006; im selben Zeitraum sank die

          Anzahl der verfügbaren Vertrauensärzte von 85 auf 74. Der Aufwand

          für Ärztehonorare (ohne Oberbegutachtungen) betrug im Jahr 2006

          327.754 EUR, davon fielen 82.645 EUR für Kilometergeld an.

          Fast die Hälfte (rd. 49 %) der Vertrauensärzte führten weniger als

          20 Pflegegelduntersuchungen jährlich durch. In Wien waren für rd.

          30 % der gesamten Untersuchungstätigkeit des BPA nur vier Vertrauensärzte

          eingesetzt. Dabei führte ein Arzt neben seiner Tätigkeit als

          Oberbegutachter im Jahr 2006 insgesamt 832 Erstbegutachtungen

          durch. Dies entsprach 63 % der in Wien bzw. 19 % der bundesweit

          erstellten Erstbegutachtungen.

 

          5.2.   Der RH stellte fest, dass einzelne Vertrauensärzte im Durchschnitt bis

          zu 90 km pro Untersuchung zurücklegten. Der österreichweite Durchschnitt

          lag bei 29 km pro Hausbesuch und damit höher als bei der SVA

          im Jahr 2005 (22 km pro Untersuchung)

 

          5.3.   Der oberbegutachtende Vertrauensarzt des BPA wurde ausschließlich

          auf Basis eines Werkvertrages mit einem pauschalen Honorar

          pro Oberbegutachtung und einem Stundensatz für eine vereinbarte

          wöchentliche Anwesenheitspflicht entlohnt. Im Jahr 2006 führte er —

          neben seiner Tätigkeit als erstbegutachtender Vertrauensarzt — insgesamt

          4.935 Oberbegutachtungen durch und stellte 436 Stunden Anwesenheitszeit

          in Rechnung.

         

          5.4.   Für die Vornahme der Oberbegutachtungen betrug sein Honorar im Jahr

          2006 rd. 61.740 EUR, für 832 Erstbegutachtungen weitere 57.700 EUR.

          In Summe entsprach dies rd. 30 % des gesamten Jahresaufwandes des

          BPA an Ärztehonoraren.

          Legt man den durchgeführten Oberbegutachtungen einen Zeitaufwand

          von 15 Minuten zugrunde, ergab sich bei Mitberücksichtigung

          der Anwesenheitszeit ein volles Dienstverhältnis von 40 Stunden

          wöchentlich. Der Zeitaufwand für die durchgeführten Erstbegutachtungen

          inklusive Fahrzeit ergab bei Ansatz von je 1,5 Stunden eine

          zusätzliche Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.

 

          5.5.   Nach Ansicht des RH ist eine persönliche, verpflichtende       Anwesenheitszeit innerhalb der Dienstzeit einem Werkvertrag wesensfremd.         Die gleichzeitige Abgeltung nach Stundensätzen und nach Pauschalen bei

          der Aufgabenerfüllung erachtete er für nicht klar abgrenzbar.

 

 

  1. Der Mindestinhalt eines Sachverständigengutachtens war in der Einstufungsverordnung zum BPGG geregelt. Darüber hinaus oblag es

            jedem Entscheidungsträger, seinen Vertrauensärzten weitere                                     Durchführungsanweisungen vorzugeben. Das BPA hatte keine                 diesbezüglichen internen Richtlinien erlassen.

          Die Vertrauensärzte verfertigten ihre Sachverständigengutachten

          anhand von Begutachtungsformularen, deren Gestaltung den einzelnen

          Entscheidungsträgern oblag. Das beim BPA verwendete       Begutachtungsformular war eine Eigenentwicklung aus dem Jahr 1995

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Was ist die Begründung dafür, dass das Bundespensionsamt (BPA) als nachgeordnete Dienststelle des BMF für die Abwicklung seiner rd. 4.700 Pflegegeldverfahren jährlich mehr als doppelt so viel Personal, Verwaltungsaufwand und Zeit als die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft benötigt und warum sind nach Übertragung an die BVA nach wie vor keine Einsparungen erfolgt?

 

  1. Warum konnten beim BPA nur 125 Anträge pro Vollzeitbeschäftigten erledigt werden, während bei der SVA pro Vollzeitbeschäftigten 311 Anträge erledigt werden konnten?

 

  1. Warum war beim BPA der Verwaltungsaufwand doppelt so hoch als bei der SVA?

 

  1. Warum dauerte beim BPA die Erledigung von 43,6 % aller Anträge länger als 90 Tage, während es bei der SAV nur 22,8% waren?

 

 

5.          Warum erhielt nur ein einziger Vertrauensarzt für die Beauftragung mit

          Erst– und Oberbegutachtungen rd. 30 % sämtlicher Ärztehonorare

          des Jahres 2006.

 

5.1. bis 5.5. Wie rechtfertigen Sie die Kritik des Rechnungshofes in diesem Punkten?

       (Auflistung der Rechtfertigungen lt. Punkt 5.1. bis Punkt 5.5. jeweils getrennt      beantworten)     

 

6.          Der Mindestinhalt eines Sachverständigengutachtens war in der   Einstufungsverordnung zum BPGG geregelt. Darüber hinaus oblag es

          jedem Entscheidungsträger, seinen Vertrauensärzten weitere                                      Durchführungsanweisungen vorzugeben. Das BPA hatte keine                 diesbezüglichen internen Richtlinien erlassen.

          Warum wurde die Einstufungsverordnung über den Mindestinhalt eines Sachverständigengutachtens missachtet bzw. warum gab es keine internen       Richtlinien?