4479/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Schlichtungsstelle in

Österreich - Beschwerden von Fluggästen"

Mit der AB 661/XXIII.GP vom 13.06.2007 wurden die Fragen des Fragestellers beantwortet. Aus
systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für
das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Einrichtungen wurden in den EU-Mitgliedsstaaten auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004
als Beschwerdestellen (von Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2) benannt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?

2.             Welche Mittel stehen dieser Beschwerdestelle (Art. 16 Abs. 2) im BM für Verkehr, Innovation
und Technologie zur Wahrung der Fluggastrechte zur Verfügung, wenn einzelne
Luftfahrtunternehmen (Airlines) die Bestimmungen dieser unmittelbar geltenden EU-
Verordnung nicht einhalten?

3.             In welchen Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004 noch keine
wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung von
Bestimmungen dieser Verordnung festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO)?

4.             Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen
gab es in den benannten Beschwerdestellen der EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2007
(Aufschlüsselung nach Airlines)?

5.             Wie viele von diesen Beschwerden wurden erledigt (Aufschlüsselung nach Airlines)?


6.             Wie wurden diese Beschwerden jeweils erledigt?

7.             Wie viele der obigen Beschwerden wurden im Jahr 2007 bei diesen benannten Beschwerdestellen
in der EU von österreichischen Fluggästen erhoben?

8.             Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen
gab es bei der benannten österreichischen Beschwerdestelle im Jahr 2007 (Aufschlüsselung
nach Airlines)?

9.             Wie viele von diesen Beschwerden wurden positiv erledigt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung
nach Airlines)?

10.      Wie viele Beschwerden wurden seitdem nicht erledigt (Aufschlüsselung nach Airlines)?

11.      Warum konnten diese Beschwerden nicht erledigt werden?
Wie lautete jeweils die Begründung dafür?

12.      Welche behördlichen Maßnahmen wurden deswegen durch die zuständigen Behörden
gegenüber einzelnen Airlines ergriffen (Aufschlüsselung auf Airlines)?

13.      In wie vielen Fällen mussten seit Inkrafttreten dieser EU-Verordnung auf Österreichs Flughäfen
bzw. durch Airlines in Österreich „Betreuungsleistungen" erbracht werden (Aufschlüsselung
nach Airlines)?

14.      Wie viele sonstige Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche nach den Art. 12 und 13 der
Verordnung sind Ihrem Ressort gegen Airlines bekannt geworden?

Wie wurden diese erledigt (ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?

15.      Wie oft erfolgten 2007 durch zuständige Behörden Kontrollen bei allen Österreich
anfliegenden Airlines (auf den einzelnen österreichischen Zivilflughäfen), ob die Bestimmungen
der VO (EG) Nr. 261/2004 tatsächlich eingehalten werden?

16.      Wer hat diese Kontrollen durchgeführt?

Welche Ergebnisse erbrachten diese behördlichen Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?


17.     Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
Welche Airlines waren davon betroffen?

18.     Ist es weiterhin richtig, dass durch Airlines halbleere Flüge aus wirtschaftlichen Gründen
gestrichen werden und die Fluglinie einen technischen Defekt (z. B. Flugsicherheitsmängel)
meldet, um keine Entschädigungen bzw. Ausgleichszahlungen an Fluggäste leisten zu müssen?

19.     Welche Definition eines „technischen Gebrechens" ist bei Beschwerden von Fluggästen
heranzuziehen?

20. Wann liegt aus Sicht des Ressorts bei einem technischen Gebrechen ein außergewöhnlicher
Umstand im Sinne der EU-Verordnung Nr. 261/2004 vor?

Liegt dazu bereits eine EuGH-Entscheidung vor?
Wenn ja, wie wurde entschieden?

21.     Welche aktuellen Probleme sehen Sie national bei der Vollziehung dieser EU-Verordnung?

22.     Liegt aus Sicht des Ressorts noch immer ein zu breiter Interpretationsspielraum bei der
Auslegung der Verordnung vor?

Wenn ja, wie kann eine Konkretisierung (im Sinne von mehr Rechtssicherheit) erfolgen?

23. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die angekündigten Überprüfungen der EU-
Mitgliedsstaaten durch die EU-Kommission?

24. In welchen Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben der Verordnung (EG Nr. 261/2004) nicht
eingehalten und Beschwerden von Fluggästen nicht verordnungsgemäß behandelt (z.B.
Spanien)?

Welche Informationen liegen dazu dem Ressort vor?