4479/J XXIII. GP
Eingelangt am 02.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Schlichtungsstelle in
Österreich - Beschwerden von Fluggästen"
Mit
der AB 661/XXIII.GP vom 13.06.2007 wurden die Fragen des Fragestellers
beantwortet. Aus
systematischen
Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für
das Jahr 2007 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Einrichtungen wurden in den EU-Mitgliedsstaaten auf Basis der VO (EG) Nr. 261
/2004
als
Beschwerdestellen (von Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2) benannt (Ersuche um
namentliche
Bekanntgabe)?
2.
Welche Mittel stehen dieser Beschwerdestelle (Art. 16 Abs. 2) im BM
für Verkehr, Innovation
und
Technologie zur Wahrung der Fluggastrechte zur Verfügung, wenn einzelne
Luftfahrtunternehmen (Airlines) die Bestimmungen dieser unmittelbar geltenden
EU-
Verordnung nicht einhalten?
3.
In welchen Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004
noch keine
wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden
Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung von
Bestimmungen
dieser Verordnung festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO)?
4.
Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder
Verspätung von Flügen
gab
es in den benannten Beschwerdestellen der EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2007
(Aufschlüsselung nach Airlines)?
5. Wie viele von diesen Beschwerden wurden erledigt (Aufschlüsselung nach Airlines)?
6. Wie wurden diese Beschwerden jeweils erledigt?
7.
Wie viele der obigen Beschwerden wurden im Jahr 2007 bei diesen
benannten Beschwerdestellen
in der EU von
österreichischen Fluggästen erhoben?
8.
Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder
Verspätung von Flügen
gab
es bei der benannten österreichischen Beschwerdestelle im Jahr 2007
(Aufschlüsselung
nach
Airlines)?
9.
Wie viele von diesen Beschwerden wurden positiv erledigt (Ersuche
jeweils um Aufschlüsselung
nach
Airlines)?
10. Wie viele Beschwerden wurden seitdem nicht erledigt (Aufschlüsselung nach Airlines)?
11.
Warum konnten diese Beschwerden nicht erledigt werden?
Wie lautete jeweils
die Begründung dafür?
12.
Welche behördlichen Maßnahmen wurden deswegen durch die
zuständigen Behörden
gegenüber
einzelnen Airlines ergriffen (Aufschlüsselung auf Airlines)?
13.
In wie vielen Fällen mussten seit Inkrafttreten
dieser EU-Verordnung auf Österreichs Flughäfen
bzw. durch Airlines in
Österreich „Betreuungsleistungen" erbracht werden
(Aufschlüsselung
nach Airlines)?
14.
Wie viele sonstige Schadenersatzansprüche oder
Regressansprüche nach den Art. 12 und 13 der
Verordnung
sind Ihrem Ressort gegen Airlines bekannt geworden?
Wie wurden diese erledigt (ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?
15.
Wie oft erfolgten 2007 durch zuständige Behörden Kontrollen
bei allen Österreich
anfliegenden
Airlines (auf den einzelnen österreichischen Zivilflughäfen), ob die
Bestimmungen
der
VO (EG) Nr. 261/2004 tatsächlich eingehalten werden?
16. Wer hat diese Kontrollen durchgeführt?
Welche Ergebnisse erbrachten diese behördlichen Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?
17.
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
Welche
Airlines waren davon betroffen?
18.
Ist es weiterhin richtig, dass durch Airlines halbleere Flüge aus
wirtschaftlichen Gründen
gestrichen werden und die Fluglinie einen technischen Defekt (z. B.
Flugsicherheitsmängel)
meldet, um keine Entschädigungen bzw. Ausgleichszahlungen an
Fluggäste leisten zu müssen?
19.
Welche Definition eines „technischen Gebrechens" ist bei
Beschwerden von Fluggästen
heranzuziehen?
20. Wann liegt
aus Sicht des Ressorts bei einem technischen Gebrechen ein
außergewöhnlicher
Umstand
im Sinne der EU-Verordnung Nr. 261/2004 vor?
Liegt
dazu bereits eine EuGH-Entscheidung vor?
Wenn
ja, wie wurde entschieden?
21. Welche aktuellen Probleme sehen Sie national bei der Vollziehung dieser EU-Verordnung?
22.
Liegt aus Sicht des Ressorts noch immer ein zu breiter
Interpretationsspielraum bei der
Auslegung
der Verordnung vor?
Wenn ja, wie kann eine Konkretisierung (im Sinne von mehr Rechtssicherheit) erfolgen?
23. Welche
konkreten Ergebnisse erbrachten die angekündigten Überprüfungen
der EU-
Mitgliedsstaaten
durch die EU-Kommission?
24. In welchen
Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben der Verordnung (EG Nr. 261/2004) nicht
eingehalten
und Beschwerden von Fluggästen nicht verordnungsgemäß behandelt
(z.B.
Spanien)?
Welche Informationen liegen dazu dem Ressort vor?