4524/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Vock,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vergebührung von Miet- und Bestandsverträgen
In der Sitzung vom 7. 5. 2008 wurde ein Antrag auf Änderung des
Gebührengesetzes 1957 behandelt (625/A XXIII. GP).
Während sich die Debatte nur auf die so genannten Mietverträge bezog, stellt die
FPÖ generell in Frage, ob bei der Vergebührung von Miet- und Bestandsverträgen
die Aufwendungen, einerseits für die Wirtschaft und andererseits im Finanzamt für
Gebühren, einen möglichen Ertrag des Finanzamts für Gebühren und
Verkehrssteuern wesentlich übersteigen.
Durch die so genannte Selbstbemessung wurde zwar die Hauptlast der Berechnung
und somit der Verantwortung auf die Vertragspartner übergewälzt, es ist jedoch
davon auszugehen, dass seitens des Finanzamts für Gebühren diese
Selbstbemessung zumindest stichprobenartig überprüft werden muss.
Da die Bemessungsgrundlage mit nur € 150,- begrenzt ist, ist jeder unbefristete
Vertrag, der monatlich € 5 überschreitet, bereits zu vergebühren (€ 1,80).
Dafür müssen Vertragspartner ohne eigenem Steuerkonto ein Formular und einen
entsprechenden Zahlschein ausfüllen, um die entstandene Steuer ordnungsgemäß
abzuführen.
In
diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1)
Wie hoch sind die Jährlichen Einnahmen aufgrund der Vergebührungen von
Miet- und
Bestandsverträgen in den letzten Jahren?
2) Wie hoch war die durchschnittliche Belastung der einzelnen Verträge?
3) Welche Kosten entstehen jährlich für die Verwaltung der Vergebührungen von Miet- und Bestandsverträgen für die Republik Österreich in den letzten Jahren?
4) Welche Kosten entstehen jährlich für die Verwaltung der Vergebührungen von Miet- und Bestandsverträgen für die betroffenen Unternehmen?
5) Können Sie sich eine Abschaffung dieser Gebühren vorstellen?
6) Wenn nein, warum nicht?