4524/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Vock,
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vergebührung von Miet- und Bestandsverträgen

In   der   Sitzung   vom   7.    5.   2008   wurde   ein   Antrag   auf   Änderung   des

Gebührengesetzes 1957 behandelt (625/A XXIII. GP).

Während sich die Debatte nur auf die so genannten Mietverträge bezog, stellt die

FPÖ generell in Frage, ob bei der Vergebührung von Miet- und Bestandsverträgen

die Aufwendungen, einerseits für die Wirtschaft und andererseits im Finanzamt für

Gebühren,    einen    möglichen    Ertrag    des    Finanzamts    für    Gebühren    und

Verkehrssteuern wesentlich übersteigen.

Durch die so genannte Selbstbemessung wurde zwar die Hauptlast der Berechnung

und somit der Verantwortung auf die Vertragspartner übergewälzt, es ist jedoch

davon    auszugehen,    dass    seitens    des    Finanzamts    für    Gebühren    diese

Selbstbemessung zumindest stichprobenartig überprüft werden muss.

Da die Bemessungsgrundlage mit nur 150,- begrenzt ist, ist jeder unbefristete

Vertrag, der monatlich 5 überschreitet, bereits zu vergebühren ( 1,80).

Dafür müssen Vertragspartner ohne eigenem Steuerkonto ein Formular und einen

entsprechenden Zahlschein ausfüllen, um die entstandene Steuer ordnungsgemäß

abzuführen.

In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   den
Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1)            Wie hoch sind die Jährlichen Einnahmen aufgrund der Vergebührungen von
Miet- und Bestandsverträgen in den letzten Jahren?

2)     Wie hoch war die durchschnittliche Belastung der einzelnen Verträge?

3)            Welche Kosten entstehen jährlich für die Verwaltung der Vergebührungen von Miet- und  Bestandsverträgen für die Republik Österreich  in den letzten Jahren?

4)     Welche Kosten entstehen jährlich für die Verwaltung der Vergebührungen von Miet- und Bestandsverträgen für die betroffenen Unternehmen?

5)            Können Sie sich eine Abschaffung dieser Gebühren vorstellen?

6)     Wenn nein, warum nicht?