4547/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage
der
Abgeordneten Strache, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer
Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend
Krankentransporte
Laut einem uns mitgeteilten Sachverhalt wurde Frau Huberta Sturm für einen ärztlich angeordneten Krankentransport von Wien nach Klagenfurt von der Firma GWS 585 Euro verrechnet, deren Vergütung seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse abgelehnt wurde.
Frau Huberta Sturm wurde in Wien mit schweren Herzrhythmusstörungen ins Kaiserin-Elisabeth-Spital eingeliefert, wo die Notwendigkeit eine Herzklappenoperation festgestellt wurde. Aufgrund der Dringlichkeit dieser Operation wurde die Patientin nach Klagenfurt überstellt, da dort die Wartezeiten erheblich geringer waren
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie viele Krankenbeförderungen gab es im Jahr 2007?
2. Wie viele davon wurden von Patienten ohne Anspruch auf Vergütung beglichen?
3.
Welche Gründe sind auschlaggebend für eine Vergütung oder Übernahme der
Kosten seitens der
Gebietskrankenkassen?
4. Wie werden Krankenbeförderungen von EU-Bürgern verrechnet?
5. Wie werden Krankenbeförderungen von Drittstaatsangehörigen verrechnet?
6. Wie werden Krankenbeförderungen von Asylwerbern verrechnet?