4552/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage

Die Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Genossinen und Genossen

stellen nachstehende Anfrage betreffend die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres 3635/AB zu 3615/J 23.GP und weitere aufklärungsbedürftige Vorgänge im BMI betreffend N.N. an den Bundesminister für Inneres

Mit Anfrage vom 27.2.2008 begehrten die Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Wittmann. Genossinnen und Genossen Auskunft betreffend die Vergabe von Dienstkreditkarten („Prasser-Cards") im BMI. In Frage 11 verlangten die gefertigten Abgeordneten eine Schilderung der „Biographie" der „Prasser-Card" von N.N., über die dieser von Mai 2004 - März 2007 verfügt hatte. Außer der Angabe der Gültigkeitsdauer findet sich hinsichtlich der Verwendung dieser Karte in der Antwort lediglich die lakonische Feststellung, von einer genauen Darstellung der Buchungen wurde auf Grund des angeblich zu hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen.

In Frage 12 wollten die anfragenden Abgeordneten wissen, ob es hinsichtlich des Verschwindens der Dienstkreditkarte von N.N. Aktenvorgänge gebe, diese Frage wurde lediglich mit einem lakonischen „Nein" beantwortet. Im „Falter" (Nr 9/08, S.20) wird jedoch hinsichtlich einer (angeblich) privaten Kreditkarte von N.N. aus einem Polizeiakt zitiert.

Die gefertigten Abgeordneten fordern den Bundesminister für Inneres auf, die gestellten Fragen ausführlich, detailliert und im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beantworten, vor allem jede Antwort ausführlich zu begründen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesminister für Inneres:

1) Schildern Sie den konkreten Verwaltungsaufwand, den die Beantwortung der Frage 11 der Anfrage verursacht hätte! Nennen Sie insbesondere die Anzahl der in Frage kommenden Buchungen, die mit der Karte durchgeführt wurden, und schildern Sie die organisatorische Ausgestaltung des internen Managements dieser Karten. Sollte sich im Zuge der Beantwortung dieser Frage herausstellen, dass der Verwaltungsaufwand der Beantwortung der genannten Frage weniger hoch sein sollte als ursprünglich angenommen, verlangen die gefertigten Abgeordneten nochmals deren Beantwortung.

2)  Ist Ihnen bekannt, dass § 91 Abs 4 GOG-NR Sie verpflichtet, im Falle der Unmöglichkeit der Erteilung einer Auskunft deren Nichterteilung zu begründen?

3)            Sind   Sie  der  Meinung,   dass  der  bloße  Verweis   auf einen  angeblich  zu  hohen Verwaltungsaufwand eine hinreichende Begründung   für die Nichtbeantwortung der Frage darstellt?

4)     Wie erklären Sie sich den Umstand, dass das BMI logistisch in der Lage ist, den Aktenanforderungen des Untersuchungsaussausschusses nachzukommen (so die Aussage von BIA-Chef Martin Kreutner in der 9. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 13.5.08), aber offenbar nicht die Kapazitäten hat, weniger als 40 Monatsabrechnungen einer Kreditkarte zu studieren und in einer Anfragebeantwortung darzulegen?

5)  Im Februar 2002 war noch nicht bekannt, ob es sich bei der verschwundenen Karte um eine private Karte oder eine dienstliche Karte gehandelt hat (siehe auch „profil 9/08), deshalb hat sich die Frage primär auf die verschwundene Karte von N.N. bezogen. Weshalb haben Sie nicht  auf den Aktenvorgang zum Verschwinden der in „Falter" 9/08 genannten Kreditkarte Bezug genommen?

6)   Wie erklären Sie sich dem Umstand, dass der „Falter" den entsprechenden Polizeiakt vorliegen hatte?