4660/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Michael Ikrath
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einhaltung des Österreichischen Stabilitätspakts

Österreich ist dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet. Daher
hat die Bundesregierung einen ausgeglichenen Haushalt
über den Konjunkturzyklus
für verbindlich erklärt. Langfristig kann kein Staat mehr Geld ausgeben, als er
einnimmt. Unser Land geht bislang mit gutem Beispiel voran, 2007 konnte das
Budgetdefizit neuerlich gesenkt und die Schulden weiter abgebaut werden. Diese
verantwortungsvolle Haushaltspolitik macht
Österreich zu einem attraktiven
Wirtschafts- und Besch
äftigungsstandort.

Damit dieser Kurs im Hinblick auf das nächste Doppelbudget 2009/2010 erfolgreich
fortgef
ührt werden kann, sind neben dem Bund auch die Länder und Gemeinden in
ihrer Budget-Disziplin gefordert. Mit dem
österreichischem Stabilitätspakt 2008 haben
sich Bund, Länder und Gemeinden weiterhin zur Stabilitätsorientierung bei ihrer
Haushaltsf
ührung und zur nachhaltigen Einhaltung der Kriterien über die
Haushaltsdisziplin verpflichtet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende

Anfrage:

1.   Welches Haushaltsdefizit erwartet der Bund für das Jahr 2008?

Können die Anforderungen des Österreichischen Stabilitätspakts eingehalten
werden?

2.   Welches Haushaltsdefizit erwartet der Bund für die Länder und Gemeinden für
das Jahr 2008?

Können die Anforderungen des Österreichischen Stabilitätspakts
gesamtstaatlich eingehalten werden?

3.   Welche Bundesländer tragen derzeit maßgeblich zum erforderlichen
Haushaltsüberschuss der Länder bei?

Welche Länder erfüllen die gesetzten Anforderungen derzeit nicht?

4.    Gibt es Länder, die den Stabilitätsbeitrag bereits in den Vorjahren um den
H
öchstbetrag unterschritten haben?

       Ergeben sich dadurch allfällige Ausgleichsforderungen?
Wenn ja, in welcher Höhe?

5.      Was sind die Gründe für ein Abweichen von den Zielen gemäß dem
Österreichischen Stabilitätspakt?

6.             Welche Maßnahmen können gesetzt werden um die Ziele des
Österreichischen Stabilitätspakts zu erreichen?

7.             Sind derzeit Sanktionsbeiträge ausständig?

Wenn ja, in welcher Höhe und wann können diese Forderungen
voraussichtlich erfüllt werden?

8.   Welche Auswirkungen hat die Erfüllung bzw. die Nichterfüllung des
Stabilitätspakts auf das Budget 2009/2010?

Könnte das angepeilte gesamtstaatliche Nulldefizit 2010 damit in seiner
Umsetzung gef
ährdet sein?

9.   Welche Auswirkung hat das Ergebnis des Österreichischen Stabilitätspakts
auf die geplante Steuerreform?