4669/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger)"

Sozialversicherungsträger können nach § 332 ASVG Regressansprüche bei denjenigen stellen,
die für einen Körperschaden verantwortlich gemacht werden können. Dabei können die damit
verbundenen Leistungen (Behandlungs-, Heilungs- und Krankenhauskosten) zurückverlangt
werden. Damit soll sichergestellt werden, dass fehlerhaftes Verhalten Dritter nicht sozialisiert
wird.

Diese Regelung kann u.a. auch nach Produkthaftungsfallen gegenüber Herstellern, Importeuren
oder Händlern angewendet werden, wenn dabei eine Person durch ein fehlerhaftes Produkt
verletzt oder getötet wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Regressansprüche nach § 332 ASVG wurden durch die Sozialversicherungsträger
in den Jahren 2004,2005,2006 und 2007 insgesamt gestellt und geltend gemacht
(Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger und Jahre)?

2.             Welche Beträge wurden in diesen Jahren regressiert (Aufschlüsselung auf Jahre und
Sozialversicherungsträger)?

3.             Wie viele hätten in diesen Jahren gestellt werden können (Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.             In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren Regressansprüche nach § 332 Abs. 5 ASVG in
diesen Jahren stellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.      Welche Beträge wurden in diesen Jahren geltend gemacht?
Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Sozialversicherungsträger)?

6.             Wie viele dieser Regressansprüche waren in diesen Jahren auf Straßenverkehrsunfälle
zurückzuführen (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger und Jahre)?

7.             Bei wie vielen dieser Regressforderungen waren in diesen Jahren ausländische Lenker bzw.
Fahrzeughalter betroffen, die für den Unfall kausal verantwortlich waren (Aufschlüsselung
auf Sozialversicherungsträger und Jahre)?

8.             Wie viele dieser Regressansprüche waren in diesen Jahren auf Verletzungen oder Todesfälle
zurückzuführen, die auf fehlerhafte Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
zurückzuführen waren (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger und Jahre)?

9.             Durch welche fehlerhaften Produkte wurden diese Verletzungen bzw. Todesfälle ausgelöst?