4669/J XXIII. GP
Eingelangt am 01.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger)"
Sozialversicherungsträger
können nach § 332 ASVG Regressansprüche bei denjenigen stellen,
die für einen Körperschaden verantwortlich gemacht werden
können. Dabei können die damit
verbundenen
Leistungen (Behandlungs-, Heilungs- und Krankenhauskosten) zurückverlangt
werden. Damit soll sichergestellt werden, dass fehlerhaftes Verhalten Dritter
nicht sozialisiert
wird.
Diese Regelung kann
u.a. auch nach Produkthaftungsfallen gegenüber Herstellern, Importeuren
oder
Händlern angewendet werden, wenn dabei eine Person durch ein fehlerhaftes
Produkt
verletzt oder
getötet wird.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Soziales und
Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Regressansprüche nach § 332 ASVG wurden durch die
Sozialversicherungsträger
in
den Jahren 2004,2005,2006 und 2007 insgesamt gestellt und geltend gemacht
(Aufschlüsselung
auf Sozialversicherungsträger und Jahre)?
2.
Welche Beträge wurden in diesen Jahren regressiert
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Sozialversicherungsträger)?
3. Wie viele hätten in diesen Jahren gestellt werden können (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4.
In wie vielen
Fällen wurden in diesen Jahren Regressansprüche nach § 332 Abs.
5 ASVG in
diesen Jahren stellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?
5. Welche Beträge wurden in
diesen Jahren geltend gemacht?
Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?
Welche
Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Sozialversicherungsträger)?
6.
Wie viele dieser Regressansprüche waren in diesen Jahren auf
Straßenverkehrsunfälle
zurückzuführen
(Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger und Jahre)?
7.
Bei wie vielen dieser Regressforderungen waren in diesen Jahren
ausländische Lenker bzw.
Fahrzeughalter betroffen, die für den Unfall kausal verantwortlich waren
(Aufschlüsselung
auf
Sozialversicherungsträger und Jahre)?
8.
Wie viele dieser Regressansprüche waren in diesen Jahren auf
Verletzungen oder Todesfälle
zurückzuführen,
die auf fehlerhafte Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
zurückzuführen waren (Aufschlüsselung auf
Sozialversicherungsträger und Jahre)?
9. Durch welche fehlerhaften Produkte wurden diese Verletzungen bzw. Todesfälle ausgelöst?