4694/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.07.2008
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Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Hauser, Vilimsky
und weiterer
Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Bahnfreifahrten von Asylanten.
Es wird kolportiert, dass Asylanten Züge der ÖBB kostenlos
benützen. Asylanten
sollen sich einfach in Waggons setzen, ohne eine Fahrkarte zu lösen. Erzählt wird,
dass die ÖBB den Namen und den Asylort ertappter
Schwarzfahrer ermitteln und die
Fahrtkosten dann der Asylortgemeinde in
Rechung stellt. Es soll schon
vorgekommen sein, dass die Rechung
an eine falsche Gemeinde ergangen ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die
Bundesministerin
für Inneres
folgende
Anfrage:
1.
Müssen Schaffner, die Asylanten ohne Fahrschein ertappen,
für einen
Rücktransport
in den Aufenthaltsort sorgen?
2. Sind dem Ministerium Schwarzfahrten von Asylwerbern bekannt?
3.
Wenn ja, wie viele Fälle gibt es, wie hoch sind die
entstandenen Kosten für die
Bahnfahrten und wer zahlt(e) diese bzw. welche Gemeinden haben bislang
wie viel gezahlt?
4.
Wenn es „Asylanten-Bahnfreifahrten" gegeben hat,
was kann bzw. wird zu
deren
Abschaffung unternommen?