4713/J XXIII. GP
Eingelangt am
07.07.2008
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Zulassung zum Studium
Nach Auskunft der Studienabteilung der Medizinuniversität Wien können zum Studium nur Studenten zugelassen werden, die alle Zulassungskriterien erfüllen und Ihre Unterlagen formvollendet bis zum 30.09. einbringen, sonst ist eine Teilnahme am Pflichtunterricht der mit 1.10. beginnt, nicht möglich. Dieser Unterricht kann auch aus zeitlichen Gründen nicht nachgeholt werden. Zu diesen Unterlagen gehört auch das positive Maturazeugnis.
In Österreich finden die Termine für die mündliche Nachmatura an vielen Schulen in der ersten Oktoberwoche statt, allerdings ist sind die Fristen für manche Studien (z.B. Medizin, s.o.) mit 30.09.08 festgelegt, d.h. ein Schüler mit einer mündlichen Nachprüfung verliert ein volles Jahr Studienzeit weil sich die Termine überschneiden - das ist den Betroffenen nach Auffassung der Fragesteller nicht zumutbar.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung in diesem Zusammenhang nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen das aufgezeigte Problem bekannt?
2.
Gibt es seitens Ihres Ressorts Vorstellungen, wie den Betroffenen
geholfen
werden könnte?
3.
Für welche Studien endet die Zulassungsfrist bzw. die Möglichkeit
das
Studium tatsächlich aufzunehmen mit 30.09.?
4. Gibt es für Härtefälle Sonderregelungen oder Kulanzlösungen?