4713/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Zulassung zum Studium

Nach Auskunft der Studienabteilung der Medizinuniversität Wien können zum Studium nur Studenten zugelassen werden, die alle Zulassungskriterien erfüllen und Ihre Unterlagen formvollendet bis zum 30.09. einbringen, sonst ist eine Teilnahme am Pflichtunterricht der mit 1.10. beginnt, nicht möglich. Dieser Unterricht kann auch aus zeitlichen Gründen nicht nachgeholt werden. Zu diesen Unterlagen gehört auch das positive Maturazeugnis.

In Österreich finden die Termine für die mündliche Nachmatura an vielen Schulen in der ersten Oktoberwoche statt, allerdings ist sind die Fristen für manche Studien (z.B. Medizin, s.o.) mit 30.09.08 festgelegt, d.h. ein Schüler mit einer mündlichen Nachprüfung verliert ein volles Jahr Studienzeit weil sich die Termine überschneiden - das ist den Betroffenen nach Auffassung der Fragesteller nicht zumutbar.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung in diesem Zusammenhang nachstehende

Anfrage:

1.             Ist Ihnen das aufgezeigte Problem bekannt?

2.             Gibt es seitens Ihres Ressorts Vorstellungen, wie den Betroffenen geholfen
werden k
önnte?

3.             Für welche Studien endet die Zulassungsfrist bzw. die Möglichkeit das
Studium tatsächlich aufzunehmen mit 30.09.?

4.      Gibt es für Härtefälle Sonderregelungen oder Kulanzlösungen?