4766/J XXIII. GP
Eingelangt am
10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger, Keck
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Krankenstand: Entgeltfortzahlung oder Krankengeldbezug"
Seit der Abschaffung des EFZG
Erstattungsfonds im Krankheitsfalle durch „schwarz-blau“ und
der damit verbundenen Verlagerung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf
die
Unternehmen, sind Arbeiterkammer und Gewerkschaften im Rahmen der
Rechtsberatung mit
dem Phänomen der
„einvernehmlichen“ Lösung der Dienstverhältnisse im
Krankenstand und der
späteren Wiedereinstellung der Dienstnehmer durch ehemaligen Arbeitgeber,
konfrontiert. Diese
einvernehmliche Auflösung ist meist mit der Zusicherung der
Wiedereinstellung durch die
Unternehmen verbunden.
Aus Sicht der Fragesteller stellt
dies eine Umgehung dar, um die Entgeltfortzahlung
(Krankengeldbezug ist der Höhe nach
deutlich niedriger als Entgeltfortzahlung) auf die
Sozialversicherungsträger zu verlagern.
Der Dienstnehmer zahlt durch diese
Praxis mehrfach drauf- er ist den Job los und bekommt auch
noch weniger ausbezahlt! Der Dienstgeber
hingegen verdient doppelt. Er hat keine unproduktiven
Lasten, wird auf diesem Wege vielleicht auch unliebsame Dienstnehmer ohne
Widerstand los und
erspart sich auch noch die Soziallasten. Die Sozialversicherung ist der
zweite Verlierer: Sie zahlt
das Krankengeld und verliert die Einnahmen! Der dritte Verlierer ist wiederum
der
Dienstnehmer: Es fehlen damit auch Beitragszeiten für die Pension.
Da die
einzelnen Gebietskrankenkassen über die notwendige Software und damit
Daten (wie
Krankenstand, An- und Abmeldung) verfügen, sollen die nun folgenden Fragen
beantwortet
werden können.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und
Jugend
nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Summe machte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch
Unternehmen in den
Jahren
2003, 2004, 2005, 2006 und2007 aus (Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen
Bundesländer)?
2.
Wie hoch waren
die Ausgaben für den Krankengeldbezug durch die
Sozialversicherungsträger in den Jahren
2003, 2004, 2005, 2006 und 2007
(Aufschlüsselung
auf Jahre und die
einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. Bundesländer)?
3.
Wie oft haben in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007
Unternehmen
ArbeitnehmerInnen
(z.B. wegen Krankheit) abgemeldet und danach (innerhalb von
3 Monaten, 6 Monaten und 12 Monaten) wieder angemeldet?
Wie viele
ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung der oben
genannten
Fristen auf Jahre und Bundesländer)?
4. Wie viele Unternehmen haben
insgesamt diese beschriebene Praxis in den Jahren 2003, 2004,
2005, 2006 und 2007
angewandt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
5. Wie sieht der Trend für 2008 aus?
6. Welche Kosten haben sich diese Unternehmen durch diese Vorgangsweise seit 2003 erspart?
7.
Ist es richtig, dass aufgrund derzeit gültiger Bestimmungen im
Krankengeldbezug keine
Beitragszeiten
für die Pensionsversicherung erworben werden?
8.
Stellt auch für Sie die im Einleitungstext beschriebene
Vorgangsweise eine Umgehung der
Absicht
des Gesetzgebers dar?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
9.
Wie
viele ArbeitnehmerInnen suchten 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007
nach Auflösung
eines
Dienstverhältnisses um die Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension an
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?