4767/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger, Keck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Krankenstand: Entgeltfortzahlung oder Krankengeldbezug“

Seit der Abschaffung des EFZG Erstattungsfonds im Krankheitsfalle durch „schwarz-blau“ und
der damit verbundenen Verlagerung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die
Unternehmen, sind Arbeiterkammer und Gewerkschaften im Rahmen der Rechtsberatung mit
dem Phänomen der „einvernehmlichen“ Lösung der Dienstverhältnisse im Krankenstand und der
späteren Wiedereinstellung der Dienstnehmer durch ehemaligen Arbeitgeber, konfrontiert. Diese
einvernehmliche Auflösung ist meist mit der Zusicherung der Wiedereinstellung durch die
Unternehmen verbunden.

Aus Sicht der Fragesteller stellt dies eine Umgehung dar, um die Entgeltfortzahlung
(Krankengeldbezug ist der Höhe nach deutlich niedriger als Entgeltfortzahlung) auf die
Sozialversicherungsträger zu verlagern.

Der Dienstnehmer zahlt durch diese Praxis mehrfach drauf - er ist den Job los und bekommt auch
noch weniger ausbezahlt! Der Dienstgeber hingegen verdient doppelt. Er hat keine unproduktiven
Lasten, wird auf diesem Wege vielleicht auch unliebsame Dienstnehmer ohne Widerstand los und
erspart sich auch noch die Soziallasten. Die Sozialversicherung ist der zweite Verlierer: Sie zahlt
das Krankengeld und verliert die Einnahmen! Der dritte Verlierer ist wiederum der
Dienstnehmer: Es fehlen damit auch Beitragszeiten für die Pension.

Da die einzelnen Gebietskrankenkassen über die notwendige Software und damit Daten (wie
Krankenstand, An- und Abmeldung) verfügen, sollen die nun folgenden Fragen beantwortet
werden können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nachstehende

Anfrage:

1.         Welche Summe machte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch Unternehmen in den
Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und2007 aus (Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen
Bundesländer)?

2.         Wie hoch waren die Ausgaben für den Krankengeldbezug durch die
Sozialversicherungsträger in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 (Aufschlüsselung
auf Jahre und die einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. Bundesländer)?

3.         Wie oft haben in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 Unternehmen
ArbeitnehmerInnen (z.B. wegen Krankheit) abgemeldet und danach (innerhalb von
3 Monaten, 6 Monaten und 12 Monaten) wieder angemeldet?

Wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung der oben genannten
Fristen auf Jahre und Bundesländer)?

4.    Wie viele Unternehmen haben insgesamt diese beschriebene Praxis in den Jahren 2003, 2004,
2005, 2006 und 2007 angewandt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

5.          Wie sieht der Trend für 2008 aus?

6.          Welche Kosten haben sich diese Unternehmen durch diese Vorgangsweise seit 2003 erspart?

7.          Ist es richtig, dass aufgrund derzeit gültiger Bestimmungen im Krankengeldbezug keine
Beitragszeiten für die Pensionsversicherung erworben werden?

8.          Stellt auch für Sie die im Einleitungstext beschriebene Vorgangsweise eine Umgehung der
Absicht des Gesetzgebers dar?

Wenn nein, warum nicht?

Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?


9. Wie viele ArbeitnehmerInnen suchten 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 nach Auflösung
eines Dienstverhältnisses um die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension an
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?