4768/J XXIII. GP
Eingelangt am
10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Franz Morak
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Vermietung des Burgtheaters an das ECHO-Medienhaus während
der EURO 2008 II
In Ihrer
Anfragebeantwortung 4210/AB legen Sie die Eigentumsverhältnisse an
der
Bundestheater Holding
GmbH und deren Töchter dar. Demnach steht die
Bundestheater Holding GmbH zu 100% im Eigentum des Bundes, und diese
wiederum ist Eigentümerin der
Tochtergesellschaften gemäß § 3 Abs. 1 Z 2
- 5
BThOG.
Das fehlende Recht auf Interpellation leiten Sie in nicht nachvollziehbarer
Weise aus der Annahme ab, dass im Zuge der Ausgliederung der Österreichischen
Bundestheater aus der
Bundesverwaltung zwischen dem Bund und den
Tochtergesellschaften nach § 3
Abs. 1 Z 2 - 5 leg.cit. keine Eigentumsverhältnisse
bestehen. Sie vertreten somit die Ansicht, dass durch die Etablierung der
Bundestheater Holding GmbH kein
Bundeseigentum und kein staatlicher Einfluss
auf deren Tochtergesellschaften gegeben sind.
Der
Rechnungshof versteht demgegenüber unter Ausgliederung die Übertragung
von
Aufgaben,
die bisher Gebietskörperschaften oder andere Verwaltungsträger
wahrgenommen haben, auf andere, rechtlich selbständige
Organisationen, z.B. auf
eigens für Ausgliederungszwecke geschaffene
Rechtsträger. Die
Aufgabenbesorgung verbleibt dabei im
staatlichen Einflussbereich. Der Staat bedient
sich jedoch anderer, entweder privatrechtlicher (z.B.
Kapitalgesellschaften) oder
öffentlich-rechtlicher (z.B. Körperschaften, Anstalten oder Fonds)
Organisationsformen.
Selbst unter der Prämisse, dass Ihre Ausführungen in der Anfragebeantwortung
4210/AB unter den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen Deckung fänden
und daher nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, die
Beschlussgegenstand des jeweiligen Aufsichtsrates sind, stellt sich den
unterzeichneten Abgeordneten die Frage, ob die Möglichkeit der Ausübung des
Interpellationsrechts bewusst dadurch umgangen wurde, dass der Aufsichtsrat
nicht
mit der geplanten Vermietung konfrontiert
wurde. Gemäß § 28a Abs. 1 Satz 3 GmbH-
Gesetz (GmbHG) hat die Geschäftsführung dem
Aufsichtsrat über Umstände, die für
die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher
Bedeutung sind,
unverzüglich einen Sonderbericht zu
erstatten. Da aus Ihrer Anfragebeantwortung
hervorgeht, dass die Vermietung des
Burgtheaters einen Einnahmenausfall während
der EURO 2008
kompensieren soll, hätte dem Aufsichtsrat infolge einer
bevorstehenden Berührung soeben
genannter Interessen (Liquidität, Rentabilität) ein
Sonderbericht
erstattet werden müssen.
Neben dem klaren
Verstoß gegen das GmbHG ergeben sich
aufgrund Ihrer
Anfragebeantwortung 4210/AB zusätzliche
Fragen. Darüber hinaus werden die nicht
beantworteten Fragen
der Anfrage 4208/J nochmals gestellt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und
Kultur folgende
Anfrage
1.
Wie begründen Sie unter Heranziehung der Artikel 52 in
Verbindung mit
Artikel 126b Bundes-Verfassungsgesetz Ihren Standpunkt, dass an den
Tochtergesellschaften
der Bundestheater Holding GmbH kein Eigentum des
Bundes besteht?
2.
Sie haben bisher mehrere parlamentarische Anfragen - wenn auch
mangelhaft -
hinsichtlich der Angelegenheiten der Österreichischen
Bundestheater inhaltlich beantwortet. Wieso
haben Sie in der Vergangenheit
die Beantwortung nicht mit dem
Argument verweigert, diese wären nicht
Gegenstand von
Aufsichtsratsbeschlüssen gewesen?
3.
Ihrer
Anfragebeantwortung 4210/AB ist zu entnehmen, dass die Suche nach
einem Mieter während des Zeitraums der EURO 2008
(07.06.2008 bis
29.06.2008) einen Einnahmenausfall
kompensieren soll. Warum hat die
Geschäftsführung dem
Aufsichtsrat in dieser Angelegenheit nicht unverzüglich
einen Sonderbericht
nach § 28a Abs. 1 Satz 3 GmbHG
erstattet?
4.
Wie beurteilen
Sie den Umstand, dass die Geschäftsführung Ihrer Pflicht zur
Sonderberichterstattung nicht nachgekommen ist?
5.
Warum wurde
der Aufsichtsrat in Kenntnis der Bestimmung des § 13 Abs. 6
BThOG, wonach Aufsichtsräte gegenüber der
Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur bzw gegenüber dem entsendenden Bundesminister über die
Beschlüsse des Aufsichtsrates zur
Auskunftserteilung verpflichtet sind, nicht
mit der Vermietung des Burgtheaters an das ECHO Medienhaus befasst?
6.
Wie beurteilen
Sie den Umstand, dass die Geschäftsführung Ihrer Pflicht zur
Befassung des Aufsichtsrates nicht nachgekommen ist und kein Beschluss
des Aufsichtsrates vorliegt?
7.
Nach § 2 Abs. 2 Z 1 BThOG ist ein ganzjähriger
Spielbetrieb zu gewährleisten,
wobei
maximal 2 Monate Spielbetriebspause gewährt werden dürfen. Wie
rechtfertigen Sie in
Anbetracht der Tatsache, dass diese beiden Monate im
Juli und August ausgeschöpft
werden, diesen Verstoß gegen das BThOG
durch die Vermietung des Burgtheaters?
8.
Laut
Stellungnahme des Burgtheaters, die in der Anfragebeantwortung
4210/AB zitiert wird, habe Staatssekretär Dr. Lopatka ein koordinierendes
Gespräch zwischen
den Vertretern der Bundesregierung und der
Stadtregierung
abgelehnt. Gemäß den den unterzeichneten Abgeordneten
vorliegenden
Unterlagen hat das Sportstaatssekretariat keineswegs ein
Gespräch
abgelehnt, da das Burgtheater gar nicht um ein koordinierendes
Gespräch angesucht,
sondern sich nur hinsichtlich des Umgangs mit der
Fanzone erkundigt
hat. Haben Sie als für die Bundestheater zuständige
Ressortministerin ein Koordinierungsgespräch geführt?
9. Wenn ja, mit wem und wann?
10.
Wenn nein, aus welchen Gründen haben Sie als für die
Bundestheater
zuständige
Ressortministerin keine entsprechenden Koordinierungsgespräche
angeboten?
11.
Haben Sie mit dem zuständigen Sportminister, Bundeskanzler
Gusenbauer,
ein Gespräch in dieser Angelegenheit geführt?
12. Wenn nein, warum nicht?
13.
Haben Sie mit Bürgermeister Häupl ein Gespräch in dieser
Angelegenheit
geführt?
14. Wenn nein, warum nicht?
15.
In der Stellungnahme des Burgtheaters wird zitiert, dass „die Reaktion
auch
auf
den Vorschlag, während des Zeitraums, indem das Burgtheater
nicht
bespielt werden kann,
dringend notwendige Investitionen durchzuführen,
ebenfalls negativ war". Aus welchen Gründen hat es
offenbar Ihrerseits hier
eine
negative Reaktion gegeben?
16.
In der Beantwortung der Frage 28 Anfragebeantwortung 4210/AB schreiben
Sie, dass die Erfüllung des angesprochenen gesetzlichen
Auftrages „dem
Burgtheater unmöglich gemacht wurde" und „die Schließung die einzig
mögliche
Entscheidung aufgrund der vorgegebenen, vom Burgtheater nicht
zur
verantwortenden Umstände" war. Wer hatte aus Ihrer Sicht
diese
Umstände zu verantworten?
17.
Wieso haben
Sie offensichtlich keine Schritte unternommen, um dem
Burgtheater die bestmögliche Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags gemäß
§2 Abs. 2 BthOG zu ermöglichen?
18.
Wieso haben Sie offensichtlich keine Schritte unternommen, die Schließtage
so gering wie möglich zu halten und damit den gesetzlich
vorgesehenen
Rahmen der Spielbetriebspause einzuhalten?
19. Um welche Räumlichkeiten, die vermietet wurden, handelt es sich konkret?
20. Welche Räumlichkeiten verblieben den Mitarbeitern des Burgtheaters?
21.
Wie hoch sind die Einnahmen durch die Vermietung des Burgtheaters an
das
ECHO Medienhaus?
22.
Gab es andere Interessenten für eine Anmietung des
Burgtheaters in diesem
Zeitraum?
23.
Wurden von Seiten des Burgtheaters andere Angebote für eine
Vermietung
eingeholt?
24. Wenn ja, wie hoch waren diese Angebote?
25. Wenn ja, wie viele Anbote wurden abgegeben?
26. Wenn nein, warum nicht?
27.
Welche Gründe haben für eine
Vermietung an das ECHO Medienhaus
gesprochen?
28.
Welche Gründe haben gegen die Vermietung an andere
Interessenten
gesprochen?
29.
Wie berechnen
Sie in Anbetracht der Fixkosten, unter anderem für das im Juni
nur partiell eingesetzte Ensemble, den finanziellen Vorteil, den das
Burgtheater durch die Vermietung im Juni
2008 lukriert?
30. Wie hoch ist dieser Vorteil genau?
31.
Welcher
Einnahmenentfall entsteht dem Burgtheater im Hinblick auf die
Vollkostenrechnung des Burgtheaters?
32. Welcher Tätigkeit gingen die Schauspieler im Juni 2008 nach?
33.
Was wurde unternommen, um diese teure Stehzeit für das
Burgtheater
sinnvoll
zu nutzen?
34. Wieso wurde keine Ausweichspielstätte für diesen Zeitraum gesucht?
35.
Warum wurde die laut Medienberichten geplante Tournee in den
Bundesländern wieder
abgesagt?
36. Welche Spielstätten wären im Rahmen dieser Tournee vorgesehen gewesen?
37. Wie viele Personen des Ensembles waren mit Gastauftritten beschäftigt?
38. Wie viele Beschäftigte des Burgtheaters blieben währenddessen in Wien?
39.
Wurde mit den Beschäftigten eine koordinierte
Inanspruchnahme von
Urlaubsansprüchen
vereinbart?
40.
Wie sah die Beschäftigungslage in den Werkstätten der
Bundestheater im Juni
2008 aus?
41.
Wurden zur Überbrückung des
Vermietungszeitraumes Fremdaufträge
angenommen, um eine
optimale Auslastung zu garantieren?