4774/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Opferschutz für Betroffene von Zwangsehe

 

 

Die Verheiratung von Personen unter Zwang und gegen ihren Willen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, von der auch ÖsterreicherInnen und hier lebende MigrantInnen bedroht sind. Der Großteil der Betroffenen von Zwangsheirat sind Mädchen und Frauen, allerdings werden auch Männer gegen ihren Willen verheiratet. Über das Ausmaß von unter Zwang geschlossenen Ehen gibt es keine zuverlässigen statistischen Quellen. In Österreich dürfte es sich bei der Zwangsehe um einige hundert Fälle jährlich handeln, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher liegen könnte.

 

Im Bereich der Prävention, der öffentlichen Bewusstseinsbildung sowie der Sensibilisierung im Umgang mit Opfern von Zwangsehen gibt es in Österreich noch ein großes Ausbaupotential. Spezielle Angebote für Betroffene von Zwangsehen fehlen insbesondere in den ländlichen Regionen Österreichs. Durch gezielte und umfassende Präventionsarbeit und landesweit erreichbare spezifische Hilfsangebote könnten viele Fälle von Zwangsehe verhindert werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung im Bezug auf Zwangsehen wurden bisher gesetzt? Wie hoch waren die Mittel, die von Ihrem Ressort dafür zur Verfügung gestellt wurden?

 

2.      Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung im Bezug auf Zwangsheirat sind derzeit in Planung? Wie hoch sind die Mittel, die Ihr Ressort dafür zur Verfügung stellen wird?

 

3.      Gibt es Schulungen bzw. Fortbildungen für BotschafterInnen und Bedienstete an Botschaften zum Thema Zwangsheirat?

 

4.      Ist das Thema Zwangsheirat in der Ausbildung von DiplomatInnen verankert?