4778/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Opferschutzeinrichtungen für Betroffene von Zwangsehe

 

 

Die  Verheiratung  von  Personen  unter  Zwang  und gegen ihren Willen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung,  von der  auch  ÖsterreicherInnen  und hier lebende MigrantInnen bedroht sind.  Der  Großteil der Betroffenen von Zwangsheirat sind Mädchen und Frauen, allerdings werden auch Männer gegen ihren Willen verheiratet. Über das Ausmaß von unter Zwang geschlossenen Ehen gibt es keine zuverlässigen  statistischen Quellen.  In Österreich dürfte es sich bei der Zwangsehe um einige hundert Fälle jährlich handeln, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher liegen könnte.

 

Im Bereich der Prävention, der öffentlichen Bewusstseinsbildung sowie der Sensibilisierung  im  Umgang  mit Opfern von Zwangsehen gibt es in Österreich noch ein  großes  Ausbaupotential.  Spezielle  Angebote für Betroffene von Zwangsehen fehlen insbesondere in den ländlichen Regionen Österreichs. Durch gezielte und umfassende Präventionsarbeit und landesweit erreichbare spezifische Hilfsangebote könnten viele Fälle von Zwangsehe verhindert werden. Es gibt zwar erste regionale Initiativen,  von umfassenden bundesweiten Präventionsmaßnahmen und Hilfsangeboten kann jedoch keine Rede sein.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung im Bezug auf Zwangsehen wurden bisher gesetzt? Wie hoch waren die Mittel, die von Ihrem Ressort dafür zur Verfügung gestellt wurden?

 

2.      Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung im Bezug auf Zwangsheirat sind derzeit in Planung? Wie hoch sind die Mittel, die Ihr Ressort dafür zur Verfügung stellen wird?

 

3.      Kann derzeit eine bundesweite muttersprachliche Betreuung von Opfern von Zwangsheirat durch spezialisierte ExekutivbeamtInnen angeboten werden?

 

4.      Gibt es verpflichtende Schulungen bzw. Fortbildungen für ExekutivbeamtInnen zum Thema Zwangsheirat?

 

5.      Wie  oft ist  es  seit Juli 2006 zu einer Anzeige einer Ehenötigung nach §193 des Strafgesetzbuches durch Betroffene von Zwangsheirat gekommen?

 

6.      Ist das Thema Zwangsheirat in der Ausbildung der ExekutivbeamtInnen verankert?

 

7.      Ist die Schaffung eines bundesweiten Krisenzentrums für Betroffene von Zwangsheirat geplant? Wenn ja, wann wird dieses Krisenzentrum eröffnet werden?

 

8.      Ist die Schaffung von Notfallwohnungen für Betroffene von Zwangsheirat geplant? Wenn ja, ab wann wird es diese Notfallwohnungen geben?

 

9.      Gibt es eine österreichweite Helpline an die sich Opfer von Zwangsheirat rund um die Uhr wenden können bzw. ist die Einführung einer solchen Helpline geplant?

 

10.    Wie hoch sind die Mittel, die ihr Ressort derzeit für den Opferschutz im ­   Bereich Zwangsheirat zur Verfügung stellt?

 

11.    Gibt es das Angebot muttersprachlicher Anti-Gewalt Trainings für Männer,­   die in der Familie gewalttätig wurden?

 

12.    Ist die Einführung eines eigenständiges Aufenthaltsrecht für Frauen und Männer, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Österreich kommen, geplant?