4786/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Einleitung eines Strafverfahrens gegen Peter Pilz

 

1)

 

Am 5. Februar 2008 fand eine Sitzung des Innenausschusses statt, wo

Dr. Haidinger, als Auskunftsperson geladen war.

In dieser Sitzung zitierte der Abgeordnete Peter Pilz aus einem Mail vom 12. Juli 2007 - Absender Haidinger - an das Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium, an Matthias Wechner, Kabinett des Bundesministers, und Erik Buxmann, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, wonach er, Haidinger, von der Ressortleitung angewiesen wurde, über Geldflüsse von der BAWAG oder vom ÖGB an die SPÖ, welche aufgrund der Ermittlungshandlungen durch das Bundeskriminalamt hervorkämen, sofort zu berichten und Unterlagen dazu zu übermitteln. Weiter hätte er über Wunsch der Ressortleitung jene Unterlagen, die aufgrund einer Anforderung durch den Banken-Untersuchungsausschuss dorthin zu übermitteln waren, vorher an den Klub der ÖVP übermitteln sollen.

Weder telefonische Wünsche hätten an seiner ablehnenden Haltung etwas geändert, noch hätte ein persönliches Gespräch ihn dazu bewegen können. Er habe dies für rechtswidrig gehalten und habe seine Meinung wiederholt zum Ausdruck gebracht. Das habe in der Ressortleitung "höchste Erregung" verursacht.

 

Der Abgeordnete Mag. Helmut Kukacka (V) wollte von Dr. Haidinger wissen, welchen Weg dieses Mail gegangen sein könnte, sodass der Abgeordnete Pilz, der nicht in den Besitz dieser Unterlage hätte kommen dürfen, diese Unterlage erhalten hat.

 

Dr. Haidinger bestätigte vor dem Ausschuss, dass das von Dr. Pilz angesprochene Mail von ihm verfasst wurde. Wie es in die Hände des Abgeordneten Pilz gekommen sei, wisse er jedoch nicht.

 

Auf Anfrage des Abgeordneten Kai Jan Krainer wurde sodann jenes E-Mail, auf welches sich Dr. Haidinger bezogen hatte, von ihm selbst dem Ausschuss zur Verfügung gestellt und zur Verteilung gebracht.

 

Obwohl Dr. Haidinger klar zum Ausdruck brachte, das gegenständliche Email nicht an Dr. Pilz weitergeben zu haben leitete die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Verfahren wegen § 12, 310 StGB ein.

 

 

 

2)

 

Im parlamentarischen Innenausschuss vom 26.2.2008 zitierte der Abgeordnete Mag. Helmut Kukacka aus einem internen Aktenvermerk der Stellvertreterin des früheren Direktors des Bundeskriminalamtes, Frau Dr. Andrea Raninger vom 4.11.2004 über Telefonate mit dem Abgeordneten Dr. Peter Pilz.

 

Auf diesen Aktenvermerk wurde auch in einer Presseaussendung des ÖVP Parlamentsklubs vom 26.2.2008 Bezug genommen (OTS0212).

 

Wie im oben geschilderten Fall des Abgeordneten Dr. Pilz könnte hier genauso der Verdacht bestehen, dass hier ein Bruch des Amtsgeheimnisses durch die Weitergabe des Aktenvermerkes begangen wurde. Der Aktenvermerk war bis zur Veröffentlichung durch den ÖVP Parlamentsklub der Öffentlichkeit nicht bekannt. Durch seine Veröffentlichung werden die öffentlichen Interessen an einer Geheimhaltung von Polizeiakten sowie die privaten Interessen der Teilnehmer des Telefonates gefährdet.

 

Der Abgeordnete Mag. Kukacka hat nachweislich Kontakt zu Beamten des BMI. Er wurde mit ihnen gesehen. Auch ein Kontakt zum Innenminister ist nachweisbar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Woraus ergibt sich der Tatverdacht gegen den Abgeordneten Peter Pilz, unbekannte Täter bzw. den ehemaligen Leiter des BK Dr. Herwig Haidinger zur Weitergabe von Aktenteilen aus dem polizeilichen Ermittlungsakt gegen Wolfgang PRIKLOPIL zur Veröffentlichung auf seiner Homepage gemäß §§ 12, 310 Abs 1 StGB bestimmt zu haben?

2.      Woraus ergibt sich der Tatverdacht gegen den Abgeordneten Peter Pilz unbekannte Täter bzw. den ehemaligen Leiter des BKI Dr. Herwig Haidinger zur Weitergabe eines e-mails, dass in Folge im Innenausschuss am 5.2.2008 zur Verlesung gebracht wurde gemäß §§ 12, 310 Abs 1 StGB bestimmt zu haben?

3.      Entspricht das Publizieren von Aktenbestandteilen im Internet bzw. von behördeninternen e-mails durch den Abgeordneten Peter Pilz für die Staatsanwaltschaft Wien einem strafrechtlichen Tatbestand?


 

4.      Beschränken sich die Verdachtsmomente darauf, dass Peter Pilz die angesprochenen Unterlagen zur Verfügung hatte und/oder mit Dr. Haidinger im Parlament gesehen und gefilmt wurde bzw. in der öffentlichen Debatte um die Aufklärung der Haidinger-Vorwürfe eine zentrale Rolle eingenommen hat?

5.      Wenn ja, wie wird das begründet ohne von einem rechtlich nicht gedeckten Generalverdacht auszugehen, dass Personen, die die angesprochen Unterlagen besitzen, diese über Anstiftung zum Amtsmissbrauch erlangt haben müssen?

6.      Wenn nein, welche konkreten Verdachtsmomente, die eine Handlung des Abg. Peter Pilz nahe legen, die eine Anstiftungshandlung entsprechen gibt es sonst?

7.      Wie beurteilen sie die Tatsache, dass nach der Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Abgeordneten Pilz nunmehr jeder Abgeordneter der seiner Kontrollpflicht nachgeht und dabei auf behördliche Aktenbestandteile zurückgreift, mit einem Verfahren auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu rechnen hat?

8.      Wurden sie als Ministerin über das angesprochene Verfahren informiert?

9.      Wenn ja, wann und welche Vorgangsweise haben sie veranlasst?

10.  Haben die Vorkommnisse im parlamentarischen Innenausschuss am 26.2.2008 die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens nach sich gezogen?

11. Wenn ja, wann wurde ein Strafverfahren eingeleitet?

12. Aufgrund wessen Anzeige oder Sachverhaltsdarstellung wurde das Strafverfahren eingeleitet?

13. Wegen welcher Delikte und gegen welche Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet?

14. Wenn kein Strafverfahren eingeleitet wurde, warum nicht, da die oben geschilderten Sachverhalte ja nahezu identisch sind?