4831/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend 13. Monatsverrechnungsstelle

Nach vorliegenden Informationen wurden in den Ordinationen niedergelassener Ärzte, Zusatzeinstellungen zur Abrechnung der e-card dahingehend vorgenommen, dass all jene erfasst werden können, deren Geburtsdatum nicht feststellbar ist. Diese Personen werden dann z. B. als am 1.13.1940 geboren registriert. Obwohl es keinen 13. Monat gibt, wurde für die genannten Fälle von der Krankenkasse offenbar eine 13. Monatsverrechnungsstelle geschaffen.

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

Anfrage

1.   Entspricht dieser Sachverhalt den Tatsachen?

1.1.      Wenn ja, wie sieht das Procedere in diesen Fällen genau aus?

1.2.      Wenn nein, wie wird in solchen Fällen sonst verfahren?

 

2.             Wie viele Personen wurden bisher unter diesem Code registriert?

3.             Wie viele dieser Personen haben die österreichische Staatsbürgerschaft?

4.             Wie kann es dazu kommen, dass Menschen kein Geburtsdatum nachweisen
können?

5.             Welche Kosten sind durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser
Verrechnungsstelle entstanden (aufgeschlüsselt nach Kostenstellen)?