4842/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.07.2008
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Kukacka

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Kosten des Untersuchungsausschusses betreffend Amtsführung im BMI und
anderen Bundesministerien"

Wegen vorzeitiger Beendigung der Gesetzgebungsperiode wird der Untersuchungsausschuss
in Kürze seine Arbeit beenden.

Von der ÖVP wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Frage,
ob der Untersuchungsgegenstand
überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist und
unabh
ängig von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz durch
Beweisbeschlüsse, die Beweisthemen ebenso wie die Beweisbeschlüsse und
Aktenanforderungen überschießend gewesen seien. Gerade dieser Umstand wurde vielfach
dazu genutzt, in Verletzung jeglicher Grundsätze der Objektivität zu skandalisieren. Im
Endeffekt konnten alle Vorw
ürfe entkräftet werden.

Gerade im Hinblick auf dieses Ergebnis ist die Frage nach dem materiellen und persönlichen
Einsatz für den Untersuchungsausschuss von besonderem Interesse.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.              Wieviele Seiten wurden von Ihrem Ressort dem Untersuchungsausschuss zur
Verfügung gestellt?

2.              Wieviele Arbeitsstunden waren für die Organisation, Vervielfältigung, Verarbeitung
und
Übermittlung der Akten und Unterlagen erforderlich?

3.              Wieviele dieser Arbeitsstunden waren Überstunden, die finanziell oder durch
Zeitausgleich abzugelten sind?

4.              Wie hoch sind die Kosten für diese Überstunden?

5.              Wie hoch beläuft sich der Materialaufwand einschließlich der allfällig notwendig
gewordenen Beschaffung von Ger
äten insgesamt?