4846/J XXIII. GP
Eingelangt am 15.07.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Erlass zur Verbesserung der Kontrolle von Mopeds
Die mit unrechtmäßig „frisierten“ Mopeds erzielten Geschwindigkeiten gefährden vielfach die Gesundheit der BenutzerInnen und anderer Verkehrsbeteiligter und belasten zudem durch mehr Lärm die Gesundheit und das Wohlbefinden unbeteiligter Menschen, zB StraßenanrainerInnen. Zudem stieg die ohnedies überproportional hohe Zahl der Zweiradunfälle gerade in diesem Segment weiter an. Der Schutz der Gesundheit junger VerkehrsteilnehmerInnen ist ein hohes Gut und muss zentraler Inhalt in der Verkehrssicherheitsarbeit sein.
Von der Exekutive werden zur Ermittlung der Geschwindigkeit von Motorrädern, Mopeds und Mofas vermehrt mobile Rollenprüfstände eingesetzt. Diese bestehen aus einem Rollensatz, einem Geber sowie einer Auswerteinheit. Bei der Messung werden die Rollen durch das zu messende einspurige Kfz angetrieben und entsprechend die erreichte Geschwindigkeit ermittelt.
Seit Anfang dieses Jahrzehnts besteht ein Erlass, demzufolge auf solchen Rollenprüfständen gemessene Geschwindigkeiten bis 66 km/h nicht geahndet werden. Dies ist immerhin fast 50% über der zulässigen Geschwindigkeit von 45 km/h. Umgelegt auf einen Pkw würde dies bedeuten, dass bei einem für zB maximal 180 km/h zugelassenen Fahrzeug erst ab einer gemessenen Geschwindigkeit von fast 270 km/h der Zulassungsbesitzer kraftfahrrechtlich belangt werden könnte.
Trotz des offensichtlichen verkehrssicherheitspolitischen Handlungsbedarfs blieb dies mehrere Jahre lang so aufrecht.
Wegen im Herbst 2007 gerichtlich festgestellter rechtlicher Ungereimtheiten können die erwähnten Rollenprüfstände derzeit nicht eingesetzt werden. Die Ausarbeitung eines neuen Erlasses zieht sich nun bereits fast ein Jahr, sodass die Exekutive laute und schnelle Mopeds nur mehr erschwert aus dem Verkehr ziehen kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: