4846/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Erlass zur Verbesserung der Kontrolle von Mopeds

 

 

Die mit unrechtmäßig „frisierten“ Mopeds erzielten Geschwindigkeiten gefährden vielfach die Gesundheit der BenutzerInnen und anderer Verkehrsbeteiligter und belasten zudem durch mehr Lärm die Gesundheit und das Wohlbefinden unbeteiligter Menschen, zB StraßenanrainerInnen. Zudem stieg die ohnedies überproportional hohe Zahl der Zweiradunfälle gerade in diesem Segment weiter an. Der Schutz der Gesundheit junger VerkehrsteilnehmerInnen ist ein hohes Gut und muss zentraler Inhalt in der Verkehrssicherheitsarbeit sein.

 

Von der Exekutive werden zur Ermittlung der Geschwindigkeit von Motorrädern, Mopeds und Mofas vermehrt mobile Rollenprüfstände eingesetzt. Diese bestehen aus einem Rollensatz, einem Geber sowie einer Auswerteinheit. Bei der Messung werden die Rollen durch das zu messende einspurige Kfz angetrieben und entsprechend die erreichte Geschwindigkeit ermittelt.

 

Seit Anfang dieses Jahrzehnts besteht ein Erlass, demzufolge auf solchen Rollenprüfständen gemessene Geschwindigkeiten bis 66 km/h nicht geahndet werden. Dies ist immerhin fast 50% über der zulässigen Geschwindigkeit von 45 km/h. Umgelegt auf einen Pkw würde dies bedeuten, dass bei einem für zB maximal 180 km/h zugelassenen Fahrzeug erst ab einer gemessenen Geschwindigkeit von fast 270 km/h der Zulassungsbesitzer kraftfahrrechtlich belangt werden könnte.

 

Trotz des offensichtlichen verkehrssicherheitspolitischen Handlungsbedarfs blieb dies mehrere Jahre lang so aufrecht.

 

Wegen im Herbst 2007 gerichtlich festgestellter rechtlicher Ungereimtheiten können die erwähnten Rollenprüfstände derzeit nicht eingesetzt werden. Die Ausarbeitung eines neuen Erlasses zieht sich nun bereits fast ein Jahr, sodass die Exekutive laute und schnelle Mopeds nur mehr erschwert aus dem Verkehr ziehen kann.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wann wird eine neue Verordnung bzw. ein neuer Erlass über einen rechtlich abgesicherten Einsatz von Rollenprüfständen für Motorräder und Mopeds erlassen?

 

  1. Warum dauerte dies bisher bereits beinahe ein Jahr?

 

  1. Ermöglicht die neue Verordnung/der neue Erlass eine rechtlich einwandfreie Kontrolle vor Ort, damit allfällige Strafverfahren nicht mehr erfolgreich angefochten werden können?

 

  1. Ermöglicht die neue Verordnung/der neue Erlass – was für die Verkehrssicherheit dringend nötig wäre -, dass bereits deutlich geringere Überschreitungen der zulässigen Bauartgeschwindigkeit als erst eine solche um 50% wie derzeit zu Konsequenzen für Lenker bzw. Zulassungsbesitzer führt?

 

  1. Auf welche Weise wollen Sie verhindern, dass vor einer amtlichen Prüfung der Mopeds durch die jeweilige Landesprüfstelle die Mopeds gedrosselt und danach wieder in Richtung höherer Geschwindigkeit und mehr Lärm umgebaut werden?

 

  1. Werden Sie insbesondere für Unternehmen des Zweiradhandels, die zu leistungs- und geschwindigkeitssteigernden Manipulationen an Mofas und Mopeds bereit sind, wirksame Sanktionen herbeiführen, wenn nein warum nicht?