4864/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Verkehrssicherheit in Österreich - Zahlen und Fakten - sicherheits- und
verkehrspolitische Maßnahmen"
Mit der AB
1592/XXIII.GP vom 30.11.2007 wurden die Fragen des Fragestellers zur Anfrage
„Verkehrssicherheit
in Österreich - Zahlen und Fakten - sicherheits- und verkehrspolitische
Maßnahmen"
beantwortet. Aus systematischen Gründen werden zum Teil dieselben Fragen
wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie sieht das Konzept des Ressorts zur
Verkehrserziehung für den schulischen Bereich (d.s.
bewusstseinsbildende
Maßnahmen) aus?
Welche
Maßnahmen sind in den Bundesländern für 2008 und 2009 geplant
(Pflichtschule
und
AHS-Bereich)?
2. Welches Ergebnis wurde im Innenressort bei der
Prüfung der Ausweitung der
Verkehrssicherheitberatung für
Berufsschulen auf alle berufsbildenden und allgemeinen
bildenden höheren Schulen
erzielt?
Kommt
diese Ausweitung?
Wenn nein, warum
nicht?
3. Wie sieht das aktuelle Konzept des Innenressorts
zur Verkehrserziehung für den
Kindergartenbereich aus?
Welche Maßnahmen sind in den Bundesländern für 2008 und 2009 geplant?
Wie viele und welche Maßnahmen wurden 2007 und 2008 durchgeführt (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
4. Wie sehen die Vorgaben des Innenressorts für
die Konzepte zur Schulwegsicherung aus?
Welche Änderungen wurden für das Schuljahr 2008/2009
vorgeschlagen?
5.
Inwieweit haben bzw. werden Sie zur Verbesserung der Schulwegsicherung
für das
Schuljahr
2008/2009 die BM Claudia Schmied und BM Werner Faymann um
Unterstützung
ersuchen?
6.
Werden Sie aus
Sicht des Innenressort eine Helmpflicht für unter 14-Jährige
RadfahrerInnen - wie vom Institut Sicher
Leben gefordert wird - vorschlagen?
Wenn nein, warum nicht?
7.
Müssen aus Sicherheitsgründen aus Sicht des Ressorts für
Rollerblade-FahrerInnen,
Skateboarderlnnen
oder FahrerInnen von Benzin- bzw. Elektroscooter weitere
Maßnahmen zur Hebung der
Verkehrssicherheit geschaffen werden?
Wenn nein, warum nicht?
8.
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen gab es aufgrund von
Verkehrskontrollen (inkl.
Radar)
im Jahr 2007 (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie
Autobahnen,
Bundes-,
Landes- und Gemeindestraßen)?
9.
Wie viele Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden im
Jahr 2007
erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie
Autobahnen, Bundes-,
Landes-
und Gemeindenstraßen)?
10.
Welche sonstigen Maßnahmen wurden im Jahr 2007 bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen
durch
den Wachkörper Bundespolizei ergriffen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer sowie
Autobahnen,
Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen)?
11.
Wie viele
Alkoholkontrollen und Atemalkoholuntersuchungen gab es im Jahr 2007 auf
Österreichs Straßen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Autobahnen,
Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen)?
12.
In wie viele Fällen musste im Jahr 2007 nach positiven
Alkoholkontrollen auf Österreichs
Straßen den
LenkerInnen der Führerschein entzogen werden (Ersuche um
Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
13.
Welche sonstigen Maßnahmen wurden im Jahr 2007 nach
Alkoholkontrollen durch den
Wachkörper
Bundespolizei bzw. durch die zuständigen Sicherheitsbehörden
ergriffen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
14.
Wie viele Verkehrsunfälle wurden 2007 aus Sicht des Ressorts durch
Telefonieren mit
Mobiltelefonen
(ohne Freisprecheinrichtung) am Steuer ausgelöst?
Wie sieht der Vergleich zum Jahr 2006 aus?
15.
Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es im Jahr 2007 an
unbeschrankten
Eisenbahnübergängen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
16.
Welche generellen Maßnahmen zum Schutz der SeniorInnen im
Straßenverkehr werden
Sie ergreifen?
17. Wie viele Fälle von Fahrerflucht gab es im Jahr 2007 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
18.
Sieht das Ressort aufgrund dieser vorliegenden Daten und Analysen einen
Novellierungsbedarf
in der StVO, im KFG oder in sonstigen Rechtsmaterien zur Hebung der
Verkehrssicherheit?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden aus Sicht des Ressorts dem BMVIT und anderen
Ressorts vorgeschlagen?