4868/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Informationen kurz vor den Wahlen 2008

 

Seit einigen Jahren ist zu bemerken, dass das Bedürfnis einzelner Ressorts, die Bürgerinnen und Bürger über einzelne Aspekte der Ressorttätigkeit zu „informieren“, kurz vor dem Wahltermin sprunghaft steigt.

 

Nachdem dieses eigenartige und für die SteuerzahlerInnen kostbare Phänomen schon mehrmals bei Landtags- und Nationalratswahlen beobachtet werden konnte, haben Rechnungshof und auch Volksanwaltschaft Kritik daran geübt. In anderen Ländern gibt es freiwillige oder gesetzliche Beschränkungen der Informationsaktivitäten kurz vor Wahlen.

 

In Österreich gab es zuletzt vor den Nationalratswahlen 2006, trotz gegenteiliger Beteuerungen der Bundesregierung, sich an die Empfehlungen des Rechnungshofs zu halten, eine sprunghafte Steigerung der "Informationsarbeit" einzelner Ressorts. So hat beispielsweise das Sozialministerium, das schon bei vorherigen Wahlen unangenehm mit gesteigerter Werbetätigkeit kurz vor Wahlen aufgefallen ist, eine regelrechte Flut an Inseraten verursacht. Aber auch der Finanzminister war kurz vor den Wahlen nicht faul und hat den simplen Satz "Exporte schaffen Arbeitsplätze" als Eigenzitat ausgegeben und mit persönlicher Unterschrift in vielen Inseraten beglaubigen lassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.    Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien  wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen im Juli 2008 gesetzt ( bitte detailliert nach Medien und Informationszweck aufgliedern)?

 

2.    Wie hoch waren die Kosten dieser Informationsaktivitäten (inkl. Steuern) - aufgeschlüsselt nach einzelnen Medien?

 

3.    Haben Sie bzw. Ihr Ressort im Monat Juli 2008 auch Druckkostenbeiträge für Informationen, Beilagen etc. in Medien geleistet? Wenn ja, für welche Medien  und in welcher Höhe?

 

4.    Wie hoch waren die Kosten aller Informationsaktivitäten Ihres Ressorts im Jahr 2008 (inkl. Steuern) bis zum Stichtag dieser Anfragebeantwortung (bitte angeben)?

 

5.      Wurden die Kosten für Informationsaktivitäten (inkl. Druckkostenbeiträge) im Jahr 2008 ausschließlich von Ihrem Ressort getragen? Wenn nein, welche anderen Einrichtungen haben Ihre Informationstätigkeit mit welchen Anteilen finanziert?

 

6.      Planen Sie bzw. Ihr Ressort bis zu den Nationalratswahlen Ende September 2008 

 

a)     noch weitere Informationsaktivitäten?

b)     Wenn ja, mit welchen Themen?

c)      In welchen Medien?

d)     Mit welchen geplanten Kosten?

 

7.      Ausgerechnet Sie als Finanzminister haben jedenfalls noch im Juli 2008 in Printmedien, aber auch im Internet unter dem Slogan „Entlastung hat Vorrang: bis zu 600 Euro mehr für Pendler“ Eigenwerbung gemacht. Ein  sachlicher und informativer  Inhalt  ist bei dieser Werbekampagne leider nicht zu entdecken, denn sonst hätten Sie zumindest die Erhöhung von Kilometergeld und Pendlerpauschale bzw. den Zeitpunkt  des Inkrafttretens darstellen müssen. Außerdem ist Ihre Werbung in den Printmedien („Das bringt Menschen mit niedrigem Einkommen bis zu 600 Euro mehr pro Jahr“) nachweislich falsch. 

a)     Wir nehmen deshalb Ihr Beispiel  für ein niedriges Einkommen (zu finden auf der Homepage des BMF), in dem Sie die Vorteile der Erhöhung der Pendlerpauschalen bzw. die Einführung des Pendlerzuschlags im Jahr 2007 darstellen: Eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt  und verdient monatlich brutto 850 Euro. Ihre Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf 2.125 Euro im Jahr. Durch den Pendlerzuschlag 2007 erhält die Angestellte, die mit ihrem PKW zur Arbeitsstätte pendelt,  um 90 Euro mehr an Negativsteuer, beginnend mit dem Jahr 2008. Welche zusätzliche Entlastung erhält diese Angestellte durch das von Ihnen propagierte Maßnahmenpaket 2008 im Jahr 2008?


b)     Wie kann diese Angestellte zu der von Ihnen versprochenen steuerlichen Entlastung von bis zu 600 Euro im Jahr 2008 kommen?

c)      Wie hoch ist die steuerliche Entlastung für diese Angestellte im Jahr 2009?

d)     Ein anderes Beispiel für ein niedriges Einkommen: ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro und Anspruch auf das große Pendlerpauschale. Wie hoch ist seine zusätzliche Entlastung durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung 2008 für das Jahr 2008 bzw. 2009?

e)     Ein weiteres Beispiel: ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro und Anspruch auf das große Pendlerpauschale. Wie hoch ist seine zusätzliche Entlastung durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung 2008 für das Jahr 2008 bzw. 2009?

f)        Über welches (niedrige) Jahreseinkommen muss man im Jahr 2008 verfügen, um eine  zusätzliche steuerliche Entlastung von 600 Euro lukrieren zu können?