4889/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

 

betreffend der noch immer unzumutbar geregelten Kostenfrage bei der Sondierung nach und der Freilegung von Kriegsrelikten

 

 

Im Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode findet sich im Kapitel „Innere Sicherheit“ (s. 134ff) auf Seite 137 beim Subkapitel „Zusätzliche Aufgabenstellungen“ folgende Erklärung: „Ungelöst und immer wieder aktuell ist das Problem der Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg insbesondere im urbanen Bereich. Das Freilegen schafft für die GrundeigentümerInnen unzumutbare Problemstellungen. Notwendig ist eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.“

 

 

Nach bisheriger Rechtsauffassung mussten GrundstückseigentümerInnen im Rahmen der Bergung von Kriegsrelikten, wie insb. nicht detonierten Fliegerbomen, für umfangreiche und kostspielige Vorarbeiten für die Sicherstellung, weitere Sicherung und allfällige Vernichtung, dh. insbesondere Sondierungs- oder Bergungsarbeiten  finanziell aufkommen. Im August 2007 wurde in einem Gerichtsverfahren erstinstanzlich eine Haftung des Bundes für diese Kosten bejaht, seitens des Bundes wurde jedoch gegen dieses Urteil Berufung erhoben, welcher mittlerweile das OLG Linz stattgegeben hat. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das Revisionsverfahren beim OGH ist anhängig. Die abweichenden Urteile belegen, dass die rechtliche Lage dringend einer gesetzlichen Klärung bedarf.

 

 

Eine Kostentragung der Vorarbeiten für die Sicherstellung, weitere Sicherung und allfällige Vernichtung von Kriegsmaterial durch Grundstückseigentümer ist aus mehrfacher Hinsicht nicht angemessen: Zum einen sind sie bei entsprechender Verdachtslage gesetzlich verpflichtet (siehe § 42 Abs. 4 WaffG), die Existenz von offenbar herrenlosem Kriegsmaterial behördlich zu melden. In der Regel wird bei der Meldung mitgeteilt, dass das BMI oder das BMLV die Sicherstellung, weitere Sicherung und allfällige Vernichtung vornehmen wird, aber auch, dass die Sondierungs- oder Bergungsarbeiten zunächst über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und einem Munitionsbergungsunternehmen vorzunehmen sind.

 

 

Die daraus erwachsende hohe Kostenbelastung der Grundstückseigentümer führt in der Regel zu völlig unverschuldeter Existenzbedrohung.

 

 

Ein von den GRÜNEN am 14. Dezember 2006 in Form eines Initiativantrages zur Änderung des Waffengesetzes eingebrachter Lösungsvorschlag wurde bei seiner Behandlung im Innenausschuss am 24. Jänner 2008 vertagt, mit der Begründung, ein entsprechender Ministerialentwurf sei gerade in Begutachtung gegangen.

 

 

Dieser zuerst den Medien präsentierte und erst einige Tage danach den Abgeordneten zur Verfügung gestellte Ministerialentwurf sah aber keinesfalls die von den GRÜNEN angestrebte deutliche finanzielle Absicherung von betroffenen GrundeigentümerInnen vor. Vielmehr normierte dieser Entwurf nur unter zahlreichen Bedingungen stehende, betraglich und prozentuell beschränkte sowie ohne Rechtsanspruch zu gewährende Zuschüsse des Bundes zu den entstehenden Kosten. Tatsächlich brächte dieser Entwurf daher für die Betroffenen eine Verschlechterung gegenüber der im August 2007 erstinstanzlich angenommenen Rechtslage. Eine Einigung darüber im Ministerrat wurde aber ohnehin nie erzielt.

 

 

Bis zum heutigen Tage liegt also dem Nationalrat, abgesehen vom Antrag der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen kein Vorschlag zur Lösung des Problems vor.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie beurteilen Sie den von Ihrem Vorgänger BM Platter vorgelegten Ministerialentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in dieser Frage?

 

 

  1. Wie beurteilen Sie den von den Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen vorgelegten Initiativantrag zur Änderung des Waffengesetzes in dieser Frage, dessen Ansatz sowohl von BM Platter, als auch von Abgeordneten ihres Koalitionspartners SPÖ goutiert wurde?

 

 

  1. Welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie zur Verbesserung der untragbaren Situation betroffener privater und öffentlicher Grundstücks-eigentümerInnen und bis wann streben Sie deren Umsetzung an?

 

 

  1. Welche Angebote machen Sie zwischenzeitlich betroffenen GrundstückseigentümerInnen, welche nicht über die finanziellen Mittel verfügen, Sondierung, Freilegung und Bergung von Kriegsrelikten wie Blindgängern zu finanzieren?

 

 

  1. Mit welchen Betroffenen (Bund, Länder, Gemeinden, Wirtschaft (Bauindustrie/-gewerbe), Munitionsbergungsfirmen, VertreterInnen von Privatbetroffenen) wurden von Ihnen bereits Gespräche über eine gesetzliche weiterführende Regelung geführt und welche Gespräche planen sie noch für die nächsten Monate Ihrer Amtszeit?

 

  1. Wie beurteilen Sie die zögerliche Handhabung dieses Themas durch Ihren Vorgänger BM Platter? Teilen Sie seine Politik der Kostendämpfung für die Republik ohne die finanzielle Notlage der unschuldig Betroffenen GrundeigentümerInnen ausreichend zu berücksichtigen?