4901/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend fortgesetzte Nichteinhaltung von §49 Bundesbahnstrukturgesetz

 

 

 

 

 

 

 

Das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 – zuvor bereits das Bundesbahngesetz 1992 - enthält im Zusammenhang mit der nötigen Transparenz über die vom Bund bei den ÖBB bestellten und bezahlten „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ folgende eindeutige und unmissverständliche Verpflichtung des Verkehrsministers:

 

„Bericht an den Nationalrat

§ 49. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat alljährlich dem Nationalrat einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen.“

 

Ein derartiger Bericht wurde dem Nationalrat entgegen dem Gesetzesauftrag zuletzt im Herbst 2004 („über die bis zum Ende des Jahres 2003 durch den Bund bei den ÖBB bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen“, in gesetzwidriger Interpretation der jährlichen Berichtspflicht über einen mehrjährigen Zeitraum) vorgelegt. Dieser Bericht wurde nach einer durchaus bewegten Debatte im Verkehrsausschuss des Nationalrats im März 2005 mit Regierungsmehrheit „enderledigt“, ein Antrag der Grünen auf Nichterledigung blieb in der Minderheit.

 

Davor wurde der letzte derartige Bericht gegen Ende der XX. Gesetzgebungsperiode Anfang 1999 vorgelegt.

 

Statt gesetzlich vorgegeben acht Berichten haben die Verkehrsminister den gewählten VolksvertreterInnen somit seit 2000 genau einen solchen Bericht vorgelegt. Seit dem Jahr 2004 fehlt überhaupt jede korrekte gesetzeskonforme Information über die beträchtlichen für gemeinwirtschaftliche Leistungen an die ÖBB gezahlten Bundesgelder an den Gesetzgeber. Daran hat sich auch nach dem Wechsel der politischen Verantwortung für den Themenbereich zur SPÖ und konkret zu Verkehrsminister Werner Faymann nichts geändert.

 


Es geht immerhin um Öffentliche Gelder – also: Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr.

 

Nicht umsonst hat auch der Rechnungshof diesen Missstand bereits wiederholt in Rohberichten und Wahrnehmungsberichten kritisiert. So enthielt der Wahrnehmungsbericht 2005/8 folgende Passage: „Der Rechnungshof bemängelte die seit 1998 unterbliebene Berichtsvorlage. Er empfahl, der gesetzlichen Berichtspflicht an den Nationalrat rechtzeitig nachzukommen.“

 

Das BMVIT „führte auch dazu den häufigen Amtswechsel der Verkehrsminister sowie weiters die Tatsache der Auflösung des Nationalrats vor Berichtsvorlage sowie den fallweise späten Beschluss des jährlichen Bundesfinanzgesetzes ins Treffen. Die unterbliebenen Berichtsvorlagen seien mittlerweile nachgeholt worden.“ (was jedenfalls für das Jahr 2004 schon damals nicht den Tatsachen entsprach).

 

Warum seitens des BMVIT so hartnäckig an der fehlenden Transparenz hinsichtlich der Verwendung dieser Gelder trotz eindeutigen anderweitigen Gesetzesauftrags festgehalten wird, ist nicht bekannt.

 

Ob derlei geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in korrekten Umgang mit Steuergeldern und korrekte Abläufe zu vergrößern, ist fraglich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.       Wann werden Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach §49 Bundesbahnstrukturgesetz nachkommen und dem Nationalrat den Bericht über die im Jahr 2007vom Bund mit dem Geld der Steuerzahler bei den ÖBB bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen zuleiten?

 

2.       Wann werden Sie die jährlichen Berichte nachreichen, die Sie und Ihr Vorgänger in den letzten Jahren trotz wiederholter Rechnungshof- und Oppositionskritik gesetzwidrig nicht vorlegten?