4932/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Glaser, Edeltraud Lentsch,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Privathauptschule "Josefinum" Eberau

Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses der burgenländischen Landesregierung, wonach Hauptschulen eine Mindestschülerzahl von 90 haben sollen, haben einige kleinere Hauptschulen im Burgenland beschlossen, am Schulversuch "Neue Mittelschule" teilzunehmen, um ihren Bestand zu sichern. Darunter befand sich auch die Hauptschule Eberau.

Alle entsprechenden Anträge wurden vom Landesschulrat genehmigt, mit einer Ausnahme: Der Hauptschule Eberau - wo sich Lehrer und Eltern fast einstimmig für die Teilnahme am Schulversuch ausgesprochen hatten - wurde die Teilnahme vom Landesschulrat untersagt. Daraufhin wurde die Hauptschule Eberau mit Ende dieses Schuljahres von der Landesregierung geschlossen.

Um den Schulstandort zu erhalten, hat sich daraufhin ein Verein von engagierten Gemeinde- und Kirchenvertretern gebildet, um in Eberau ab dem Schuljahr 2008/09 eine konfessionelle Hauptschule auf Basis des Konkordats zu gründen und zu betreiben. Der Verein "Katholische Privatschule zum heiligen Josef in Eberau - Josefinum Eberau" steht unter Schirmherrschaft der Diözese Eisenstadt und hat im April beim Landesschulrat um Bewilligung des Schulbetriebs angesucht.

Nachdem die Entscheidung zwei Monate lang bis zum Ende des Schuljahres hinausgezögert wurde, hat der Landesschulrat mit Ende der möglichen Frist am 23. Juni den Antrag des Vereins "Josefinum Eberau" abgelehnt.

Der Verein hat gegen diesen Bescheid umgehend berufen. Zuständige Berufungsbehörde ist das Unterrichtsministerium. Es hat daher vom burgenländischen Landesschulrat weitere Unterlagen sowie den gesamten Akt zur endgültigen Entscheidungsfindung angefordert. Dieser Akt ist bis heute trotz Fristablauf im Unterrichtsministerium nicht eingelaufen bzw. war laut anderen Aussagen des Landesschulrats nicht auffindbar. Augenscheinlich soll soviel Zeit verstreichen, dass der Start der Privatschule mit Schulbeginn unmöglich gemacht wird.

Für das untere Pinka- und Stremtal, dessen Hauptort Eberau ist, würde die Schließung der Hauptschule einen nicht mehr wieder gutzumachenden Schaden bedeuten. Die Region direkt an der Grenze zu Ungarn ist die wirtschaftlich schwächste im Burgenland. Nimmt man ihr auch noch den Bildungsmittelpunkt, so zieht man der ganzen Region den Boden unter den Füßen weg. Eine private Hauptschule, die auch die Nachbarregion in Ungarn einbezieht, könnte hingegen zu einem Modell für grenzüberschreitende Kooperationen im Bildungswesen werden. Das Interesse in den deutschsprachigen ungarischen Nachbargemeinden an einer solchen Schule ist jedenfalls groß.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfrage

1.               Wann ist die Berufung, die der Betreiberverein des Josefinums Eberau gegen die Ablehnung des Schulbetriebs durch den burgenländischen Landesschulrat eingelegt hat, im Unterrichtsministerium eingetroffen?

2.               Ist der vom burgenländischen Landesschulrat angelegte Akt für die Berufungsentscheidung von essentieller Bedeutung, oder könnte eine Entscheidung auch ohne Vorliegen dieser Unterlagen getroffen werden?

3.               Hat das Unterrichtsministerium vom burgenländischen Landesschulrat den Akt über die Privatschule "Josefinum Eberau" angefordert?

4.       Wenn ja: Durch wen und wann ist diese Anforderung erfolgt?

5.               Wurde dem Landesschulrat eine Frist für die Übermittlung des Aktes gesetzt? Wenn ja, wann endete diese Frist?

6.               Entspricht eine öffentliche Aussage des Landesschulrats Burgenland der Richtigkeit, wonach Sie als Ministerin entgegen der angeblichen Anforderung des Aktes durch das Ministerium in Absprache mit dem Landesschulratspräsidenten vereinbart haben, dass der Akt weiterhin im Burgenland bleiben soll?

7.               Wenn ja, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

8.               Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

9.               Sehen Sie einen juristischen Zusammenhang zwischen der Schließung der öffentlichen Hauptschule Eberau und der Untersagung einer privaten Hauptschule am selben Standort? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage gründet sich dieser Zusammenhang?

10.         Wann gedenken Sie, über die Berufung zu entscheiden?

11.         Werden Sie bei Ihrer Entscheidung auf den Beginn des Schuljahres 2008/09 Rücksicht nehmen?

12.         Ist ihnen bewusst, dass eine Entscheidung, die nicht rechtzeitig vor Schulbeginn erfolgt und die potenziellen Schüler zwingt, in andere Schulen auszuweichen, wahrscheinlich das Aus für die Privatschule bedeutet?

13.         Ist es Ihrer Meinung nach Schülern und Eltern zumutbar, dass sie aufgrund der offensichtlichen Behördenwillkür Mitte August noch immer nicht wissen, in welche Schule sie im September gehen?

14.         Halten Sie es angesichts der offensichtlichen Misswirtschaft und Willkür im burgenländischen Landesschulrat für angemessen, gegen den amtsführenden Präsidenten Gerhard Resch dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten?

15.         Ist ihnen bekannt, dass das Einzugsgebiet der Privatschule Josefinum, nämlich das untere Pinka- und Stremtal, eine räumliche Einheit bildet, deren wesentliches Zentrum im gesellschaftlichen, sozialen und sportlichen Bereich bisher die Hauptschule Eberau war und künftig die Privatschule sein würde?

16.         Ist ihnen bekannt, dass für diese Privatschule auch in zwei deutschsprachigen Ortschaften auf ungarischer Seite großes Interesse herrscht und eine solche Schule damit ein Integrationsfaktor ersten Ranges sein würde?

17.         Hat die Ablehnung der Privatschule Josefinum Eberau Ihrer Ansicht nach Präzedenzwirkung auf andere konfessionelle Privatschulen, die auf Basis des Konkordats zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl betrieben werden bzw. betrieben werden sollen?

18.         Wieviele Anträge auf Führung bzw. Betrieb einer Privatschule aufgrund des Konkordats wurden in Österreich in den letzten zehn Jahren von den jeweils zuständigen Landesschulräten abgelehnt?

19.         Wie hat das Unterrichtsministerium als Berufungsbehörde in diesen Fällen jeweils entschieden?