4977/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Krankenstand: Entgeltfortzahlung oder Krankengeldbezug"
Seit der
Abschaffung des EFZG Erstattungsfonds im Krankheitsfalle durch
„schwarz-blau" und
der damit verbundenen
Verlagerung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die
Unternehmen, sind Arbeiterkammer und Gewerkschaften im Rahmen der Rechtsberatung
mit
dem Phänomen der
„einvernehmlichen" Lösung der Dienstverhältnisse im
Krankenstand und der
späteren Wiedereinstellung der Dienstnehmer durch ehemaligen Arbeitgeber,
konfrontiert. Diese
einvernehmliche Auflösung ist meist mit der Zusicherung der
Wiedereinstellung durch die
Unternehmen verbunden.
Aus Sicht der
Fragesteller stellt dies eine Umgehung dar, um die Entgeltfortzahlung
(Krankengeldbezug ist der Höhe nach
deutlich niedriger als Entgeltfortzahlung) auf die
Sozialversicherungsträger zu verlagern.
Der Dienstnehmer zahlt durch diese
Praxis mehrfach drauf- er ist den Job los und bekommt auch
noch weniger ausbezahlt! Der Dienstgeber
hingegen verdient doppelt. Er hat keine unproduktiven
Lasten, wird auf diesem Wege vielleicht auch unliebsame Dienstnehmer ohne
Widerstand los und
erspart sich auch noch die
Soziallasten. Die Sozialversicherung ist der zweite Verlierer: Sie zahlt
das Krankengeld und verliert die Einnahmen! Der dritte Verlierer ist
wiederum der
Dienstnehmer: Es fehlen damit auch Beitragszeiten
für die Pension.
Da
die einzelnen Gebietskrankenkassen über die notwendige Software und damit
Daten (wie
Krankenstand, An- und Abmeldung) verfügen, sollen die nun folgenden Fragen
beantwortet
werden
können.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Soziales
und
Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage
1. Welche Summe
machte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch Unternehmen in den
Jahren
2003, 2004, 2005, 2006 und2007 aus (Aufschlüsselung auf Jahre und die
einzelnen
Bundesländer)?
2.
Wie hoch waren die Ausgaben für den Krankengeldbezug durch die
Sozialversicherungsträger
in
den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 (Aufschlüsselung auf Jahre und
die einzelnen
Sozialversicherungsträger bzw. Bundesländer)?
3.
Wie oft haben in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 Unternehmen
ArbeitnehmerInnen (z.B. wegen Krankheit) abgemeldet und danach (innerhalb von 3
Monaten, 6 Monaten und 12 Monaten) wieder angemeldet?
Wie
viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung der oben
genannten
Fristen
auf Jahre und Bundesländer)?
4.
Wie viele Unternehmen haben insgesamt diese beschriebene Praxis in den
Jahren 2003, 2004,
2005, 2006 und 2007
angewandt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
5. Wie sieht der Trend für 2008 aus?
6. Welche Kosten haben sich diese Unternehmen durch diese Vorgangsweise seit 2003 erspart?
7.
Ist es richtig, dass aufgrund derzeit gültiger Bestimmungen im
Krankengeldbezug keine
Beitragszeiten
für die Pensionsversicherung erworben werden?
8.
Stellt auch für Sie die im Einleitungstext beschriebene
Vorgangsweise eine Umgehung der
Absicht des
Gesetzgebers dar?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
9. Wie viele ArbeitnehmerInnen
suchten 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 nach Auflösung
eines Dienstverhältnisses um die Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension an
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?