4982/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.09.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Vorbelastungen in Höhe von 7,1 Mrd. Euro für die ÖBB

 

 

Wie der Finanzvorstand der ÖBB, Mag. Erich Söllinger, im RH-Ausschuss am 20.05.2008 anlässlich des Berichtes des Rechnungshofes 2007/15 (III-100 d.B.) berichtete, gibt es eine Vereinbarung vom März 2008 zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Werner Faymann, dem Bundesminister für Finanzen, Wilhelm Molterer, der ÖBB Holding AG, vertreten durch Martin Huber und Erich Söllinger und der ÖBB Infrastruktur Bau AG, vertreten durch Georg-Michael Vavrovsky und Gilbert Trattner (siehe Beilage). Darin verpflichtet sich der Bund 70% der jährlichen Investitionsausgaben der ÖBB Infrastruktur Bau AG, die bis 2013 eingegangen werden, über einen Zeitraum von 30 Jahren zu finanzieren.

 

Wie aus dieser Vereinbarung hervorgeht, steigen die durch diese Investitionen bedingten Schulden der ÖBB Infrastruktur zwischen 2008 und 2013 von 9,6 Mrd. Euro auf 16,7 Mrd. Euro bzw. um 7,1 Mrd. Euro.

 

Aus ökonomischer Sicht handelt es sich bei dieser Vereinbarung eindeutig um eine Verpflichtung des Bundes, die Schulden der ÖBB Infrastruktur (inkl. Zinsen) zurückzuzahlen. Aus bilanztechnischer Sicht handelt es sich um einen essentiellen Vertrag. Ohne diesen Vertrag könnte die Bilanz der ÖBB nicht erstellt werden, wie auch im Geschäftsbericht der ÖBB bestätigt wird. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist die Frage zu stellen, ob es sich um eingegangene Vorbelastungen handelt, für die gemäß §45 BHG eine Bewilligung des NR erforderlich ist. Im BGBl I 106(2007) wurde die Ermächtigung für die Vorbelastung nur in Höhe von 1,9 Mrd. Euro erteilt, nicht jedoch für die notwendigen 7,1 Mrd. Euro.

 

Nach Meinung der Anfragesteller ist eine Genehmigung für den gesamten Betrag von 7,1 Mrd. Euro erforderlich, die 1,9 Mrd. Euro sind unzureichend.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wann und mit welcher gesetzlichen Ermächtigung wurde der Verkehrsminister ermächtigt, diese Vorbelastung in Höhe von 7,1 Mrd. Euro einzugehen?

 

  1. Gab es diesbezügliche Gespräche mit dem Finanzminister? Was genau war der Inhalt dieser Gespräche? Hat der Finanzminister im Rahmen des Zustandekommens der oben genannten Vereinbarung darauf hingewiesen, dass das Eingehen dieser Vorbelastungen einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf?

 

  1. Waren an diesen Gesprächen Beamte beteiligt? Welchen Ressorts gehören diese Beamten an? Haben diese darauf  hingewiesen, dass es für das Eingehen dieser Vorbelastungen einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf?

 

  1. Wenn ja, warum wurde seitens des Verkehrsministers diese Ermächtigung durch den Nationalrat nicht eingeholt?

 

  1. Wie aus dem Geschäftsbericht der ÖBB 2006 (Seite 49) hervorgeht, wurde bereits für die Jahre 2007 bis 2012 eine ähnliche Vereinbarung abgeschlossen. Wann wurde diese Vereinbarung abgeschlossen? Wie lautet der genaue Wortlaut? Wie hoch sind die dabei eingegangenen Vorbelastungen und Verpflichtungen?

 

  1. Wie werden die Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen im Rechnungswesen und Rechnungsabschluss verbucht?

 

  1. Wie sind diese Vereinbarungen mit dem Grundsatz der Transparenz im neuen Haushaltsrecht vereinbar (Verfassungsbestimmung)?

 

  1. Was bedeuten diese Vereinbarungen für das Maastricht-Defizit und für die Maastricht-Schulden?

 

  1. Gab es bezüglich der Maastricht-mäßigen Behandlung Gespräche mit Eurostat?

 

  1. Wenn ja, wann genau war das und welche Personen haben daran   teilgenommen? Was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?