4983/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.09.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend skandalöse Altersgutachten im Asylverfahren

 

Die Ergebnisse einer Altersbestimmung im Asylverfahren haben für Betroffene weitreichende Konsequenzen. Dabei geht es um die Form der Unterbringung und Versorgung/Betreuung bis hin zur Frage eines weiteren Verbleibes in Österreich. Ein jüngst in der Tageszeitung der Standard  am 6.8 dazu erschienener Artikel, bei dem insbesondere der von der Erstaufnahmestelle Traiskirchen häufig als Gutachter eingesetzte Dr. Klabuschnigg im Zentrum berechtigter Kritik  geraten ist, lässt auf unhaltbare Defizite in diesem sensiblen Bereich schließen. Es gibt Anhaltspunkte, dass durch die Asylbehörden im großen Stil wissenschaftlich nicht akzeptierte Methoden bei der Altersfeststellung zur Anwendung kommen. Obwohl der Asylgerichtshof als Berufungsinstanz solche fehlerhaften Gutachten immer wieder bemängelt, wird bis dato am Gutachter Dr. Klabuschnigg festgehalten. Der Asylgerichtshof attestiert seinem Gutachten u.a. folgendes: “ Das Gutachten ist kursorisch gehalten, Angaben über die Qualifikation des Gutachters und die Verlässlichkeit der von ihm verwendeten Methoden fehlen.“

Die von Dr. Klabuschnigg verwendete Methode der Vermessung innerer Organe (im konkreten Fall Nieren - und Schilddrüsenvermessung per Ultraschall) ist jedenfalls nach aktuellem medizinischen Forschungsstand nicht lege artis und völlig ungeeignet. Es stellt sich daher die Frage, welche Konsequenzen die aufgezeigten Defizite bei der Altersfeststellungen im Asylverfahren generell und für den Gutachter Dr. Klabuschnigg haben werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele GutachterInnen zur Altersfeststellung werden derzeit von den Asylbehörden beschäftigt?

 

2. Wie viele Gutachten zur Frage der Altersbestimmung wurden jeweils in den Jahren 2007 und 2008 bis zum 30.6.2008 erstellt?

 

3. In wie vielen Fällen wurde dabei aufgeschlüsselt auf 2007 und das erste Halbjahr 2008 von der Minderjährigkeit des/der Betroffenen ausgegangen?

 

4. Können Sie die Antwort zu Frage 3 auf die jeweils herangezogenen GutachterInnen namentlich aufschlüsseln?

 

5. Gibt es einheitliche Richtlinien für die Durchführung von Alterseinschätzungen in Asylverfahren?

 

6. Wenn nein, warum nicht?

 

7. Ist die Vermessung innerer Organe per Ultraschall aus ihrer Sicht eine international anerkannte Methode in Fragen der Altersfeststellung?

 

8. Wenn ja, worauf stützen Sie diese Ansicht?

 

9. Wenn nein, warum wird diese Methode für die Altersbestimmung im Asylverfahren von den ihnen unterstehenden Asylbehörden herangezogen?

 

10. Wird diese Methode flächendeckend von allen medizinischen GutachterInnen in Asylverfahren herangezogen?

 

11.  Wie hoch ist der pro Gutachten anfallende finanzielle Aufwand der Asylberhörde?

 

12. Gedenken Sie den oben angesprochenen Gutachter Dr Klabuschnigg trotz vernichtender Kritik an seinem Fachwissen und den eingesetzten Untersuchungsmethoden weiter als medizinischen Sachverständigen zur Altersfeststellung in Asylverfahren beizuziehen?

 

13. Wenn ja warum?