4995/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten Murauer, Amon

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend dilettantischen Eurofighter-Vergleich zum Schaden der Republik

Österreich

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat am 24. Juni 2007 mit der Eurofighter- Jagdflugzeug GmbH einen Vergleich betreffend die Anschaffung der Eurofighter Typhoon abgeschlossen, mit dem die Anzahl der Flugzeuge von 18 auf 15 reduziert sowie Einsatzausrüstung abbestellt und die Konfiguration der Flugzeuge von Tranche 2 auf Tranche 1 sowie die Materialbeschaffenheit bei 6 Flugzeugen von ungebraucht und fabriksneu" auf fast neuwertig" geändert wurde. Durch diesen Vergleich in Kombination mit der am 6. Juli 2007 abgeschlossenen Detailvereinbarung wurde der Kaufpreis von ursprünglich 1,959 Mrd. um 250 Mio. auf 1,7 Mrd. reduziert.

Der Rechnungshof hat auf Verlangen der Abgeordneten Murauer, Kolleginnen und Kollegen, diesen Vergleich geprüft und ein vernichtendes Urteil dazu abgegeben (Bericht des Rechnungshofes in III-160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XXIII. GP).

Im Wesentlichen stellt sich das Vergleichsergebnis zusammengefasst so dar:

-         15 zum überwiegenden Teil gebrauchte Eurofighter des älteren Modells (Tranche 1) kosten pro Stück 5 Mio mehr als 18 fabriksneue Eurofighter des aktuellen Modells (Tranche 2).

-         Der Rechnungshof kann nur mehr 2 von 15 Eurofightern als fabriksneu anerkennen, da alle anderen entweder gebrauchte oder mit gebrauchten Komponenten ausgestattete Eurofighter sind.

-         Der Wert an Abbestellungen und Leistungskürzungen durch den Darabos- Vergleich beträgt vorsichtig gerechnet über 370 Mio . Der Rechnungshof konnte eine abschließende Bewertung nicht vornehmen, das genauere Ausmaß des Schadens wird erst zu einem späteren Zeitpunkt errechenbar sein.

-         Durch eine Reduktion der Kaufverträge um 250 Mio verzichtete Darabos auf 500 Mio Gegengeschäftsvolumen und gefährdet dadurch rund 3.000 österreichische Arbeitsplätze.

-         Der Rechnungshof stellt fest, dass Darabos durch die Nichteinbindung des Finanzministers das Bundeshaushaltsgesetz verletzt hat.

-         Der Rechnungshof befürchtet durch die Verwendung unbestimmter Begriffe im Vergleich (wie z.B. fast neuwertig" und angemessene Versorgbarkeit") weitere Verteuerungen bzw. mangelt es dadurch an deren rechtlicher Durchsetzbarkeit.


-     Der Rechnungshof konnte bei den In-Service-Supportverträgen statt der von Darabos angegebenen 120 Mio nur 17 Mio an Einsparungen erkennen.

Laut Rechnungshof ergeben sich folgende wesentliche Kritikpunkte:

1) Erst der Vergleich betreffend die österreichischen Eurofighter, den BM Darabos im Vorjahr abgeschlossen hat, schädigt den Staat und somit auch den Steuerzahler:

Der ursprüngliche Kaufvertrag der Eurofighter V1 machte für 18 neue Eurofighter 1.337 Mio aus. Das heißt, ein Eurofighter kostet Österreich inklusive der Finanzierungskosten 74,27 Mio .

Der zweite Kaufvertrag V2 beinhaltend Ausrüstung, Logistik und Ausbildung macht 632 Mio aus.

BM Darabos hat mit seinem Vergleich bezogen auf die ursprünglichen Kaufverträge V1 und V2 250 Mio eingespart (siehe auch seine Antwort 1138/AB).Österreich erhält aber damit nicht nur drei Eurofighter weniger, sondern auch Gebrauchtflugzeuge statt fabrikneuer Eurofighter, Tranche 1 statt Tranche 2 Flugzeuge (was im wesentlichen ein Problem der Rechnerkapazitäten und somit auch der Zukunftstauglichkeit der Eurofighter ist, da wir uns mit dieser Tranche 1 von jeder weiteren Entwicklung ausschließen), gespart wurde auch an sonstiger Ausrüstung.

Die realen Kosten des Darabos Vergleiches sind daher:

3 Eurofighter weniger                             3 x 74,27 Mio ergeben 222,81 Mio Wegfall von 6 Stück Selbstschutzsystemen DASS und

Wegfall von 6 Stück Infrarotsuchsystemen FLIR machen                 69,00 Mio Verzicht auf Pönale-Forderungen laut Rechnungshofbericht..................................................... 5,10 Mio

Damit sieht man, dass allein schon mit diesen von Darabos angestellten Reduktionen im Wert von 296,9 Mio auf mehr verzichtete wurde, als Darabos mit 250 Mio an Einsparungen erzielen konnte.

Zusätzlich ist zu kalkulieren, dass Österreich jetzt gebrauchte statt neue Eurofighter erhält. Geht man von einer Gesamtlebensdauer von 6.000 Flugstunden für einen Eurofighter aus und der Feststellung, dass Österreich Eurofighter erhält, die um die 200 Flugstunden bereits absolviert haben, so macht dieser Posten wiederum 2,5 Mio pro gebrauchten Eurofighter aus. Dies sind somit ca. 15 Mio. , kalkuliert auf 6 gebrauchte Eurofighter. Geht man allerdings mit der Aussage vom Rechnungshof konform, dass nur zwei von insgesamt 15 Flugzeugen als ungebraucht und fabriksneu zu bezeichnen sind (Rechnungshofbericht Seite 59), so ergibt sich ein weiterer weitaus höherer Betrag von 32,5 Mio .

Der Verzicht auf die moderneren Flugzeuge der Tranche 2 ist in dieser Kalkulation noch nicht berücksichtigt. Der Rechnungshof stellt auch fest (Seite 54 des Berichtes): Für die Änderung von Tranche 2 auf Tranche 1-Konfiguration und


für die Vermeidung der Umrüstung war im Vergleich kein anteiliger Preisnachlass nachvollziehbar ausgewiesen." Geht man vom reinen Materialwert der Baugruppen und Bauteile aus, die gemäß Vertrag für die Umrüstung von Tranche 1 auf Tranche 2 benötigt waren, so betragen diese für ein Flugzeug rund 3,1 Mio . Darin nicht enthalten sind allerdings Montagekosten und Entwicklungskostenanteile für die neuen Baugruppen bzw. Bauteile. Somit sind diese 3,1 Mio pro Flugzeug als Mindestbetrag anzusehen, denn die Tranche 1 Flugzeuge gegenüber Tranche 2 Flugzeugen weniger wert sind. Das heißt, es kommen insgesamt für 15 Eurofighter wiederum 46,5 Mio an Schaden für die Republik Österreich hinzu. Experten aus der Landesverteidigung berechnen allerdings die Kosten diese up-grades viel höher, nämlich mit 80-90 Mio . Abgesehen davon wird in wenigen Jahren eine Nachrüstung erforderlich sein, um den Eurofighter weiter reibungslos betreiben zu können.

Der Gesamtschaden des Darabos-Vergleichs beträgt somit vorsichtig berechnet 375,9 Mio .

Der Rechnungshof stellt im Bericht auf der Seite 17 fest, dass der neue Kaufpreis nunmehr 1,7 Mrd. beträgt. Dividiert man diesen nunmehr durch die Stückanzahl von 15 Eurofightern, so ergibt dies 114 Mio für einen Eurofighter der Tranche 1 (davon 13 gebrauchte). Dividiert man allerdings den ursprünglichen Kaufpreis von 1,959 Mrd. durch 18, ergibt dies 109 Mio pro Stück, hier allerdings für fabriksneue Eurofighter der Tranche 2.

Dies beweist, dass der Deal von Darabos ein schlechter war, da wir nunmehr einen höheren Stückpreis bezahlen, dies allerdings für das alte Modell (Tranche 1) und überdies für nicht fabriksneue, sondern überwiegend gebrauchte Flugzeuge.

Dem Rechnungshof ist darüber hinaus nicht ersichtlich, wofür die Eurofighter GmbH dem BMLV mit einer neuen Position Systemänderung" Kosten in der Höhe von 57 Mio. in Rechnung stellte (Seite 38 des Berichts). Der Rechnungshof kritisiert auch, dass eine nachvollziehbare Darstellung der Abbestellungskosten nicht vorlag.

2)   Der Darabos Deal schädigt auch das Gegengeschäftsvolumen:

Der Rechnungshof kritisiert die unterbliebene Verständigung des BMWA, bemängelt weiters, dass das BMLV das BMWA während der Vergleichsverhandlungen nicht beigezogen hat, um eine allfällige Neuregelung der Gegengeschäftsbestimmungen zu erreichen und beanstandete, dass Gegengeschäfte weder bei den Angebotseinholungen für die In Service Support Verträge noch bis zum Vertragsabschluss im Dezember 2007 berücksichtigt wurden.

Die Richtlinien des BMLV sahen für das Wahrnehmen der Ressortinteressen bei Gegengeschäften vor, dass das BMLV das BMWA im Falle einer Vertragsänderung zeitgerecht zu verständigen hatte. Dies ist unterblieben.

Das BMWA rechnete auf Ersuchen des Rechnungshofs, dass sich durch den Vergleich von BM Darabos das Kompensationsvolumen von 4 Mrd. auf rund


3,5 Mrd. reduziert und das Maximalpönale von 200 Mio. auf rund 174 Mio. zurückgeht. Das BMLV hat das BMWA bis zum März 2008 noch nicht über die relevanten Eckdaten des Vergleichs informiert.

Der Rechnungshof kritisiert allerdings noch zusätzlich den Nichtabschluss von Gegengeschäften bei den In-Service-Supportverträgen, obwohl diese in den Richtlinien des Bundesministeriums für Landesverteidigung vorgesehen waren. Somit hätten bei Abschluss der In-Service-Supportverträge von 177 Mio Gegengeschäfte im Ausmaß von 200 %, das sind 354 Mio , zusätzlich vereinbart werden müssen.

Der Gesamtbetrag an entgangenen Gegengeschäften durch den Darabos- Vergleich beträgt somit ca. 850 Mio .

3) Unklare Bestimmungen im Vergleich gehen zu Lasten von Österreich:

Völlig unklar bleibt, wie intensiv gebraucht die noch zu übernehmenden fast neuwertigen" Eurofighter sein dürfen, da der Passus fast neuwertig" im Vergleich alles Mögliche bedeuten kann. Im Wesentlichen kommt es dabei aber auf die Belastung aller Komponenten (wie Triebwerke etc.) an, verbunden mit der Anzahl an schon geflogenen Flugstunden. BM Darabos schreibt in der Anfragebeantwortung 4379/AB, dass dies Flugzeuge sein sollen, die hinsichtlich der bisher geflogenen Stunden nicht mehr als 200 Stunden im Mittel geflogen sind. Dies ist allerdings im Vergleich nicht geregelt, die konkreten Vertragsverhandlungen zur Änderung der Kaufverträge V 1 und V 2 sind noch nicht abgeschlossen. Die Fa. Eurofighter GmbH versucht daher, uns gebrauchte Eurofighter mit über 250 Flugstunden bzw. Eurofighter, die bereits eine Hakenlandung (ein Flugzeug verträgt in seiner Lebensdauer max. 9 derartige Landungen) absolviert haben, zu liefern.

Die strittige Formulierung fast neuwertig" stammt übrigens so wie die beiden anderen unklaren Begriffe logistische Baugleichheit" und angemessene Versorgbarkeit" von BM Darabos. Nach den Vertragsauslegungsregeln im Bürgerlichen Recht gehen Auslegungsschwierigkeiten von unklaren Formulierungen zu Lasten desjenigen, der die Formulierung ins Spiel gebracht hat. Dass die Auslegung undeutlicher Ausdrücke bei zweiseitigen Verträgen zum Nachteil des Erklärenden geht, ergibt sich aus den klaren Bestimmungen in § 915 ABGB in Verbindung mit § 869 ABGB. Dies bedeutet, wir können uns gegen für Österreich nachteilige Lieferungen von gebrauchten Eurofightern kaum wehren.

Der Rechnungshof sieht die gleichen Auslegungs- bzw. Durchsetzbarkeitsprobleme bei den unklaren Begriffen fast neuwertig", logistische Baugleichheit" und angemessene Versorgbarkeit" (Seite 61 des Berichtes).


Der Rechnungshof befürchtet daher durch die Verwendung dieser unbestimmten Begriffe weitere Verteuerungen, mögliche Kostenerhöhungen sowie mangelnde Durchsetzungsmöglichkeiten und somit auch eine Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit.


4)   Darabos schönt seine Einsparungen mit Hilfe von Milchmädchenrechnungen:

In seiner Rechnungshof-Stellungnahme will Darabos seine Einsparungen noch besser darstellen und rechnet vor, was der Betrieb von 3 Eurofightern über 30 Jahre hinweg dem Steuerzahler weniger kostet. Dies ist eine reine Milchmädchenrechnung, da nach dieser Logik der Betrieb von 0 Eurofightern dann überhaupt für den Steuerzahler am günstigsten wäre. Pikant ist bei dieser Berechnung, dass gerade der Landesverteidigungsminister die ihm gesetzlich übertragene Aufgabe der Sicherung der österreichischen Souveränität in der Luft gänzlicher außer Acht lässt.

Der Rechnungshof konnte diese Berechnungen von Darabos, die weitere Einsparungen von über 731 Mio über 30 Jahre hinweg belegen sollten, nicht nachvollziehen und hat von dieser Summe insgesamt an Einsparungen zum Betrieb der Eurofighter nur 4 Mio anrechnen können. Dies sind im Wesentlichen Kostenreduktionen bei der baulichen Infrastruktur (siehe Seite 70 des Berichts).

5)   Darabos verschuldet Nicht-Einsatzbereitschaft der Eurofighter:

Von Anfang an war den Fachleuten im BMLV klar, dass die ursprünglich für die Tranche 2 bestellten und auch bereits gelieferten Umlauf- und Wartungsteile für die Tranche 1 Eurofighter nicht passen. Im Vergleich von Darabos ist aber dazu nichts enthalten (siehe auch seine Anfragebeantwortung 4380/AB zu Frage 5). Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Darabos aber Umlauf- und Wartungsteile für die Tranche 1 bestellen müssen, was erst verspätet geschehen ist. Die Lieferungen von Tranche 2-Ersatzteilen, welche im März 2007 erfolgt sind, mussten im September 2007 rückabgewickelt werden. Mangels rechtzeitigen Vorhandenseins dieser Umlauf- und Wartungsteile für Tranche 1 konnten die österreichischen Eurofighter monatelang kaum geflogen werden, auch jetzt verfügt das österreichische Bundesheer noch immer nicht über alle Umlauf- und Wartungsteile, die für den Betrieb notwendig sind (z.B. gibt es vom Hersteller her keine Ersatztriebwerke für die Tranche 1 mehr).

Alle Ersatzteile für die Tranche 1 -Eurofighter wurden für den prognostizierten 30- jährigen Betrieb von den 4 Core-Nations angekauft. Will Österreich jetzt davon partizipieren, verlangen diese 5 Mio. . Wären wir bei Tranche 2-Eurofightern geblieben, hätte dies nichts mehr gekostet, da alle Umlauf- und Wartungsteile in den ursprünglichen Kaufverträgen inkludiert waren.

6)   Die von Darabos angegebenen Einsparungen bei den In-Service-Support- Verträgen gibt es nicht:

Die von BM Darabos weiters angegebenen Einsparungen von 120 Mio betreffen, wie er selber sagt, nicht die ursprünglichen Kaufverträge, sondern die zum Zeitpunkt seines Vergleiches noch abzuschließenden In Service Support Verträge. Diese hat er im Zuge des Vergleichs für 4 Jahre, also bis 2011, abgeschlossen, allerdings ohne Indexsicherung. Dies bedeutet, dass Eurofighter GmbH der Republik Österreich bei Vertragsverlängerung über das Jahr 2011 hinaus wesentliche Verteuerungen verrechnen wird.


Der Rechnungshof konnte daher an Einsparungen bei den ISS-Verträgen nur 17 Mio als gesichert erkennen.

Entgegen dieser klaren Aussagen des Rechnungshofes stellt BM Darabos auf seiner Homepage vollkommen fälschlich fest, dass der Rechnungshof die Einsparungen bei den In-Service-Supportverträgen in der Höhe von 120 Mio bestätigt hätte.

7) Damit nicht genug gab der Verteidigungsminister dem Nationalrat in mehreren parlamentarischer Interpellationen zum Thema Eurofighter-Vergleich immer wieder ganz andere Antworten, als nun der Rechnungshof an Tatsachen feststellt:

•     Falscher Einsparungsbetrag

Wiederholt gab Darabos bekannt (z.B. in den Anfragebeantwortungen 1624/AB und 1138/AB), dass der gesamte Einsparungsbetrag seines Vergleiches 370 Millionen Euro ausmacht.

Laut RH ist dem nicht so, nur 267 Millionen Euro (davon nur 17 Millionen aus den In Service Support Verträgen") sind gesichert, da die In Service Support Verträge" nur auf vier Jahre abgeschlossen wurden, die Ersparnis in diesem Bereich daher nur 17 Millionen Euro beträgt und für die Zeit nach Ablauf der Verträge keine Preisvereinbarungen oder -garantien vereinbart wurden.

•     Falscher Verweis auf Planungsunterlage des Generalstabs

Darabos verweist hinsichtlich der Stückzahlreduktion in seinen Anfragebeantwortungen mehrfach (so zum ersten Mal in der Anfragebeantwortung 1138/AB) auf die Planungsunterlage des Generalstabes. Auch in der Anfragebeantwortung 1624/AB behauptet Minister Darabos, dass die Entscheidungsgrundlagen auf den Expertisen des Generalstabs aufbauen. Dies sieht der Rechnungshof anders: Die Stückzahlreduktion von 18 auf 15 Flugzeuge und die Abbestellung von Einsatzausrüstung erfolgten aufgrund einer Entscheidung des Bundesministers. Eine Planungsvariante für 15 Flugzeuge lag nicht vor."

•     Einbindung des Finanzministers

Der RH stellt fest, dass der Bundesminister für Finanzen entgegen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht in die Vergleichsverhandlungen eingebunden war. Das heißt, die Einbindung des Finanzministers ist rechtlich nötig.

Auch hier hat BM Darabos immer das Gegenteil behauptet, nämlich, dass die Einbindung des BMF nicht erforderlich war. Das BMF hat aber bereits in der Anfragebeantwortung 1635/AB vom 10.12.2007 festgestellt, dass eine Einvernehmensherstellung nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen rechtlich notwendig gewesen wäre.

Der Finanzminister hält in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4867/AB vom 19. September 2008 fest, dass das Finanzministerium aufgrund der Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz im Bundesfinanzgesetz und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen in die konkreten Vertragsänderungen eingebunden sein muss. Dies ist - so wie bereits bei den


Vergleichsverhandlungen - nicht geschehen. Dies hat auch der Rechnungshof vehement kritisiert.

•     Fast nur gebrauchte Eurofighter

Die aufgrund der Vergleichsverhandlungen nunmehr gelieferten angeblich neuen neun Tranche 1-Eurofighter sind laut Rechnungshof bis auf zwei Eurofighter nicht neu, da laut EF-GmbH für die Tranche 1 keine Neuteile mehr zur Verfügung standen. Somit werden auch in den neuen Flugzeugen gebrauchte Systemteile bzw. Komponenten der Tranche 2 verwendet (siehe RH-Bericht Seite 59). Dies ergibt also 13 gebrauchte und nur zwei neue Eurofighter.

BM Darabos hat dem Nationalrat hingegen immer wieder mitgeteilt, der Vergleich beinhalte neun neue und sechs fast neuwertige Eurofighter, so z.B. am 27.8.2007 in der Antwort 1138/AB.

•     Falsche Flugstundenanzahl

Laut Darabos (Anfragebeantwortungen 1624/AB vom 7.12.2007) weisen die

gebrauchten Eurofighter durchschnittlich 144 Flugstunden auf.

Dies ist laut RH nicht so: Für die sechs gebrauchten Flugzeuge wurden in der

Detailvereinbarung zum Vergleich keine Maximalwerte im Hinblick auf die

Materialabnützung und die Anzahl der bereits geleisteten Flugstunden

festgelegt." Weiters hält der RH fest, dass eine Definition des Begriffes fast

neuwertig" für den Abnahme- und Güteprüfungsprozess fehlte".

Schließlich weist der RH darauf hin, dass die Flugzeuge tatsächlich wesentlich

höhere Flugstunden (Anmerkung: als die von Darabos angegebenen 144)

aufwiesen."

•     Mangel an Ersatzteilen

Laut Darabos (3683/AB vom 30.4.2008) ist durch den Vergleich die Versorgung mit Ersatzteilen und Umlaufteilen sichergestellt. In der AB 3748 vom 5.5.2008 teilt er dem Nationalrat wieder mit: Die EF-GmbH hat die vertraglich bedungene Ersatzteilversorgung sicherzustellen."

Der RH sieht das anders: Die EF-GmbH informierte das BMLV im Jänner 2008 über obsolete Komponenten für die Flugzeuge der Tranche 1- Konfiguration. Dies betraf vorerst 27 verschiedene Ersatz- und Umlaufteile pro Flugzeug." Der RH bemängelt, dass die Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen durch die Einstellung der Produktion der Tranche 1-Flugzeuge betroffen war. Solcherart müssen ersatzweise Tranche 2-Bauteile verwendet werden, wodurch der RH mögliche Kostenerhöhungen sowie eine Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit" sieht.

•     Keine logistische Baugleichheit

Der Rechnungshof bemängelt in seinem Bericht (Seite 61f), dass logistische Baugleichheit" keinen eindeutig definierten Begriff darstellt' und dass dies zu Verteuerungen führen kann, wenn die einheitliche Logistik aufgrund verschiedener Ersatzteile nicht sichergestellt werden kann.

Aber gerade diese logistische Baugleichheit wurde von Darabos mehrfach als sein Erfolg hervorgehoben, so am 30.4.2008 in der AB 3690: Alle 15 Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter Typhoon sind logistisch baugleich." Oder z.B. in 4379/AB vom 14.7.2008.


•    Kosten der Gutachter

In der Anfragebeantwortung 4166/AB teilt Darabos dem Nationalrat am 23.6.2008 mit, dass die Gesamtkosten aller Gutachten für die Vergleichsverhandlungen rund 53.000 Euro betrugen. Der Rechungshof hingegen stellt in seinem Bericht fest, dass die Kosten für Gutachter insgesamt 115.000 Euro ausmachten (siehe Seite 27).

•    Einbindung der Experten des BMLV

BM Darabos hat immer wieder betont, dass die Experten des BMLV in die Vergleichsverhandlungen eingebunden waren. So am 5.9.2007 in der Beantwortung 1239/AB und in der Antwort 1624/AB vom 7.12.2007: Alle sachlich und fachlich zuständigen Stellen meines Ressorts waren in die Bearbeitung eingebunden."

Dies sieht der Rechnungshof anders: An den maßgeblichen Vergleichsverhandlungen nahmen auf Seiten der Republik Österreich ausschließlich der Bundesminister für Landesverteidigung und ein externer Gutachter teil."

•    Weitergabe der Inhalte im BMLV

Am 7.12.2007 teilte Darabos dem Nationalrat in 1624/AB weiters mit: Der Inhalt des Vergleiches wurde den Dienststellen meines Ressorts in dem für ihre Zuständigkeit erforderlichen Umfang übermittelt."

Auch dies stimmt laut Rechnungshof nicht, denn der Chef des Generalstabes weigerte sich im Juli und August 2007 mehrfach, die erforderlichen Vertragsänderungen einzuleiten. Er begründete dies mit fehlenden Informationen über den Vergleich und die Detailvereinbarung."

•    Einbindung der Finanzprokuratur

Bundesminister Darabos behauptete mehrfach (z.B: in 1239/AB), dass die Finanzprokuratur seit Mitte März 2007 in die Bearbeitungen der Task-Force- Luftraumüberwachungsflugzeuge eingebunden war und auch bei den Verhandlungen und der Detailvereinbarung teilgenommen hat.

In der Anfragebeantwortung 1635/AB teilt der Finanzminister mit: Der Präsident der Finanzprokuratur teilte nach Befassung mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage mit, dass er bzw. die Finanzprokuratur vom Bundesministerium für Landesverteidigung mit der rechtlichen Beratung im Rahmen der Vergleichsverhandlungen mit der Eurofighter GmbH beauftragt worden war und er teilweise in die Verhandlungen eingebunden gewesen war. Er bzw. die Finanzprokuratur war jedoch nicht bei den finalen Gesprächen, also dem Abschluss des Vergleichs bzw. der Detailvereinbarung, beigezogen gewesen."

Ebenso sieht dies der Rechnungshof und kritisiert: Das BMLV konnte dem RH gegenüber nicht schlüssig begründen, warum zu den entscheidenden Vergleichsverhandlungen im Mai und Juni 2007 die Finanzprokuratur nicht beigezogen wurde."

Verteidigungsminister Darabos behauptete am 17. September 2008 im Ministerrat, dass die Finanzprokuratur in die aktuellen Vertragsänderungen aufgrund seines Vergleichs mit der Eurofighter GmbH eingebunden sei. Dies


stimmt nicht. Wie der Finanzminister nunmehr in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4867/AB vom 19.09.2008 bekanntgab, ist der Präsident der Finanzprokuratur keineswegs in die konkreten Vertragsänderungen eingebunden: Der Präsident der Finanzprokuratur hat heute meinem Kabinette mitgeteilt, dass die Prokuratur derzeit in keine Vertragsverhandlungen betreffend Eurofighter eingebunden sei." Damit kommt Darabos auch nicht der Empfehlung des Rechnungshofs nach, in den Vertragsänderungen auf das Fachwissen der Finanzprokuratur zurückzugreifen.

   Gegengeschäfte

Verteidigungsminister Darabos hatte mehrfach behauptet, dass die Gegengeschäfte in vollem Umfang auch nach seinem Vergleich mit der Eurofighter GmbH erhalten bleiben. Darabos betonte am 27.06.2007, die Frage der Gegengeschäfte bei den Verhandlungen über die Reduktion der Stückzahl nicht angesprochen zu haben. (APA 0535 vom 27. Juni 2007): Darabos meint, dass sich an den vereinbarten Gegengeschäften von 4 Mrd. durch die Modifizierung des Vertrages nichts ändere. Von Seiten des Herstellers hieß es, dass die Kompensationsgeschäfte kein Thema der Verhandlungen gewesen seien." In der APA-Meldung 0428 vom 09.08.2007 meinte auch der Sprecher von Minister Darabos, die Gegengeschäfte seien bei den Verhandlungen kein Thema gewesen.

Bundesminister Bartenstein hatte demgegenüber mehrmals öffentlich darauf hingewiesen, dass eine Jet-Reduktion die Gegengeschäfte gefährdet, so auch im Eurofighter-Untersuchungsausschuss am 31. Mai 2007. Weiters hat Minister Bartenstein  Verteidigungsminister Darabos noch vor der Unterzeichnung am 27. Juni im Ministerrat auf die drohende Reduktion der Gegengeschäfte hingewiesen und zur Antwort bekommen, die Gegengeschäfte seien nicht betroffen und würden im beschlossenen Umfang umgesetzt." Zu diesem Zeitpunkt musste Bundesminister Darabos bereits wissen, dass Änderungen beim Hauptgeschäft automatisch eine Anpassung des  Gegengeschäftsvertrages vorsehen, wenn nicht anderes verhandelt wird. Doch Verteidigungsminister Darabos bleibt dabei. Gegenüber dem Ö 1-Mittagsjournal hat  er wiederum am 10. August 2007 die Verantwortung für die Verringerung der Eurofighter-Gegengeschäfte von sich gewiesen: Er habe die Gegengeschäfte nicht verhandelt", so Darabos.

Dazu stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest: Die Richtlinien des BMLV für das Wahrnehmen der Ressortinteressen bei Gegengeschäften aus dem Jahr 2000 sehen vor, dass das BMLV das BMWA im Falle einer Vertragsänderung zeitgerecht zu verständigen hat."

Der Rechnungshof kritisiert, dass das BMLV es entgegen dieser eigenen Richtlinien unterlassen hat, das BMWA während der Vergleichsverhandlungen beizuziehen und über die relevanten Eckpunkte des Vergleichs zu informieren.

Weiters stellt der Rechnungshof fest, dass weder der Vergleich noch die Detailvereinbarung auf die Gegengeschäfte Bezug nahmen." Nach Ansicht des Rechnungshofes kam durch die Reduktion des Volumens des Hauptgeschäftes die Anpassungsregel im Gegengeschäftsvertrag zur Anwendung." Dies bedeutet, dass bei einer Kaufpreisreduktion um 250 Mio. das


Kompensationsvolumen von 4 Mrd. um rund 500 Mio. auf rund 3,5 Mio. reduziert wird.

Der Rechnungshof stellte abschließend kritisch fest, dass das BMLV das BMWA erst im April 2008 über die relevanten Eckpunkte des Vergleichs informierte und widerlegt Darabos: Da die Anpassungsregelung im Gegengeschäftsvertrag allgemein bekannt war, musste das BMLV davon ausgehen, dass eine Reduktion des Kaufpreises durch den Vergleich zu einer entsprechenden Verringerung des Gegengeschäftsvolumens führen würde."

Anhand dieser Fakten ist zu ersehen, dass die Vorgangsweise des Verteidigungsministers bei Abschluss des Vergleichs und der Detailvereinbarung nicht nur äußerst dilettantisch war, sondern auch dem Steuerzahler und der Republik Österreich noch in weiterer Folge hohe Kosten bescheren wird. Es sei dahingestellt, ob dies bewusst geschehen ist, denn der Rechnungshof hat nicht nur einmal die mangelnde Dokumentation und die fehlende Transparenz der Vergleichsverhandlungen beanstandet. Somit ist es auch nicht erstaunlich, dass der Rechnungshof bei der Frage, ob der Vergleich den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit entspricht, nur feststellen kann: Eine Gesamtbeurteilung konnte nicht erstellt werden, weil insbesondere die ausgabenreduzierenden Auswirkungen der Leistungsminderungen im Vergleich nicht bewertet waren."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.                         Wie begründen Sie die gravierenden Unterschiede der von Ihnen kolportierten Einsparungen und den Berechnungen des Rechnungshofes?

2.                         Halten Sie trotz der Kritik des Rechnungshofes Ihre Verteidigungslinie aufrecht, dass Sie für die Republik Österreich Einsparungen erzielt hätten, während eine objektive Berechnung eindeutig Nachteile für die Republik ergeben?

3.                         Wie können Sie es verantworten, dass die Republik Österreich nun einen höheren Stückpreis für einen gebrauchten Eurofighter des alten Modells Tranche 1 zahlt als ursprünglich für ein fabriksneues aktuelles Modell der Tranche 2?

4.                         Behaupten Sie auch nach der Feststellung des Rechnungshofes, dass eine militärische Planungsvariante für 15 Flugzeuge nicht vorlag, dass Ihre Entscheidung zur Reduktion der Flugzeuge auf den Expertisen des Generalstabs aufbaut?

Wie lautet genau diese Expertise des Generalstabs, auf die Sie hier verweisen und warum haben Sie diese Expertise des Generalstabs dem Rechnungshof vorenthalten?

5.      Warum behaupten Sie auch nach der Feststellung des Rechnungshofes, dass eine Einvernehmensherstellung mit dem Finanzminister nach den


haushaltsrechtlichen Bestimmungen rechtlich notwendig gewesen wäre, das Gegenteil?

6.      Wie rechtfertigen Sie die unrichtigen Angaben in Anfragebeantwortungen über die Flugstundenanzahl der gebrauchten Eurofighter?

Wie viele Flugstunden im Durchschnitt weisen nunmehr tatsächlich die gebrauchten Eurofighter auf?

7.      Warum ist ein gebrauchter und schlechter ausgestatteter Eurofighter des alten Modells, der bereits 5 % seiner Gesamtflugstundenanzahl absolviert hat, nicht mindestens um 5 % billiger als ein fabriksneuer Eurofighter des neuen Modells, dessen Neupreis 74,3 Mio. beträgt?

Warum ist das Gegenteil der Fall, nämlich dass ein gebrauchter und schlechter ausgestatteter  Eurofighter  des alten  Modells  jetzt  mit einem Preis von ca. 80 Mio um mehr als 5 Mio teurer ist als ein fabriksneuer Eurofighter?

8.                         Warum teilen Sie dem Nationalrat mit, dass die Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen sichergestellt ist, wenn dies laut Rechnungshof nicht der Fall ist? Wie stehen Sie dazu, dass der Rechnungshof gerade durch die mangelhafte Versorgung mit Ersatz- und Umlaufteilen von möglichen Kostenerhöhungen sowie einer Gefährdung der vereinbarten logistischen Baugleichheit spricht?

9.                         Warum haben Sie an den maßgeblichen Vergleichsverhandlungen nicht ihre Experten aus dem Ressort beigezogen?

Warum haben Sie bei den entscheidenden Vergleichsverhandlungen die Finanzprokuratur nicht mehr eingebunden?

10.    Warum haben Sie dem Nationalrat gegenüber die Auskunft gegeben, dass der Leiter der Finanzprokuratur bei den Verhandlungen und der Detailvereinbarung teilgenommen hat, wenn dies nicht stimmt?

Warum haben Sie im Ministerrat am 17.09.2008 wahrheitswidrig behauptet, dass die Finanzprokuratur nunmehr in die konkreten Vertragsänderungen eingebunden sei?

11.                 Warum haben Sie den Ministerrat am 27. Juni 2007 nachweislich falsch informiert, als Sie behauptet haben, die Vergleichsverhandlungen berührten in keinster Weise das von Bundesminister Bartenstein ausverhandelte Gegengeschäftsvolumen von 4 Milliarden ?

12.                 Seit wann wussten Sie, dass Änderungen beim Eurofighter-Hauptgeschäft automatisch eine Anpassung des Gegengeschäftsvertrages vorsehen, wenn nichts anderes verhandelt wird?

Warum haben Sie entgegen der Richtlinien Ihres eigenen Ressorts für das Wahrnehmen der Ressortinteressen bei Gegengeschäften das Wirtschaftsministerium nicht zeitgerecht von den Vergleichsverhandlungen verständigt?

13.    Warum haben Sie entgegen Ihrer eigenen Ressortrichtlinien beim Abschluss der In-Service-Supportverträge nicht auf den Abschluss eines Gegengeschäftsvertrages gedrängt, der immerhin ein Volumen von 354 Mio. (200 % der Vertragssumme von 177 Mio. ) gehabt hätte?


14.                 Warum haben Sie beim Abschluss der In-Service-Supportverträge nicht Preisleistungsvereinbarungen oder -garantien für die Zeit nach Ablauf der 4- jährigen Vertragsfrist eingefordert?

15.                 Wurden bereits aufgrund des Vergleichs und der Detailvereinbarung die notwendigen Änderungen der Verträge V 1 und V 2 vorgenommen?            Wenn ja, wann ist diese Änderung erfolgt und in Kraft getreten?
Wenn nein, warum nicht?

16.                 Wie werden Güteprüfungen und Abnahmen derzeit durchgeführt, wenn die konkreten Vertragsänderungen noch nicht erfolgt sind und die Firma Eurofighter-Jagdflugzeug GmbH unter dem Terminus fast neuwertig" bzw. „logistisch baugleich" gänzlich etwas anderes versteht als das Bundesministerium für Landesverteidigung?

17.                 Wie kann das Bundsministerium für Landesverteidigung ohne die konkreten Vertragsänderungen in V 1 und V 2 nunmehr die Abnahme von nicht dem Begriff fast neuwertig" bzw. logistisch baugleich" entsprechenden Flugzeugen verhindern?

18.                 Warum haben Sie im Vergleich und in der Detailvereinbarung keine konkreten Liefertermine festgelegt, was auch der Rechnungshof kritisiert?

19.                 Aus dem Rechnungshofbericht ergibt sich, dass auch nach Abbestellen des Selbstschutzsystems und des Infrarot-Suchsystems neue Beschaffungsvorgänge zur Ausstattung der Piloten mit Sehhilfen zur Identifizierung von Luftzielen bei Nacht eingeleitet werden müssen.

Wie ist der aktuelle Stand bei diesen Beschaffungsvorhaben?

Haben Sie damit auch erkannt, dass die Abbestellung des Infrarot-Suchsystems

FLIR eine militärisch falsche Entscheidung war?

20.                 Bestätigt die Aussage des Rechnungshofes: Eine Gesamtbeurteilung konnte nicht erstellt werden, weil insbesondere die Ausgaben reduzierenden Auswirkungen der Leistungsminderungen im Vergleich nicht bewertet waren." nicht Ihr völliges Versagen beim Abschluss dieses Vergleichs?

21.                 Welche persönlichen Konsequenzen werden Sie aus diesem vernichtenden Urteil des Rechnungshofes ziehen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR dringlich zu behandeln.