5006/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.09.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Kurt Gassner und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein

betreffend

„Erhebliche Schädigung der Republik durch ungerechtfertigte Vergaben von Fördermittel durch AWS an bekanntermaßen nicht forderungswürdige Unternehmen"

Wie aufgrund eines an die Parlamentsklubs übermittelten Schreibens vom 12. September dJ und im Zuge angestellter Recherchen festgestellt werden musste, bestehen massive Vorwürfe gegen den Geschäftsführer der sich zu 100% im Eigentum der Republik Österreich befindlichen Förderbank Austria Wirtschaftsservice (AWS) - bei welcher Sie als Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit als Eigentümervertreter fungieren - Herrn Dr. Peter Takacs.

Eine erhebliche Anzahl von Unternehmen, die durch AWS-Unterstützungen gefördert wurden, musste geraume Zeit nach Förderungserhalt Konkurs anmelden. Konkret handelt es sich dabei um die Firmen Maize Technologies International GmbH (Konkurseröffnung Februar 2007), Orphanetics Pharma Entwicklungs GmbH (Februar 2007), LIFE OPTICS GmbH (Oktober 2007), FSC Financial Soft Computer GmbH (Juni 2008) sowie EUCODIS Pharmaceuticals GmbH (Juli 2008).

In diesem Zusammenhang wurde der Umstand geäußert, dass die Fördermittel in erheblichem Umfang und ungerechtfertigterweise aufgrund des Drängens namentlich bekannter MitarbeiterInnen unter Berufung auf den oben genannten Geschäftsführer widerrechtlich gewährt worden seien. In der Folge sind die Gesellschaften - was befürchtet wurde oder mehr oder weniger absehbar war - insolvent geworden. Die Missstände wurden auch durch unterschiedliche Organträger der AWS registriert und werden auch in strafrechtlicher Hinsicht geprüft. De facto steht eine Summe von rund 2 Mio. EUR tatsächlich förderungswürdigen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung, wodurch auch dem Wirtschaftsstandort Österreich erheblicher Schaden entsteht.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende


ANFRAGE:

1.  Sind Ihnen diese oben geschilderten Verdachtsmomente bekannt und wenn ja, wodurch?

2.  Falls nein, gedenken Sie diesen Vorwürfen nachzugehen und welche Schritte werden Sie hierzu ergreifen? Erachten Sie eine strafrechtliche Verfolgung als geboten und wenn nein, warum nicht?


3. Falls Sie diese Vorwürfen bereits kennen, haben Sie in diesem Zusammenhang bereits Maßnahmen gesetzt oder Konsequenzen gezogen und wenn nein, warum nicht?

Es wird um eine sorgsame Beantwortung ersucht, um den Sachverhalt und daraus resultierende Ansprüche unterschiedlicher Natur allenfalls auch durch nichtparlamentarische Maßnahmen klären zu können.