5057/J XXIII. GP
Eingelangt am 20.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Johann Rädler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Unfallhäufungsstelle am Wechselabschnitt auf der A2
Südautobahn
Richtung Wien
Auf der A2 Südautobahn, Richtungsfahrbahn Graz, besteht
im Wechselgebiet
bergauf eine Geschwindigkeitsbeschränkung
von 100 km/h. Diese 1999 verordnete
Geschwindigkeitsbeschränkung hat das Unfallgeschehen
erheblich reduziert.
Auf der Richtungsfahrbahn Wien im gegenüberliegenden
bergab führenden Abschnitt
(zwischen km 81,5 und
km 68,0), mit Ausnahme der nur bei Regen und Schneefall
geltenden Beschränkung auf 80 km/h, wurde bis dato
keine permanente
Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h verordnet.
Dies erscheint insofern
nicht nachvollziehbar, als dieser Abschnitt, im Gegensatz
zum vorgenannten, für den 1999
eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h
verordnet wurde, ein
erhebliches Gefälle aufweist, die Strecke eine
bauliche
Sparvariante mit engeren Kurvenradien und höheren Querneigungen darstellt und
trotz der 2004 errichteten Verkehrsbeeinflussungsanlage keine Veränderung im
Unfallgeschehen zu verzeichnen ist. Selbst
das subjektiv wahrnehmbare Fahrgefühl
erweckt den Eindruck, dass im genannten Abschnitt auf der Richtungsfahrbahn
Wien
die Verordnung einer
geringeren Höchstgeschwindigkeit geboten
erscheint.
Auch die
Tatsache, dass der Pannenstreifen im genannten Bereich sehr schmal ist
und bei Einsätzen bzw. Amtshandlungen der Polizei die
Beamten bzw. Rettung und
Feuerwehr stets einem
erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt
sind, spricht für eine
permanente Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit.
Im Jahr 2006 galt für die Dauer 9. August bis 30. September
eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von
100 km/h. Im Vergleichzeitraum der Jahre 2003
bis 2007 konnte im
Jahr 2006 mit 15 Unfällen die niedrigste Zahl an Unfällen
verzeichnet werden. 2008 ereignen sich auf
diesem Streckenabschnitt bereits schon
170 Verkehrsunfälle!
Bisherige Anregungen
auf Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von
100 km/h wurden unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass das erhöhte
Unfallgeschehen überwiegend -
aber letztlich nicht ausschließlich - bei nasser
Fahrbahn zu
verzeichnen und bei regennasser Fahrbahn für diesen Abschnitt die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit bereits auf 80
km/h beschränkt ist, abgewiesen.
Erfahrungen der Blaulichtorganisationen
(Polizei, Rettung, Feuerwehr) zu folge ist es
aber ein Faktum, dass sich die Autofahrer an temporäre Geschwindigkeits-
beschränkungen, die von äußeren Einflüssen, wie z. B. Regen oder
Schneefall
abhängen,
weniger anpassen.
Daher
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1)
Wann wird für den Wechselabschnitt der A2 in
Fahrtrichtung Wien ab km 81,5
bis km 68 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 100 km/h
verordnet?
2)
Wann werden Messungen des Zustandes und der Griffigkeit des
Fahrbahnbelages
durchgeführt?
3)
Wann ist zu rechnen, dass - wie offensichtlich 1999 in Fahrtrichtung
Graz
bereits durchgeführt - im Wechselabschnitt die Sanierung
des
Fahrbahnbelages durchgeführt wird?
4)
Sehen Sie
aufgrund der durchaus widersprüchlichen
Erfahrungen der
Behörden,
Sachverständigen und Blaulichtorganisationen eine Möglichkeit,
eine geringere Geschwindigkeitsbeschränkung zeitlich
beschränkt gemäß
§ 20 Abs. 3 StVO zu verordnen?
5) Wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende Verordnung erlassen?
6) Wenn nein, warum nicht?
7)
Was spricht im konkreten Fall gegen eine wissenschaftliche Untersuchung
im
Interesse der Verkehrssicherheit?