5057/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Rädler
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Unfallhäufungsstelle am Wechselabschnitt auf der A2 Südautobahn
Richtung Wien

Auf der A2 Südautobahn, Richtungsfahrbahn Graz, besteht im Wechselgebiet
bergauf eine Geschwindigkeitsbeschr
änkung von 100 km/h. Diese 1999 verordnete
Geschwindigkeitsbeschr
änkung hat das Unfallgeschehen erheblich reduziert.
Auf der Richtungsfahrbahn Wien im gegen
überliegenden bergab führenden Abschnitt
(zwischen km 81,5 und km 68,0), mit Ausnahme der nur bei Regen und Schneefall
geltenden Beschr
änkung auf 80 km/h, wurde bis dato keine permanente
Geschwindigkeitsbeschr
änkung von 100 km/h verordnet.

Dies erscheint insofern nicht nachvollziehbar, als dieser Abschnitt, im Gegensatz
zum vorgenannten, f
ür den 1999 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h
verordnet wurde, ein erhebliches Gefälle aufweist, die Strecke eine bauliche
Sparvariante mit engeren Kurvenradien und h
öheren Querneigungen darstellt und
trotz der 2004 errichteten Verkehrsbeeinflussungsanlage keine Ver
änderung im
Unfallgeschehen zu verzeichnen ist. Selbst das subjektiv wahrnehmbare Fahrgef
ühl
erweckt den Eindruck, dass im genannten Abschnitt auf der Richtungsfahrbahn Wien
die Verordnung einer geringeren Höchstgeschwindigkeit geboten erscheint.

Auch die Tatsache, dass der Pannenstreifen im genannten Bereich sehr schmal ist
und bei Eins
ätzen bzw. Amtshandlungen der Polizei die Beamten bzw. Rettung und
Feuerwehr stets einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, spricht für eine
permanente Herabsetzung der zul
ässigen Höchstgeschwindigkeit.

Im Jahr 2006 galt für die Dauer 9. August bis 30. September eine
Geschwindigkeitsbeschr
änkung von 100 km/h. Im Vergleichzeitraum der Jahre 2003
bis 2007 konnte im Jahr 2006 mit 15 Unfällen die niedrigste Zahl an Unfällen
verzeichnet werden. 2008 ereignen sich auf diesem Streckenabschnitt bereits schon
170 Verkehrsunf
älle!

Bisherige Anregungen auf Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von
100 km/h wurden unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass das erh
öhte
Unfallgeschehen
überwiegend - aber letztlich nicht ausschließlich - bei nasser
Fahrbahn zu verzeichnen und bei regennasser Fahrbahn für diesen Abschnitt die
erlaubte H
öchstgeschwindigkeit bereits auf 80 km/h beschränkt ist, abgewiesen.
Erfahrungen der Blaulichtorganisationen (Polizei, Rettung, Feuerwehr) zu folge ist es
aber ein Faktum, dass sich die Autofahrer an tempor
äre Geschwindigkeits-
beschr
änkungen, die von äußeren Einflüssen, wie z. B. Regen oder Schneefall
abh
ängen, weniger anpassen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

 

 

 

Anfrage:

1)            Wann wird für den Wechselabschnitt der A2 in Fahrtrichtung Wien ab km 81,5
bis km 68 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 100 km/h
verordnet?

2)     Wann werden Messungen des Zustandes und der Griffigkeit des
Fahrbahnbelages durchgeführt?

3)     Wann ist zu rechnen, dass - wie offensichtlich 1999 in Fahrtrichtung Graz
bereits durchgeführt - im Wechselabschnitt die Sanierung des
Fahrbahnbelages durchgef
ührt wird?

4)     Sehen Sie aufgrund der durchaus widersprüchlichen Erfahrungen der
Beh
örden, Sachverständigen und Blaulichtorganisationen eine Möglichkeit,
eine geringere Geschwindigkeitsbeschr
änkung zeitlich beschränkt gemäß
§
20 Abs. 3 StVO zu verordnen?

5)            Wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende Verordnung erlassen?

6)     Wenn nein, warum nicht?

7)     Was spricht im konkreten Fall gegen eine wissenschaftliche Untersuchung im
Interesse der Verkehrssicherheit?