5059/J XXIII. GP
Eingelangt am
20.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „AUVA und die internationale Finanzkrise - Verluste von 29 Mio. Euro“
Am
16.Oktober 2008 informierte der Obmann der AUVA, Dr. Hans Jörg Schelling
die
Öffentlichkeit,
dass Veranlagungen mit einem Gesamtvolumen von 29 Millionen Euro
verloren gingen („Durch die unvorhersehbaren Auswirkungen der Finanzkrise
kann die
Sicherheit
zweier Veranlagungen in Wertpapiere nicht mehr garantiert werden“).
Dieses Eingeständnis ist
einerseits kritisch zu hinterfragen, nämlich in welcher Form die
Veranlagungen tatsächlich erfolgten.
Anderseits ist zu befürchten, dass in Zukunft aufgrund
dieser Verluste (Wertberichtigungen) Einsparungen bei MitarbeiterInnen
und
Leistungskürzungen bei Versicherten
erfolgen sollen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit,
Familie und Jugend
nachstehende
Anfrage:
1. Hat die AUVA
tatsächlich die Veranlagungsvorschriften u.a. nach § 446 ASVG
eingehalten?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche
Beträge wurden durch die AUVA seit 2000 am Geld- und Kapitalmarkt
veranlagt?
Welche Provisionsbeträge wurden in diesen Jahren bezahlt?
Welche Einnahmen wurden in diesen Jahren erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
3. Wie ist der Veranlagungsstand mit 31 .Oktober 2008?
In
welche Wertpapiere wurde konkret veranlagt (Aufschlüsselung der
Beträge auf die
einzelnen
Veranlagungen in Wertpapiere)?
Welche Provisionsbeträge wurden bezahlt?
4.
Welche konkreten Wertpapierveranlagungen haben zu dem Verlust von 29
Millionen
Euro
geführt (ersuche um ausführliche Darstellung)?
5.
Warum kam es zu diesen beiden Veranlagungen?
Wer
hat diese empfohlen?
Welche Provisionsbeträge wurden bezahlt?
6.
Was ergab die angekündigte Überprüfung aller
Veranlagungen der AUVA?
Welche
konkreten Konsequenzen wurden gezogen?
7. Inwieweit wurden die Veranlagungsrichtlinien geändert?
8. In welcher Form sollen diese enormen finanziellen Verluste kompensiert werden?
9.
Durch welche Maßnahmen wird sicher gestellt, dass es dabei zu
keiner Reduzierung und
Einsparung bei den
MitarbeiterInnen sowie zu keinen Leistungskürzungen bei den
Versicherten kommt (z.B. Prävention,
Rehabilitation)?