5059/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „AUVA und die internationale Finanzkrise - Verluste von 29 Mio. Euro“

Am 16.Oktober 2008 informierte der Obmann der AUVA, Dr. Hans Jörg Schelling die
Öffentlichkeit, dass Veranlagungen mit einem Gesamtvolumen von 29 Millionen Euro
verloren gingen („Durch die unvorhersehbaren Auswirkungen der Finanzkrise kann die
Sicherheit zweier Veranlagungen in Wertpapiere nicht mehr garantiert werden“).

Dieses Eingeständnis ist einerseits kritisch zu hinterfragen, nämlich in welcher Form die
Veranlagungen tatsächlich erfolgten. Anderseits ist zu befürchten, dass in Zukunft aufgrund
dieser Verluste (Wertberichtigungen) Einsparungen bei MitarbeiterInnen und
Leistungskürzungen bei Versicherten erfolgen sollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit,
Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.    Hat die AUVA tatsächlich die Veranlagungsvorschriften u.a. nach § 446 ASVG
eingehalten?

Wenn nein, warum nicht?

2.   Welche Beträge wurden durch die AUVA seit 2000 am Geld- und Kapitalmarkt
veranlagt?

Welche Provisionsbeträge wurden in diesen Jahren bezahlt?

Welche Einnahmen wurden in diesen Jahren erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?


3.    Wie ist der Veranlagungsstand mit 31 .Oktober 2008?

In welche Wertpapiere wurde konkret veranlagt (Aufschlüsselung der Beträge auf die
einzelnen Veranlagungen in Wertpapiere)?
Welche Provisionsbeträge wurden bezahlt?

4.              Welche konkreten Wertpapierveranlagungen haben zu dem Verlust von 29 Millionen
Euro geführt (ersuche um ausführliche Darstellung)?

5.              Warum kam es zu diesen beiden Veranlagungen?
Wer hat diese empfohlen?

Welche Provisionsbeträge wurden bezahlt?

6.              Was ergab die angekündigte Überprüfung aller Veranlagungen der AUVA?
Welche konkreten Konsequenzen wurden gezogen?

7.              Inwieweit wurden die Veranlagungsrichtlinien geändert?

8.              In welcher Form sollen diese enormen finanziellen Verluste kompensiert werden?

9.              Durch welche Maßnahmen wird sicher gestellt, dass es dabei zu keiner Reduzierung und
Einsparung bei den MitarbeiterInnen sowie zu keinen Leistungskürzungen bei den
Versicherten kommt (z.B. Prävention, Rehabilitation)?