10/JPR XXIII. GP

Eingelangt am 21.06.2007
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Anfrage

der Abg. Dr. Maria Theresia Fekter

Kolleginnen und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Wert von Beschlüssen der Präsidialkonferenz

Durch einen Rundlaufbeschluss vom 31.5.2007 wurden einvernehmlich die Termine für die Tätigkeit des Eurofighter-Untersuchungsausschusses festgelegt. In diesem Beschluss wurden in der Zeit vom 4.6. bis 21.6. 2007 insgesamt sieben Termine für die Befragung von Auskunftspersonen festgelegt; für die Beratung des Berichtsentwurfes sowie des Gutachtens der beauftragten Universitätsprofessoren wurden die Termine 26.6. und 3.7.2007 vorgesehen.

In der Sitzung des Eurofighter-Untersuchungsausschusses vom 21.6.2007 beantragten nunmehr die Abg. Kräuter, Kogler, Stadler und Kollegen die Ladung weiterer Auskunftspersonen. Dieser Antrag wurde trotz des Hinweises der Fraktionsführerin der ÖVP, Abg. Dr. Fekter, auf den Rundlaufbeschluss vom 31.5.2007 und die Unzulässigkeit weiterer Ladungen, entgegen den ausdrücklichen Festlegungen dieses Beschlusses, mehrheitlich angenommen.

Auf den Vorwurf des Bruchs der Geschäftsordnung replizierte der Vorsitzende des Ausschusses, dass er die Vorgangsweise mit der Präsidentin des Nationalrates besprochen und von dieser die Auskunft erhalten habe, dass der Ausschuss in der Gestaltung seiner Arbeit frei sei.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Präsidentin des Nationalrates folgende

Anfrage:

1.   Ist es richtig, dass der Vorsitzende des Eurofighter-Untersuchungsausschusses mit Ihnen Kontakt aufgenommen und sich wegen der Verbindlichkeit der Rundlaufpräsidiale erkundigt hat?


2.             War Ihnen bei diesem Gespräch der Inhalt der Rundlaufpräsidiale im Detail bekannt?

3.             Ist es richtig, dass Sie die Rechtsauskunft erteilt haben, dass der Ausschuss trotz eindeutiger, entgegengesetzter Festlegungen in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei sei?

4.             Wie kommen Sie zu dieser Rechtsauffassung, die der Geschäftsordnung und der bisherigen parlamentarischen Praxis widerspricht?

5.             Sind Sie sich der Auswirkungen einer absoluten Entmachtung der Präsidiale durch eine solche Vorgangsweise bewusst?

6.             Was werden Sie - zur Sicherung des Funktionierens der parlamentarischen Arbeit - unternehmen, um derartige Rechtsbrüche abzustellen und für die Zukunft vorzubeugen?

7.             Welche Konsequenzen hat die der Geschäftsordnung widersprechende Vorgangsweise auf die Rechtsgültigkeit des Ladungsbeschlusses?

8.             Sind Sie bereit, die geschäftsordnungswidrig zustande gekommenen Ladungsbeschlüsse nicht umzusetzen und wegen der Geschäftsordnungswidrigkeit die Ladungen nicht ausfertigen zu lassen?