11/JPR XXIII. GP

Eingelangt am 21.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Rädler,
Kolleginnen und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Bruch der Vertraulichkeit von Akten im Banken-Untersuchungsausschuss

Im Untersuchungsausschuss hatte die Opposition die dringliche Vorlage des Rohberichtes der OeNB betreffend Prüfung der Hypo-Alpe-Adria verlangt. Dies ist an sich ein rechtlicher Grenzfall, weil der Rohbericht aus dem Jahr 2007 schon rein zeitlich denkunmöglich Prüfungsgegenstand aufgrund des bereits im Jahr 2006 gefassten NR-Beschlusses sein kann. Darüber hinaus enthält der Rohbericht nicht die Stellungnahme der geprüften Stelle, wobei diese ein subjektives gesetzliches Recht auf Stellungnahme hat. Der Rohbericht ist in diesem Sinne qualitativ gesehen lediglich ein Berichtsentwurf, der Vermutungen und Möglichkeiten aber nicht festgestellte Tatsachen oder abschließende Bewertungen enthält. Die OeNB hat den Rohbericht daher nicht dem Untersuchungsausschuss übermittelt und mitgeteilt, dies nur zu tun, wenn der Untersuchungsausschuss einen ausdrücklichen entsprechenden Beschluss fasst.

Am Freitag 15. Juni 2007 wenige Minuten nach 9 Uhr hat der Untersuchungsausschuss diesen Aktenvorlagebeschluss gefasst, dies deshalb, weil zwar der Rohbericht selbst nicht Untersuchungsgegenstand ist aber möglicherweise Hinweise auf Vorgänge enthält, die für die Untersuchungsgegenstände wesentlich sind. Kurze Zeit später am selben Tag übermittelte die OeNB den Rohbericht an die Parlamentsdirektion, die ihn ihrerseits an Mitglieder des Untersuchungsausschusses verteilte.

Umso empörender ist es, dass entgegen den Bestimmungen der Geschäfts- bzw. Verfahrensordnung unter Verletzung der Vertraulichkeit, der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Rechte Dritter innerhalb weniger Stunden Exemplare des Rohberichtes an Medien übermittelt und von diesen in der Folge dort auszugsweise abgedruckt wurden.


Bei den den Medien zugespielten Exemplaren handelte es sich - wie man den Medien entnehmen kann - offenbar um solche, die nicht oder nicht vollständig mit den Vertraulichkeitskennzeichen, die eine Rückverfolgung einer Kopie erlauben, versehen waren. Zu solchen Exemplaren hatte zweifellos nur eine sehr geringe Anzahl von Personen Zugang.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.                 Unter welchen Umständen gelangten vertrauliche Exemplare des OeNB-Rohberichtes betreffend Prüfung der Hypo-Alpe-Adria binnen weniger Stunden an die Medien?

2.                 Was haben Sie bereits unternommen, um den in der Einleitung geschilderten Sachverhalt restlos aufzuklären?

3.                 Was werden Sie noch unternehmen, um diesen Sachverhalt restlos aufzuklären?

4.                 Sind Ihnen frühere Fälle bekannt, in denen vertrauliche Unterlagen aus einem Unterausschuss, aus dem Unterausschuss des Rechnungshofes oder aus einem der derzeit laufenden Untersuchungssausschüsse rechtswidrig veröffentlicht wurden?

5.                 Wenn ja, welche Fälle sind das und wer hatte jeweils die rechtswidrige Veröffentlichung zu verantworten?

6.                 Sind Ihnen zu solchen Fällen derzeit anhängige strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren bekannt?

7.                 Wenn ja, welche Fälle sind das und wer steht jeweils im Verdacht?