23/JPR XXIII. GP

Eingelangt am 10.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann

Kollegin und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrats

betreffend Nichtbeachtung von Entschließungsanträgen des Nationalrats durch die Bundesregierung oder durch einzelne Mitglieder der Bundesregierung

Mit Entschließung des Nationalrates (19/E) vom 3. Mai 2007 betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher wurde die Bundesregierung unter Ziffer 1 der Entschließung ersucht, dem Nationalrat bis zum 1. September 2007 einen Bericht darüber zu übermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer juristischen Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln, in anerkannten Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen.

Die Frist zur Berichterstattung gemäß der Entschließung (19/E) ist mit dem 1. September 2007 er- gebnislos abgelaufen. Mehr als einen Monat später ist weder der geforderte Bericht noch irgendeine Reaktion oder Erklärung der Bundesregierung zu seiner verspäteten Vorlage eingelangt.

Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrats nachstehende

Anfrage:

1.   Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die in der Entschließung 19/E der Bundesregierung ge- setzte Frist seit mehr als einem Monat abgelaufen ist und der Bundeskanzler nach wie vor we- der der vom Nationalrat geforderte Bericht noch auch nur eine Erklärung für die Verzögerung der Vorlage übermittelt wurde?

2.                          Schließen Sie sich insbesondere der Meinung der Anfragesteller an, dass dies eine Missach- tung des Nationalrates als Volksvertretung durch das Vollzugsorgan Bundesregierung dar- stellt? Wenn nein, warum nicht?

3.                          Wird die Einhaltung der in Entschließungen vom Nationalrat gesetzten Fristen vom Präsidium des Nationalrats kontrolliert?

 

a)                          Wenn ja, wie?

b)            Wenn nein, warum nicht?

4.       Was  gedenken  Sie  angesichts  des  ergebnislosen  Verstreichens  der Frist  im Fall  der Entschließung 19/A konkret zu tun?

5.                          Halten     Sie    das     bestehende    verfassungsrechtliche    und     geschäftsordnungsmäßige Instrumentarium für ausreichend, um die vorliegende Missachtung einer Entschließung durch die Bundesregierung oder einzelne Bundesminister wirksam zu ahnden?

6.                          Werden Sie den Legislativdienst des Parlaments beauftragen, für die geplante Reform der Geschäftsordnung des Nationalrats auch einen Vorschlag für Sanktionen für die Missachtung von Fristen durch Bundesminister bzw. die Bundesregierung auszuarbeiten? Wenn nein, warum nicht?