27/JPR XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an die erste Präsidentin des Nationalrates

betreffend die Übermittlung von Akten zu Hypo-Alpe-Adria an den Kärntner Landtag.

In der 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben wurde am 26. Juni 2007 beschlossen:

Gem. § 32 Abs. 4 K-LTGO richtet der Untersuchungsausschuss an die Parlamentsdirektion die Anfrage, ob es Unterlagen gibt, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sind und diese bejahendenfalls zu übermitteln."

Am 26.6.2007 erging von Josef Lobnig, Erster Präsident des Kärntner Landtages, ein Schreiben an die Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer mit dem Ersuchen um Auskunft und allfällige Übermittlung der bezughabenden Unterlagen im Wege des Landtagsamtes. Dieses Schreiben wurde von der Parlamentsdirektion kopiert und ist den Fraktionen, auch dem Ausschuss-Obmann Dr. Martin Graf, zugegangen. Gleichzeitig wurde von der Parlamentsdirektion darauf hingewiesen, dass Präsidentin Prammer die rechtliche Zulässigkeit des Antrages überprüfen lassen würde.

In der 39. Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister wurde von Dr. Martin Graf am 29. Juni 2007 folgender Antrag eingebracht:

A N T R A G

des Abgeordneten Dr. Martin Graf betreffend Übermittlung von Akten an den Untersuchungsausschuss zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben" des Kärntner Landtages.

Der Untersuchungsausschuss wolle beschließen, dass gemäß dem Schreiben des Präsidenten des Kärntner Landtages vom 26.6.2007 betreffend Übermittlung von Akten und Unterlagen zur Hypo-Alpe-Adria Bank Folge geleistet und die Parlamentsdirektion beauftragt wird, Akten, Unterlagen und Protokolle aus dem Akten- bzw. Protokollbestand des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister dem Kärntner Landtag zu übermitteln."


Dieser Antrag wurde angenommen. Eine Aktenübermittlung ist jedoch nicht erfolgt.

Angeblich hatte der Parlamentsdirektor Dr. Georg Posch dem Untersuchungs- ausschuss zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben" mittels Schreiben mitgeteilt, dass dem Ersuchen deshalb nicht nachgekommen werde, weil nach Ansicht des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion der Beschluss des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo- Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister vom 29. Juni 2007 ohne Rechtsgrundlage gefasst worden sei und daher mit Nichtigkeit behaftet sei. Aus diesem Grund könne dieser Beschluss auch nicht durchgeführt werden.

Dem ist entgegenzuhalten, dass der Beschluss des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister vom 29. Juni 2007 geschäftsordnungskonform ist.

Gemäß Abs. 4 der Anmerkungen zu § 25 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) der Nationalrat- Geschäftsordnung (NRGO) sind alle Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden verpflichtet, über Ersuchen eines Untersuchungsausschusses ihre Akten vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt daher auch für den von einem Landtag eingesetzten Untersuchungsausschuss". Argumentum e contrario muss diese Verpflichtung daher auch für einen Untersuchungsausschuss des Nationalrates gelten.

Der Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe- Adria und weitere Finanzdienstleister wurde in seinen Untersuchungen immer wieder massiv behindert, da Aktenvorlagen von diversen Behörden nur zögernd und langsam vor sich gingen, da sich manche Behörden immer wieder darauf beriefen, erst rechtlich prüfen zu müssen. Letztendlich hielten diese Prüfungen ohnehin nicht stand und die Akten mussten übermittelt werden. Der Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister hat gegen diese Vorgehensweise immer wieder auf das Schärfste protestiert.

Es ist völlig unverständlich, weshalb die Akten nicht dem Kärntner Landtag übermittelt wurden. Einem Untersuchungsausschuss die Akten zu verweigern führt diesen ad absurdum. Einen Beschluss des Untersuchungsausschusses nicht durchzuführen untergräbt darüber hinaus die Stellung des Untersuchungsausschusses im Allgemeinen und die Stellung der Mandatare im Besonderen.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die erste Präsidentin des Nationalrates folgende

Anfrage:

1)           Warum wurden dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages gemäß Anforderung vom 26.6.2007 die angeforderten Akten und Unterlagen nicht übermittelt?

2)           Wie lautet die genaue Begründung (ggf. wird um eine Kopie des Schriftverkehrs ersucht) ?

3)           Gem. § 25 VO-UA ist ein Untersuchungsausschuss eines Landtages verpflichtet, sämtliche angeforderten Akten und Unterlagen einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates zu übermitteln - vertreten Sie die Ansicht, dass dies auch im umgekehrten Fall zu gelten hat?

 

3)           Wenn nein, warum nicht?

4)           Warum werden Beschlüsse eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht umgesetzt?

5)           Mit welcher Begründung?