28/JPR XXIII. GP
Eingelangt am
17.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde
an die Präsidentin des Nationalrats
betreffend Daten zu parlamentarischen MitarbeiterInnen
Per Dienstvertrag oder freiem Dienstvertrag angestellte parlamentarische MitarbeiterInnen haben immer nur befristete Dienstverträge, da diese automatisch mit Ende der Gesetzgebungsperiode enden. Dies schreibt das ParlamentsmitarbeiterInnengesetz vor. Damit zählen diese Verträge zu den „atypischen Arbeitsverhältnissen". Von diesen sind nicht nur häufig mehr Frauen als Männer betroffen, sie erschweren auch eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele
parlamentarische MitarbeiterInnen gab es gesamt zu den Stichtagen
1.1.2006 und 1.1.2008? Wie hoch war zu diesen Stichtagen der Frauen- bzw.
Männeranteil?
2.
Wie viele
parlamentarische MitarbeiterInnen wurden zu den oben genannten
Stichtagen per Dienstvertrag beschäftigt? Wie
hoch war dabei jeweils der
Frauen- bzw. Männeranteil?
3.
Wie viele
parlamentarische MitarbeiterInnen wurden zu den oben genannten
Stichtagen per sog. „freiem Dienstvertrag" beschäftigt? Wie hoch war dabei
jeweils der Frauen- bzw. Männeranteil?
4.
Wieviele parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen bzw.
freien
Dienstverträgen schlossen nach Ende XXII. Gesetzgebungsperiode zu Beginn
der nächsten Gesetzgebungsperiode wieder
Verträge nach dem
Parlamentsmitarbeitergesetz mit den gleichen Abgeordneten ab? Wie hoch war
dabei der Männer- bzw. Frauenanteil?
5. Wieviele
parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen bzw. freien
Dienstverträgen
schlossen nach Ende der XXII. Gesetzgebungsperiode zu
Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode wieder Verträge nach dem
Parlamentsmitarbeitergesetz mit anderen Abgeordneten ab? Wie hoch war
dabei der Männer- bzw. Frauenanteil?
6.
Wie viele
parlamentarische MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen oder freien
Dienstverträgen gibt es,
die bereits länger als 5 Jahre tätig sind?
Wie hoch ist
dabei der Frauen-
bzw. Männeranteil? Wie viele
parlamentarische
MitarbeiterInnen mit Dienstverträgen
oder freien Dienstverträgen gibt es, die
bereits länger als 10 Jahre tätig sind? Wie hoch ist dabei der Frauen-
bzw.
Männeranteil?
7.
Wie hoch war das durchschnittliche Gehalt eines/einer parlamentarischen
MitarbeiterIn mit
Dienstvertrag oder freiem Dienstvertrag zu den Stichtagen
1.1.2006
und 1.1.2008? Wie hoch war das Durchschnittsgehalt der weiblichen
ParlamentsmitarbeiterInnen
zu diesem Stichtag und wie hoch jenes der
männlichen?
8.
Wie viele Fälle von Schwangerschaften
parlamentarischer MitarbeiterInnen
mit Dienstverträgen oder freien Dienstverträgen gab es in den Jahren 2006
und 2007? Wieviele dieser Dienstverträge bzw.
freien Dienstverträge endeten
während der
Schwangerschaft oder dem Mutterschutz oder einer Karenz der
DienstnehmerInnen
durch das Ende der Gesetzgebungsperiode? Wieviele
dieser DienstnehmerInnen wurden nach dem Mutterschutz bzw. einer
allfälligen Karenzzeit wieder
angestellt?
9.
Gab es in den Jahren 2000 bis 2007 männliche
parlamentarische Mitarbeiter
in Elternkarenz? Wenn
ja: Wieviele von ihnen wurden nach der Karenz wieder
als parlamentarische Mitarbeiter beschäftigt?
10. Wie viele parlamentarische MitarbeiterInnen mit
Dienstverträgen oder freien
Dienstverträgen hatten zu den Zeitpunkten
1.1.2000, 1.1.2002, 1.1.2004,
1.1.2006
und 1.1.2008 ihren Dienstort in Wien? Wie viele arbeiten davon -
Ihres Wissens - in Räumlichkeiten
des Parlamentes?
11.
Was geschieht
mit den Dienstverträgen parlamentarischer MitarbeiterInnen
bei Tod des arbeitgebenden Abgeordneten bzw. bei Ausscheiden des
arbeitgebenden Abgeordneten aus dem
Nationalrat während der
Gesetzgebungsperiode?
Enden diese dann „automatisch" oder erfolgt
eine
Kündigung? Wenn zweiteres der Fall
ist: durch wen erfolgt die Kündigung?
Wenn ersteres der Fall ist: Endet der Vertrag dann bereits mit dem Zeitpunkt
des Ausscheidens des/der Abgeordneten aus dem Nationalrat?
12.
Geben Sie bitte an, wie viele parlamentarische MitarbeiterInnen mit
Dienstverträgen oder freien Dienstverträgen zu den Zeitpunkten 1.1.2000,
1.1.2002, 1.1.2004, 1.1.2006 und 1.1.2008 eine Arbeitszeit von bis zu 20
Wochenstunden haben, wie viele eine
Arbeitszeit zwischen 20 und 40
Wochenstunden und wie viele eine
Arbeitszeit zwischen 40 und 50 Stunden.
Wie hoch ist dabei jeweils der Frauen- bwz. Männeranteil?
13.
Bitte geben Sie an, wie viele parlamentarische MitarbeiterInnen mit
Dienstverträgen oder freien Dienstverträgen zu den Zeitpunkten 1.1.2000,
1.1.2002,1.1.2004, 1.1.2006 und 1.1.2008
einzelne Abgeordnete als
ArbeitgeberInnen
hatten, wie viele von Arbeitsgemeinschaften nach
Parlamentsmitarbeitergesetz
angestellt waren.
14.
Wie erfahren
parlamentarische MitarbeiterInnen, aber auch Angestellte der
Klubs, wenn sie Kinder bekommen, seitens des Parlamentes von der
Möglichkeit
der Nutzung des Betriebskindergartens des Bundeskanzleramtes
am Rathausplatz?
15.
Meinen Sie
nicht, dass bisher eigentlich nicht davon gesprochen werden
kann, dass das Parlament einen
Betriebskindergarten besitzt, wenn - laut
einer Anfragebeantwortung von Ihnen - in den Jahren 1997 bis 2006 nur ein
einziges Kind von Klubbediensteten
und kein einziges Kind von Abgeordneten
diesen Kindergarten besucht hat?
16.
Sehen Sie
daher die Notwendigkeit, ein anderes - auf die Bedürfnisse aller
Parlamentsangehörigen maßgeschneidertes - Konzept für einen
Betriebskindergarten, des tatsächlich
allen Parlamentsangehörigen zugute
kommt, umzusetzen?
17.
Welche weiteren Reformvorhaben hinsichtlich des
Parlamentsmitarbeitergesetzes
planen Sie?