45/JPR XXIII. GP

Eingelangt am 15.09.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Präsidentin des Nationalrats

 

betreffend Offenlegung von Tätigkeiten

 

Wie Sie auch in Ihrer Anfragebeantwortung 38/AB PR /XXIII.GP ausführen, haben die PräsidentInnen des Nationalrats gemäss § 9 BezBegrBVG eine „öffentlich aufzulegende Liste“ über die Tätigkeiten von Abgeordneten zu führen. Diese Liste wird dank Ihrer Initiative seit November 2007 auch im Internet veröffentlicht.

 

Da die Liste seit Inkrafttreten des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre öffentlich zu führen ist, sind auch die Angaben aus früheren Jahren öffentlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Der Abg. zum NR, Christoph Zernatto hat im BAWAG-Prozess 2008 öffentlich bekannt gegeben, dass er gegen ein Honorar von ATS 10 Millionen, das dann auf ATS 240.000 eingeschränkt wurde, in der ÖVP-FPÖ-Koalitionsregierung die Stimmung zum Verkauf der P.S.K. an die BAWAG ausloten sollte. Dieses Honorar stellt zweifellos eine Tätigkeit dar, die nach § 9 BezBegrBVG zu melden ist. Hat der Abgeordnete Zernatto in den dafür in Frage kommenden Jahren 1999 – 2002 eine Tätigkeit gemeldet, die dem geschilderten Auftrag seitens der BAWAG entspricht?

 

2). Welche Tätigkeiten gemäss § 9 BezBegrBVG hat der Abg. Zernatto im fraglichen Zeitraum seiner Abgeordnetentätigkeit  (1999 bis 2002) gemeldet?