VORBLATT

Problem:

Die derzeit geltenden Ladenöffnungszeiten entsprechen zum Teil nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen. Im Vergleich zum europäischen Ausland sind die Offenhaltezeiten in Österreich immer noch zu restriktiv. Die bisherigen Ermächtigungen der Landeshauptmänner wurden nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgeschöpft. Dadurch werden die unternehmerischen Dispositionsmöglichkeiten eingeschränkt, den Konsumenten nicht die entsprechenden Einkaufsmöglichkeiten und den Arbeitnehmern nicht die entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten geboten.

Ziele:

- Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode

- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich

- Schaffung von Arbeitsplätzen

- Hintanhaltung von Kaufkraftabflüssen ins Ausland

- Steigerung der Attraktivität Österreichs als Tourismusland

- Schaffung konsumentenfreundlicher Regelungen

Inhalt:

- Neuregelung der allgemeinen Offenhaltezeiten an Werktagen (Montag bis Samstag)

- Anhebung des wöchentlichen Offenhalterahmens von bisher 66 auf 72 Stunden

Alternativen:

Beibehaltung des bisherigen Zustandes.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich sind zu erwarten.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine