Abteilung III/6

Wolfgang Claus/1347

29.01.2007

Informationsblatt zur Gesetzesnovelle für die Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie (2005/14/EG)

 

Wesentlicher Inhalt der Novelle:

·         Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sollen an die durch die Richtlinie vorgeschriebenen Beträge angepasst werden.

·         Im Sinne eines verbesserten Opferschutzes sollen jene Fahrzeuge, die von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, den trotz Versicherungspflicht nicht versicherten Fahrzeugen gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass die mit ihnen verursachten Schäden vom Garantiefonds zu ersetzen sind.

·         Die Mindestversicherungssummen sollen auch für die freiwillig abgeschlossenen Versicherungen von Fahrzeugen gelten, die von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, weil sie bestimmten Gebietskörperschaften oder Unternehmen gehören.

 

Ziel der Novelle:

Der Entwurf soll die 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen und damit den Weg fortsetzen, einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu schaffen und auszubauen. Die damit geschaffene Stärkung und Konsolidierung des Binnenmarktes für Kfz-Versicherungen liegt gleichermaßen im Interesse der europäischen Bürger als Versicherte und als Opfer von Verkehrsunfällen, der Versicherungswirtschaft und des freien Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs.

 

Kosten:

Mehrbelastungen in Form einer Prämienerhöhung für bestimmte Gebietskörperschaften oder Unternehmen durch die Anpassung der freiwillig abgeschlossenen Versicherungen an die Mindestversicherungssummen können nicht ausgeschlossen werden.

 

Auswirkungen bei Nichtverwirklichung:

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung des EU-Rechts. Die Folge einer Nichtumsetzung wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.

 

Dringlichkeit:

Dringlichkeit ist gegeben, weil die Richtlinie bis 11. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

 

Es ist geplant, den Entwurf wie bisher gemeinsam mit dem BMJ in den Ministerrat einzubringen.