GZ 96100/0003-I/B/9/2007                                  Wien, 23.03.2007

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG und das BSVG geändert werden; Begutachtung

 

 

An alle laut Verteiler:

 

Präsidium des Nationalrates * Präsidentschaftskanzlei * Bundeskanzleramt-Ver­fassungsdienst * alle Bundesministerien * alle Staatssekretariate * Rechnungshof * Büro des Datenschutzrates * Volksanwaltschaft * Oesterreichische Nationalbank * Finanzprokuratur * Verfassungsgerichtshof * Verwaltungsge­richtshof * Beirat für die Volksgruppe der Roma * Geschäftsführung des Familienpolitischen Beirats * alle Landes­hauptmänner * Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung * Bundes­vergabeamt * Österreichischer Städtebund * Österreichischer Gemeindebund * Bundesarbeits­kammer * alle Landesarbeiterkammern * Wirtschaftskammer Österreich * alle Landeswirt­schaftskammern * Österreichischer Gewerkschafts­bund * Gewerkschaft Öffentlicher Dienst * Österreichischer Landarbeiter­kam­mertag * alle Landeslandarbeiterkammern * Präsidentenkonferenz der Landwirt­schaftskammern Österreichs * alle Landeslandwirtschaftskammern * Österreichi­scher Rechtsanwaltskammertag * Österreichische Notari­atskammer * Österrei­chische Ärztekammer * Österreichi­sche Apothekerkammer *Verband Angestellter Apotheker Österreichs * Österreichische Zahnärztekammer * Industriellenverei­nigung * Kammer der Wirtschaftstreuhänder * Bundeskammer der Tierärzte Öster­reichs * Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs * Bundeskonferenz der Kammern der Freien Berufe * Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungs­lehre * Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten * Österreichi­sche Patentanwaltskammer * Sekre­tariat der Österreichischen Bischofskonferenz * Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche in Österreich * Österreichische Bun­des-Sportorganisation *Israelitische Kultusgemeinde * ARGE Patientenanwälte * Österreichisches Hilfswerk * Hauptverband der österreichischen Sozialversiche­rungsträger * alle Sozialversicherungsträger * Arbeitsmarktservice Österreich * alle Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice * Kriegsopfer- und Behin­dertenverband Österreich * Freier Wirtschaftsverband Österreichs * Wirtschafts­forum der Führungskräfte * Bundes-Jugendvertretung * Technische Universität Wien * Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft * Gesellschaft der Gutachterärzte Österreichs * Österreichischer Bundesfeuerwehr­verband * Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände * BPW-Austria Ge­sellschaft * Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation * ARGE Daten * Österreichischer Gewerbeverein * Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie * Berufs­verband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen * Verein Österreichi­scher Seniorenrat * Handelsverband * Geschäftsführung des Bundessenioren­beirates * Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate * Österrei­chischer Arbeitsring für Lärmbe­kämpfung * Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren * Bundeskonferenz der Verwaltungsdirektoren öster­reichischer Krankenanstalten * Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte * Vereinigung österreichischer Richter * Österreichisches Hebammengremium * UVS Wien * ARGE PDL - SV Österreich * Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs * ARGE Selbsthilfe Österreich * Gesundheit Österreich GmbH


Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend übermittelt beiliegend den Entwurf eines

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG und das BSVG geändert werden

und ersucht um Kenntnisnahme und allfällige Stellungnahme bis längstens

 

14. April 2007

 

Es wird ersucht, die Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend auch elektronisch zu übermitteln:

 

martina.zach@bmgfj.gv.at

 

Der Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Ge­schäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, entsprechend, werden die begut­achtenden Stellen ersucht, 25 Ausfertigungen der Stellungnahme unmittelbar dem Präsidium des Nationalrates zu übersenden und das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hievon in Kenntnis zu setzen. Die Übermittlung der Stel­lungnahme an das Präsidium des Nationalrates sollte nach Möglichkeit auch elektronisch erfolgen:

 

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Die Landeskammern der gesetzlichen Interessenvertretungen werden ersucht, die Stellungnahme unmittelbar der jeweiligen Bundeskammer zu übermitteln.

 

Die Sozialversicherungsträger werden ersucht, die Stellungnahme unmittelbar dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu über­mitteln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen  Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzu­sehen ist.

 

Sollte bis zum oben angegebenen Termin keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird angenommen, dass kein Einwand gegen den vorliegenden Entwurf besteht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bundesministerin:

 

 

 

Beilage: 3

 

Elektronisch gefertigt