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Bearbeiter: Telefon: Fax:
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Mag. Robert Stein 01 53126/2051 01 53126/2110
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DVR:0000051 |
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GZ: |
BMI-LR1310/0010-III/6/2007 |
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Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007); weiterer Begutachtungsentwurf
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Wien, am 11. April 2007
An die
Parlamentsdirektion
1017 Wien
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Inneres übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007) samt Vorblatt und Erläuterungen in 25-facher Ausfertigung mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übermitteln.
Beim gegenständlichen Entwurf handelt es sich um eine Erweiterung des mit Schreiben vom 30. März 2007, Zl. BMI-LR1300/0005-III/6/2007 versendeten Begutachtungsentwurfs. Insbesondere bezüglich nachstehender Bestimmungen wurden Veränderungen gegenüber dem seinerzeit weitergereichten Entwurf vorgenommen:
Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 14 Abs. 1 und 5
§ 15 Abs. 2
§ 39
§ 40 Abs. 3
§ 45 Abs. 2 + Überschrift
§ 46 Abs. 3
§ 60 Abs. 2 und 3
§ 76 Abs. 3
§ 106 (außer Abs. 1)
Anlage 3: Abbildung der Wahlkarte
Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
§ 5a (außer Abs. 2 und 3)
§ 10 Abs. 3 und 3
§ 10a Abs. 2
§ 14 Abs. 3
§ 25 Abs. 2 und 3
Anlagen 4 und 5: Abbildung der Wahlkarten
Europa-Wahlordnung
§ 27
§ 33 Abs. 2 + Überschrift
§ 46 Abs. 2 und 3
§ 54 Abs. 2
§ 85 Abs. 2 und 3
Anlage 2: Abbildung der Wahlkarte
Wählerevidenzgesetz 1973
§ 1 Abs. 3
§ 2 Abs. 3
§ 2a Abs. 4 bis 7
§ 9 (außer Abs. 1 und 2)
§ 12 Abs. 2 und 3
§ 13 Abs. 2
§ 14
Europa-Wählerevidenzgesetz
§ 2 Abs. 3
§ 4 ( außer Abs. 1 bis 3)
§ 12 (außer Abs. 1 und 2)
§ 15 Abs. 2 und 3
§ 16 Abs. 2
§ 19
Volksbegehrengesetz 1973
§ 3 Abs. 2 und 5
§ 6
§ 7 Abs. 1
§ 10 Abs. 2
§ 22 Abs. 3
§ 23 Abs. 2 und 3
§ 24
Volksabstimmungsgesetz 1972
§ 6 Abs. 3
§ 10 Abs. 2
§ 12 Abs. 1
§ 18 Abs. 2 und 3
§ 19 Abs. 1
§ 20
Volksbefragungsgesetz 1989
§ 5a Abs. 2
§ 6 Abs. 3
§ 8
§ 11 Abs. 2
§ 13 Abs. 1
§ 19 Abs. 2 und 3
§ 20 Abs. 2
§ 21
Der Entwurf ist auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/begutachtungen/) abrufbar.
Nachstehende im Begutachtungsverfahren befasste Stellen wurden um Stellungnahme bis
20. April 2007
ersucht:
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
die Finanzprokuratur
alle Bundesministerien
das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
das Sekretariat von Frau Staatssekretärin Heidrun Silhavy
das Sekretariat von Herrn Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka
das Sekretariat von Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter
das Sekretariat von Frau Staatssekretärin Christa Kranzl
das Sekretariat von Frau Staatssekretärin Christine Marek
das Sekretariat von Herrn Staatssekretär Dr. Hans Winkler
den Rat für Forschung u. Technologieentwicklung
die Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste
die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen
die Österreichische Post AG, Unternehmenszentrale
alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
alle Unabhängigen Verwaltungssenate
die Datenschutzkommission
den Datenschutzrat
den Österreichischen Städtebund
den Österreichischen Gemeindebund
die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
den Österreichischen Landarbeiterkammertag
den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
alle Rechtsanwaltskammern
die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Dentistenkammer
die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs
die Österreichische Apothekerkammer
die Bundesingenieurkammer
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
die Bundeskomitee freie Berufe Österreichs
die Vereinigung österreichischer Industrieller
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
den Verhandlungsausschuß der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Österreichische Bischofskonferenz
den Österreichischen Bundestheaterverband
die Österreichische Hochschülerschaft
die Österreichische Rektorenkonferenz
den Verband der Professoren Österreichs
das Österreichische Normungsinstitut
den Österreichischen Bundesjugendring
den Verband Österreichischer Zeitungen
die Bundessportorganisation
den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub
den Verein Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Vereinigung österreichischer Richter
die Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
das Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien
den österreichischen Bundesfeuerwehrverband
den österreichischen Ingenieur- und Architekten-Verein
den evangelischen Oberkirchenrat AB und HB Wien
das Diakonische Werk für Österreich
den Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe
Österreichisches Rotes Kreuz, Generalsekretariat
den Zentralverein der Wiener Lehrerschaft
die Arge Daten
Verein für Bewährungshilfe
das Österreichische Institut für Menschenrechte
Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates
das Rechtskomitee Lambda
den österreichischen Bundesverband für Psychotherapie
den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern
die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
das Büro des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
die Österreichische Caritaszentrale
den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge, Regionalbüro in Wien
Österreichischer Seniorenbund Bundesorganisation
Österreichischer Seniorenrat
Volkshilfe Österreich
SOS Mitmensch
Amnesty International
Sicherheitspolitische Angelegenheiten /Sekretariat des Nationalen Sicherheitsrates
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Berufsverband österreichischen Psychologinnen und Psychologen
Mit freundlichen Grüßen
Beilagen
Für den Bundesminister:
VOGL