BUNDESMINISTERIUM
FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
VÖLKERRECHTSBÜRO
A-1014 Wien, Minoritenplatz 8
Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW
e-mail: abti2@bmeia.gv.at
GZ: |
BMeiA-AT.8.15.02/0188-I.2/2007 |
Datum: |
3. Juli 2007 |
Seiten: |
2 + Beilage |
An: |
sh. Verteiler |
Von: |
Bot. Dr. H. Tichy |
SB: |
Mag. Köhler |
DW: |
3992 |
BETREFF: Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz - RKG)
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz - RKG) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
10. August 2007
an die E‑mail-adresse abti2@bmeia.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das BMeiA davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Weiters wird ersucht, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen. Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur auf elektronischem Weg erfolgt.
Für die Bundesministerin:
H. Tichy m.p.