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Gz ● BKA‑600.127/0011‑V/A/1/2007 Abteilungsmail ● V@bka.gv.at Bearbeiter ● MMag. thomas Zavadil Pers. E-mail ● thomas.zavadil@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/4264 |
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die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
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den Rechnungshof
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den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
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die Bundeswettbewerbsbehörde
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den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
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Österreichs
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den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
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die Österreichische Ärztekammer
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die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
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die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
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das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
das Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Europarecht der Universität Wien
das Institut für Europarecht der Universität Graz
das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
das Institut für Europarecht der Universität Salzburg
das Institut für Europarecht der Universität Linz
das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
die Österreichische Rektorenkonferenz
die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
den Verband der Professoren Österreichs
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
das Österreichische Normungsinstitut
die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht
das Österreichische Institut für Menschenrechte
die Österreichische Liga für Menschenrechte
die österreichische Sektion von amnesty international
das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
das österreichische Helsinki Komitee
den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Österreichische Bischofskonferenz
den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
den Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes
die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
die Vereinigung Österreichischer Richter
den Verband Österreichischer Zeitungen
den Österreichischen Seniorenrat
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub
den Verkehrsclub Österreich
das Kuratorium für Verkehrssicherheit
den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
das Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben
den Fachverband Gas & Wärme
die Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser
den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband
den Österreichischen Verband der Internet Service Provider
den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
den Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels
den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie
die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)
die ARGE Daten
den Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen
den Österreichischen Familienbund
den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie
den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
die Lebenshilfe Österreich
die VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
das Österreichische Hebammengremium
den Österreichischen Fischereiverband
das Forum Mobilkommunikation
den Auslandsösterreicher-Weltbund
die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt
die Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007, Versendung zur Begutachtung und zur Stellungnahme nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
24. September 2007 (einlangend)
an die Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates, und zwar an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at, zu übermitteln und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Im Zug der Vorbereitung des vorliegenden Entwurfs wurde an das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst die Anregung herangetragen, den zweiten Zustellversuch bei der Zustellung zu eigenen Handen entfallen zu lassen, da der damit verbundene Nutzen in einem Missverhältnis zu den anfallenden Kosten stünde. Es wird ersucht, im Rahmen der Begutachtung insbesondere auch zu dieser Frage Stellung zu nehmen.
30. Juli 2007
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt