Gz BKA‑600.127/0011‑V/A/1/2007

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Bearbeiter MMag. thomas Zavadil

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      die  Österreichische Präsidentschaftskanzlei

        die  Parlamentsdirektion

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        alle   Sektionen des Bundeskanzleramtes

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        die   Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

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(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

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        die  Österreichische Patentanwaltskammer

        die  Österreichische Ärztekammer

        die  Österreichische Zahnärztekammer

        die        Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

        die        Österreichische Apothekerkammer

        die        Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

        die        Kammer der Wirtschaftstreuhänder

        die        Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

        den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

        das          Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

        das          Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

        das          Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

        das          Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

        das          Institut für Europarecht der Universität Wien

        das          Institut für Europarecht der Universität Graz

        das          Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

        das          Institut für Europarecht der Universität Salzburg

        das          Institut für Europarecht der Universität Linz

        das          Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

        die        Österreichische Rektorenkonferenz

        die        Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

        den          Verband der Professoren Österreichs

        das          Österreichische Institut für Rechtspolitik

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        die        Österreichische Juristenkommission

        das          Österreichische Normungsinstitut

        die        Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

        das          Österreichische Institut für Menschenrechte

        die        Österreichische Liga für Menschenrechte

        die        österreichische Sektion von amnesty international

        das          Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

        das          österreichische Helsinki Komitee

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        den          Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

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        die        Vereinigung der Österreichischen Industrie

        den          Österreichischen Gewerkschaftsbund

        die        Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

        den          Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

        die        Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

        die        Vereinigung Österreichischer Richter

        den          Verband Österreichischer Zeitungen

        den          Österreichischen Seniorenrat

        den          Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

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        den          Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub

        den          Verkehrsclub Österreich

        das          Kuratorium für Verkehrssicherheit

        den          Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

        den          Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

        den          Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

        das          Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

        den Fachverband Gas & Wärme

        die        Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser

        den          Österreichischen Bundesfeuerwehrverband

        den          Österreichischen Verband der Internet Service Provider

        den          Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

        den          Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

        den          Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie

        die   Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

        die        ARGE Daten

        den          Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen

        den          Österreichischen Familienbund

        den          Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

        den   Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

        die   Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

        die        Lebenshilfe Österreich

        die        VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

        das          Österreichische Hebammengremium

        den          Österreichischen Fischereiverband

        das          Forum Mobilkommunikation

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        die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt

        die Anwaltschaft für Gleichbehandlung

Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007, Versendung zur Begutachtung und zur Stellungnahme nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

24. September 2007 (einlangend)

an die Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

Weiters wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates, und zwar an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at, zu übermitteln und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

Im Zug der Vorbereitung des vorliegenden Entwurfs wurde an das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst die Anregung herangetragen, den zweiten Zustellversuch bei der Zustellung zu eigenen Handen entfallen zu lassen, da der damit verbundene Nutzen in einem Missverhältnis zu den anfallenden Kosten stünde. Es wird ersucht, im Rahmen der Begutachtung insbesondere auch zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

30. Juli 2007

Für den Bundeskanzler:

Georg LIENBACHER

 

 

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