ENTWURF

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

 

GZ BMaA-AT BMeiA-AT.8.15.02/0xxx-I.2/2007

 

Bundesgesetz über das Verbot

von Streumunition

 

 

 

V o r t r a g

 

an den

 

M i n i s t e r r a t

 

 

Der Krieg im südlichen Libanon im Sommer 2006 hat die Dringlichkeit eines internationalen Vorgehens gegen Streumunition klar gemacht. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wurden bei registrierten 800 Streumunitionseinsätzen etwa 4 Millionen individuelle Sprengkörper abgeworfen. Von diesen seien zwischen 700.000 und 1.000.000 nicht explodiert und würden daher eine Wirkung entfalten, die jener von Anti-Personenminen gleichkommen kann. Alleine zwischen Juli und Ende November 2006 wurden dadurch im Libanon 23 Personen getötet und 177 verletzt. Für die Räumung der Streumunition, die im Libanonkonflikt zum Einsatz gekommen ist, und für die Hilfestellung für die Opfer dieses Einsatzes hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bereits im Vorjahr € 400.000 zur Verfügung gestellt.

 

Bei der Überprüfungskonferenz des Übereinkommens der Vereinten Nationen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Konventionelle Waffenkonvention - BGBl. Nr. 464/1983 i.d.g.F., Genf, 7. bis 17. November 2006) hat Österreich, unterstützt von 28 anderen Staaten, darunter 15 EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Irland, Italien, Dänemark, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) die Aufnahme von Verhandlungen über eine völkerrechtliche Regelung über Streumunition gefordert, die einen bestmöglichen Schutz der Zivilbevölkerung gewährleisten soll. Dieser Vorschlag fand keinen Konsens. Stattdessen konnte sich die Konferenz lediglich auf ein Mandat über Diskussionen im Rahmen eines viertägigen Expertentreffens über explosive Kampfmittelrückstände mit speziellem Fokus auf Streumunition im Juni 2007 einigen. Auch während dieser Diskussionen gelang keine Einigung auf den Beginn von Verhandlungen im Rahmen der Konventionellen Waffenkonvention.

 

Auf Einladung Norwegens fand von 22. bis 23. Februar 2007 in Oslo eine internationale Konferenz zum Thema Streumunition statt. In der Osloer Erklärung vom 23. Februar 2007 verpflichteten sich 46 Staaten, darunter Österreich und weitere 20 EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn), unter anderem bis 2008 einen rechtlich verbindlichen internationalen Vertrag zu schließen, der die Verwendung, die Herstellung, den Transfer und die Lagerung von Streumunition, die der Zivilbevölkerung inakzeptables Leid zufügt, verbietet. Die Osloer Erklärung beinhaltet auch eine Verpflichtung der 46 Staaten, entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene zu prüfen.

 

Im Rahmen des nunmehr so genannten Oslo-Prozesses fand auf Einladung Perus von 23. bis 25. Mai 2007 in Lima eine internationale Konferenz zum Thema Streumunition statt. Mit 68 teilnehmenden Staaten hat der in Oslo initiierte Prozess eine beachtliche Dynamik entwickelt. Von 5. bis 7. Dezember 2007 wird Österreich in Wien die nächste internationale Folgekonferenz des Oslo- Prozesses abhalten. Weitere Konferenzen sind für Februar und Mai in Wellington/Neuseeland bzw. Dublin/Irland geplant.

 

Norwegen hat bereits im Juni 2006 eine politische Erklärung abgegeben, gemäß der es im Rahmen eines Moratoriums jedweden Einsatz von Streumunition ausschließt, bis eine Klärung bezüglich eines internationalen Übereinkommens zu diesen Waffen erreicht ist. Gesetzliche Regelungen über ein umfassendes Verbot von Streumunition, zu dem es begrenzte Ausnahmen gibt, hat Belgien im Juni 2006 erlassen. Im Februar 2007 bekundete Bosnien-Herzegowina seine Absicht, ein Moratorium zu beschließen. Ungarn hat im Mai 2007 ein Moratorium nach dem Vorbild Österreichs (siehe unten) erlassen. Die Schweiz hat im Mai 2007 ein teilweises Moratorium erlassen. Diskussionen über ein Verbot bzw. eine Beschränkung von Streumunition finden derzeit in den Parlamenten Australiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Schwedens und der Vereinigten Staaten von Amerika statt. Irland, Mexiko, Neuseeland und der Heilige Stuhl befürworten ein Totalverbot von Streumunition auf internationaler Ebene und verlangen in diesem Kontext von jenen Staaten, die über solche Waffensysteme verfügen, ein sofortiges Moratorium.

 

Aufbauend auf der parlamentarischen Entschließung vom 12. Juli 2006 (E 202-NR/XXII. GP), durch die die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Vorbereitung eines Protokolls betreffend Streumunition im Rahmen der Konventionellen Waffenkonvention bzw. eines anderen geeigneten völkerrechtlichen Instruments zu unterstützen, hat Österreich innerhalb und außerhalb der EU in dieser für die weiteren Bemühungen der internationalen Abrüstung so wichtigen Frage eine Vorreiterrolle übernommen. Um diese Rolle Österreichs glaubwürdig zu stärken, wurde in einem ersten Schritt von der Bundesregierung am 21. Februar 2007 beschlossen, dass Österreich schon bei der Konferenz in Oslo seine nationale Position in dieser Frage konkret und unmissverständlich klarstellt. Österreich gab bei dieser Gelegenheit eine einseitige Erklärung bezüglich eines Moratoriums ab, wonach das Österreichische Bundesheer bis zur Schaffung einer entsprechenden völkerrechtlichen Regelung auf den Einsatz von Streumunition verzichtet. In den künftigen Verhandlungen um ein internationales Instrument wird sich Österreich weiter bemühen, eine möglichst weit reichende Lösung zu erzielen. Sollte diese weniger weit gehen als das einseitige Moratorium, wird dieses in jenen Punkten, die von einer künftigen internationalen Vereinbarung nicht erfasst sind, beibehalten werden.

Nach dem Vorbild des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-Minen, BGBl. I Nr.13/1997, sollen nunmehr legistische Maßnahmen getroffen werden, die ähnlich weitgehend sind und darauf abzielen, in Österreich die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, den Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Gebrauch und den Besitz von Streumunition zu verbieten.

 

Die Kosten für die Vernichtung der bestehenden Bestände an Streumunition werden vom BMLV aus dem laufenden Budget getragen.

 

Anbei lege ich den Entwurf eines Bundesgesetzes über das Verbot von Streumunition sowie die Erläuterungen hiezu vor.

 

Ich stelle daher den

 

A n t r a g,

 

die Bundesregierung wolle

 

1.      den Entwurf eines Bundesgesetzes über das Verbot von Streumunition sowie die Erläuterungen hiezu genehmigen und

 

2.      den Gesetzesentwurf samt Erläuterungen dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung zuleiten.

 

 

Wien, am