Anlage 3
FORMBLATT ZUR DARSTELLUNG VON VERWALTUNGSLASTEN FÜR UNTERNEHMEN |
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Rechtsvorschrift |
UStG 1994, Art. 28 Abs. 1 |
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bisherige Verwaltungslasten der Rechtsvorschrift in Euro |
0 |
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erwartete Verwaltungs-lasten der neuen/geänderten Rechtsvorschrift in Euro |
110.000 |
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Belastung/Entlastung in Euro* |
110.000 |
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*Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen den bisherigen und den erwarteten Verwaltungslasten der neuen/geänderten Rechtsvorschrift. |
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Beschreibung der neu eingeführten/Änderungen bestehender Informations-verpflichtungen, die zu der erwarteten Belastung/Entlastung führen sollen |
Verpflichtung des Unternehmers jede Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der UID-Nummer maßgebend waren, dem Finanzamt anzuzeigen |
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Darstellung, aus welchen Gründen die Informations-verpflichtungen notwendig sind und welcher Nutzen damit verbunden ist (§ 14a Abs. 1 Z 3 BHG); Begründung der Notwendigkeit geplanter neuer Belastungen; Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Entlastung und deren Wirkungen. |
Bekämpfung von Umsatzsteuerverkürzung, Karussellbetrug und missbräuchlicher Verwendung von UID-Nummern |
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komplexe Informationsverpflichtungen (§ 7 Abs. 3) |
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Die Informationsverpflichtung wird neu eingeführt. |
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Die Informationsverpflichtung wird geändert. |
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Kurzbezeichnung |
Bekanntgabe des Entfalls der Voraussetzungen für die Erteilung der UID-Nummer |
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Erläuterung zur Informationsverpflichtung |
Verpflichtung des Unternehmers jede Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der UID-Nummer maßgebend waren, dem Finanzamt anzuzeigen |
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Anzahl der von der Informationsverpflichtung betroffenen Unternehmen |
ca. 42.900 |
geschätzter Zeitaufwand in Stunden/Jahr/Unternehmen zur Erfüllung der Informations-verpflichtung |
bis zu 5 min |
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bisherige
Verwaltungslasten |
0 |
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erwartete Verwaltungs-lasten der neuen/geänderten Informationsverpflichtung in Euro |
110.000 |
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Belastung/Entlastung |
110.000 |
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*Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen den bisherigen und den erwarteten Verwaltungslasten der neuen/geänderten Informationsverpflichtung. |
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