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Organisationseinheit:

BMGFJ - IV/B/5 (Tiergesundheit, Handel mit lebenden Tieren und Veterinärrecht)

Sachbearbeiter/in:

Dr. Christine Oberleitner-Tschan

E-Mail:

christine.oberleitner-tschan@bmgfj.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4467

Fax:

+43 (1) 71344041722

Geschäftszahl:

BMGFJ-74100/0101-IV/B/5/2007

Datum:

24.09.2007

 

Ihr Zeichen:

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Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 - Begutachtung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend übermittelt in der Anlage den Entwurf einer Novelle des Tierseuchengesetzes und des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (Veterinärrechtänderungsgesetz 2007). Dieser ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.

 

Der vorliegende Entwurf dient primär der gesetzlichen Verankerung eines elektronischen Veterinärregisters, sowie der dafür erforderlichen Melde- und Kennzeichnungspflichten. Damit soll ein modernes Instrument zur Erfassung des Tierbestandes geschaffen werden, um einerseits die Grundlage für die Ausarbeitung von Plänen zur risikobasierten behördlichen Kontrolle sicherzustellen, andererseits aber auch um im Seuchenfall rasch und effektiv Maßnahmen setzen zu können.

Weiters wird die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tierkrankheiten und der Umgang mit Tierseuchenerregern einer klaren Regelung zugeführt.

Die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel wird systemkonform dem Arzneiwareneinfuhrgesetz unterstellt. Für bestimmte Impfstoffe ist jedoch zusätzlich eine tierseuchenrechtliche Bewilligung zur Anwendung erforderlich.

Die Erfasung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen im Gesetz und Aufhebung zahlreicher Einzelverordnungen dient der Rechtssicherheit und –klarheit und kann als erster Schritt der im Regierungsprogramm vorgesehenen Neuregelung des Tierseuchensektors gesehen werden.

Anpassungen hinsichtlich der hochpathogenen Geflügelpest sind in Übereinstimmung mit der RL 2005/94/EG erforderlich.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit , Familie und Jugend ersucht zum übermittelten Entwurf bis längstens

23. Oktober 2007

Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen (auch) auf elektronischem Weg an die Adresse

legvet@bmgfj.gv.at

zu senden.

 

Weiters wird ersucht, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln.

 

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände bestehen. Um möglichst frühzeitige Übermittlung von inhaltlichen Stellungnahmen wird höflichst ersucht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 der Vereinbarg zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsulationsmechanismus und einen künftigen Stabiliätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

 

Für die Bundesministerin:

Mag. Ulrich Herzog

 

Beilage: 0

Elektronisch gefertigt