Vorblatt

Probleme:

-       Bedarf nach weiterer Vereinheitlichung der Sozialentschädigungsgesetze:

         Angleichung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch im Kriegsopferversorgungsgesetz und im Opferfürsorgegesetz an die günstigeren Bestimmungen des Heeresversorgungsgesetzes und des Impfschadengesetzes.

Ziel:

-       Weitere Vereinheitlichung des Sozialen Entschädigungsrechtes.

Inhalte:

-       Schaffung eines Rentenanspruches in der Kriegsopferversorgung und der Opferfürsorge schon ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 v.H.

-       Anpassung des Heeresversorgungsgesetzes an das Wehrgesetz

Alternativen:

Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtszustandes.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Auf die finanziellen Erläuterungen wird verwiesen.

Die auf Grund des § 14a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, erlassenen Richtlinien zur Anwendung des Standardkostenmodells (Standardkostenmodell-Richtlinien), BGBl. II Nr. 233/2007, kommen nicht zum Tragen, da durch den vorliegenden Gesetzesentwurf weder Verwaltungskosten noch Verwaltungslasten aus Informationsverpflichtungen für Unternehmen entstehen.

EU-Konformität:

Die vorgesehenen Regelungen stehen nicht im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.