Vorblatt
Probleme:
- Bedarf nach weiterer Vereinheitlichung der Sozialentschädigungsgesetze:
Angleichung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch im Kriegsopferversorgungsgesetz und im Opferfürsorgegesetz an die günstigeren Bestimmungen des Heeresversorgungsgesetzes und des Impfschadengesetzes.
Ziel:
- Weitere Vereinheitlichung des Sozialen Entschädigungsrechtes.
Inhalte:
- Schaffung eines Rentenanspruches in der Kriegsopferversorgung und der Opferfürsorge schon ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 v.H.
- Anpassung des Heeresversorgungsgesetzes an das Wehrgesetz
Alternativen:
Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtszustandes.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf die finanziellen Erläuterungen wird verwiesen.
Die auf Grund des § 14a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, erlassenen Richtlinien zur Anwendung des Standardkostenmodells (Standardkostenmodell-Richtlinien), BGBl. II Nr. 233/2007, kommen nicht zum Tragen, da durch den vorliegenden Gesetzesentwurf weder Verwaltungskosten noch Verwaltungslasten aus Informationsverpflichtungen für Unternehmen entstehen.
EU-Konformität:
Die vorgesehenen Regelungen stehen nicht im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.