Wien, am 1.
Februar 2008 GZ:
BMLFUW-UW-1.2.2/0120-V/2/2007 Sachbearbeiter:
Götsch Durchwahl: 2338
An
die Parlamentsdirektion
die Volksanwaltschaft
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER
das Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER
das Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL
das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
den Rat für Forschung und Technologieentwicklung
den unabhängigen Umweltsenat
das Präsidium der Finanzprokuratur
die Österreichische Bundesforste AG
das Bundesvergabeamt
die Bundesbeschaffung GmbH
alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
alle unabhängigen Verwaltungssenate
den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)
den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
die Österreichische Ärztekammer
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
das Österreichische Normungsinstitut
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
das Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben
den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
den Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels
die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)
An die Begutachtungsstellen (lt. Verteiler)
Betrifft: Entwurf für ein Chemikaliengesetz 2008 (ChemG 2008);
Anpassungen in Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Begutachtungsverfahren Zl. BMLFUW-UW.1.2.2/0120-V/2/2007
In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Entwurf für ein Chemikaliengesetz 2008 (ChemG 2008) samt Vorblatt und Erläuterungen zur Begutachtung.
Das Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, ist zum Zwecke der EU-Anpassung als Nachfolgeregelung für das Chemikaliengesetz, BGBl. Nr. 326/1987, beschlossen worden. Es stammt daher, auch in der geltenden Fassung, im Wesentlichen aus dem Jahr 1996 und beruht auf den zu dieser Zeit maßgeblichen Gemeinschaftsrechtsvorschriften. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union weist in Anbetracht der direkt geltenden Verordnungen (EG) und des derzeit noch in Beratung befindlichen Vorhabens zur tief greifenden Umstellung der Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen für gefährliche Chemikalien in wesentlichen Teilen beträchtliche Unterschiede zu den Gegebenheiten im Jahr 1996 auf. Das geltende ChemG 1996, muss nunmehr – trotz der laufend durchgeführten Novellierungen – grundlegend geändert werden, damit es wieder als geeigneter Umsetzungsrahmen für das aktuelle Chemikalienrecht der EU dienen kann. Dies soll durch eine Nachfolgeregelung, ein „Chemikaliengesetz 2008“ durchgeführt werden.
Der vorliegende Entwurf soll nach der Begutachtung als Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet werden.
Um Stellungnahme an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/2 (martin.pixner@lebensministerium.at), bis längstens
23. März 2008
wird ersucht.
Weiters wird ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf
samt Vorblatt und Erläuterungen auch auf der Website des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(www.umweltnet.at
Bereich Chemie) zur Einsicht und zum
Download bereitsteht.
Sollte bis zu dem genannten Datum beim ho. Ressort keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird davon ausgegangen, dass seitens der jeweiligen Begutachtungsstelle keine Einwände zu dem gegenständlichen Entwurf bestehen.
Für den Bundesminister:
SC Liebel
Elektronisch gefertigt