Wien, am      1. Februar 2008

               GZ:   BMLFUW-UW-1.2.2/0120-V/2/2007

Sachbearbeiter:        Götsch

     Durchwahl:  2338

 
An

die   Parlamentsdirektion

die   Volksanwaltschaft

alle    Bundesministerien

das   Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER

das   Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY

das   Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

das   Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER

das   Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER

das   Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL

das   Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

alle    Sektionen des Bundeskanzleramtes (bei Aussendungen des VD selbst)

alle    Abteilungen des Verfassungsdienstes (bei Aussendungen des VD selbst)

den   Rat für Forschung und Technologieentwicklung

den   unabhängigen Umweltsenat

das   Präsidium der Finanzprokuratur

die   Österreichische Bundesforste AG

das   Bundesvergabeamt

die    Bundesbeschaffung GmbH

alle    Ämter der Landesregierungen

die   Verbindungsstelle der Bundesländer

alle    unabhängigen Verwaltungssenate

den   Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

den   Österreichischen Gemeindebund

den   Österreichischen Städtebund

die   Wirtschaftskammer Österreich

die   Bundesarbeitskammer

die   Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

die   Österreichische Ärztekammer

die   Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

die   Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

das   Österreichische Normungsinstitut

den   Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

die   Vereinigung der Österreichischen Industrie

den   Österreichischen Gewerkschaftsbund

den   Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

den   Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

den   Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

das   Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

den   Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

den   Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

die   Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

 

 

An die Begutachtungsstellen (lt. Verteiler)

 

Betrifft:    Entwurf für ein Chemikaliengesetz 2008 (ChemG 2008);

Anpassungen in Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

               Begutachtungsverfahren Zl. BMLFUW-UW.1.2.2/0120-V/2/2007

 

In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Entwurf für ein Chemikaliengesetz 2008 (ChemG 2008) samt Vorblatt und Erläuterungen zur Begutachtung.

 

Das Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, ist zum Zwecke der EU-Anpassung als Nachfolgeregelung für das Chemikaliengesetz, BGBl. Nr. 326/1987, beschlossen worden. Es stammt daher, auch in der geltenden Fassung, im Wesentlichen aus dem Jahr 1996 und beruht auf den zu dieser Zeit maßgeblichen Gemeinschaftsrechtsvorschriften. Das Chemikalienrecht der Europäischen Union weist in Anbetracht der direkt geltenden Verordnungen (EG) und des derzeit noch in Beratung befindlichen Vorhabens zur tief greifenden Umstellung der Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen für gefährliche Chemikalien in wesentlichen Teilen beträchtliche Unterschiede zu den Gegebenheiten im Jahr 1996 auf. Das geltende ChemG 1996, muss nunmehr – trotz der laufend durchgeführten Novellierungen – grundlegend geändert werden, damit es wieder als geeigneter Umsetzungsrahmen für das aktuelle Chemikalienrecht der EU dienen kann. Dies soll durch eine Nachfolgeregelung, ein „Chemikaliengesetz 2008“ durchgeführt werden.

 

Der vorliegende Entwurf soll nach der Begutachtung als Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet werden.

 

Um Stellungnahme an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/2 (martin.pixner@lebensministerium.at), bis längstens

 

23. März 2008

 

wird ersucht.

 

Weiters wird ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at  und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf samt Vorblatt und Erläuterungen auch auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (www.umweltnet.at Bereich Chemie) zur Einsicht und zum
Download bereitsteht.

 

Sollte bis zu dem genannten Datum beim ho. Ressort keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird davon ausgegangen, dass seitens der jeweiligen Begutachtungsstelle keine Einwände zu dem gegenständlichen Entwurf bestehen.

 

 

 

Für den Bundesminister:

SC Liebel