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Organisationseinheit: |
BMGFJ - I/B/8 (Kranken- und Kuranstalten, Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinprodukterecht; Amtshaftung, Volksanwaltschaft) |
Sachbearbeiter/in: |
Dr. Sylvia Füszl |
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E-Mail: |
sylvia.fueszl@bmgfj.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-4885 |
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Fax: |
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Geschäftszahl: |
BMGFJ-92700/0007-I/B/8/2007 |
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Datum: |
01.02.2008 |
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Ihr Zeichen: |
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Entwurf einer Novelle zum Epidemiegesetz betr Einführung eines elektronischen Meldesystems
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend übermittelt den im Betreff genannten Entwurf samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens
17. März 2008.
Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen jedenfalls auch per e-Mail an sylvia.fueszl@bmgfj.gv.at unter dem Betreff „Epidemiegesetz-Novelle“ zu übermitteln.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Der Gesetzesentwurf samt Erläuterungen wird u.e. dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes- Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu
übermitteln und hievon das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu verständigen.
Für die Bundesministerin:
Dr. Clemens-Martin Auer
Beilage: 3
Elektronisch gefertigt