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BUNDESKANZLERAMT .. VERFASSUNGSDIENST |
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Gz ● BKA-600.851/0002-V/4/2008 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr MMag Dr Patrick SEGALLA Pers. E-mail ● patrick.segalla@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2353 Ihr Zeichen ● Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz
geändert wird;
Versendung zur Begutachtung
An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER
das Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER
das Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL
das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt
die Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt
die Anwaltschaft für Gleichbehandlung
die Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
den Datenschutzrat
den Rat für Forschung und Technologieentwicklung
den Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
die Bundestheater-Holding GmbH
den unabhängigen Bundesasylsenat
den unabhängigen Umweltsenat
den österreichischen Statistikrat
die Bundesanstalt „Statistik Österreich“
das Präsidium der Finanzprokuratur
die Österreichische Bundesforste AG
die Österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Betrieb AG
die Österreichische Post AG
die Telekom Austria AG
die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich
die Bundes-Jugendvertretung
die Finanzmarktaufsicht
den Unabhängigen Finanzsenat
das Bundesvergabeamt
die Bundesbeschaffung GmbH
die Bundeswettbewerbsbehörde
die Kommunikationsbehörde Austria
die Telekom-Control-Kommission
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Geschäftsbereich Rundfunk, z.Hd. Dr. Alfred Grinschgl
Geschäftsbereich Telekommunikation, z.Hd. Dr. Georg Serentschy
den Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit
die Österreichische Bundes-Sportorganisation
[*] alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
alle unabhängigen Verwaltungssenate
den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)
* den Österreichischen Gemeindebund
* den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
den Österreichischen Landarbeiterkammertag
den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Zahnärztekammer
die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs
die Österreichische Apothekerkammer
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Europarecht der Universität Wien
das Institut für Europarecht der Universität Graz
das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
das Institut für Europarecht der Universität Salzburg
das Institut für Europarecht der Universität Linz
das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
die Österreichische Rektorenkonferenz
die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
den Verband der Professoren Österreichs
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
das Österreichische Normungsinstitut
die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht
das Österreichische Institut für Menschenrechte
die Österreichische Liga für Menschenrechte
die österreichische Sektion von amnesty international
das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
das österreichische Helsinki Komitee
den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Österreichische Bischofskonferenz
den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
* den Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes
die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
die Vereinigung Österreichischer Richter
den Verband Österreichischer Zeitungen
den Österreichischen Seniorenrat
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub
den Verkehrsclub Österreich
das Kuratorium für Verkehrssicherheit
den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
das Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben
den Fachverband Gas & Wärme
die Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser
den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband
den Österreichischen Verband der Internet Service Provider
den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
den Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels
den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie
die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)
die ARGE Daten
den Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen
den Österreichischen Familienbund
die Gesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes
den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie
den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
die Lebenshilfe Österreich
die VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
das Österreichische Hebammengremium
den Österreichischen Fischereiverband
das Forum Mobilkommunikation
den Auslandsösterreicher-Weltbund
die Österreichische Nationalbibliothek
die Universitätsbibliothek Wien
die Wienbibliothek
den Verband Österreichischer Zeitungen
den Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband
den Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
die Austria Presse Agentur
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem des Mediengesetz geändert wird und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
18. April 2008
an die e‑mail-adresse v4@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
21. Februar 2008
Für die Bundesministerin:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt