BUNDESKANZLERAMT .. ÖSTERREICH

Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform

11.3.2008

Staatsreform/Allgemeines/Vorlage 27

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird

 

 

 

 

An

      die   Österreichische Präsidentschaftskanzlei

        die   Parlamentsdirektion

        den   Rechnungshof

        die   Volksanwaltschaft

        den   Verfassungsgerichtshof

        den   Verwaltungsgerichtshof

        alle    Bundesministerien

        das   Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER

        das   Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY

        das   Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

        das   Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER

        das   Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER

        das   Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL

        das   Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

        alle    Sektionen des Bundeskanzleramtes

        alle    Abteilungen des Verfassungsdienstes

        die   Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt

        die   Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

        den   Datenschutzrat

        den   Rat für Forschung und Technologieentwicklung

        den   Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

        die   Bundestheater-Holding GmbH

        den   unabhängigen Bundesasylsenat

        den   unabhängigen Umweltsenat

        den   österreichischen Statistikrat

        die   Bundesanstalt „Statistik Österreich“

        das   Präsidium der Finanzprokuratur

        die   Österreichische Bundesforste AG

        die   Österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Betrieb AG

        die   Österreichische Post AG

        die   Telekom Austria AG

        die   Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich

        die    Bundes-Jugendvertretung

        die    Finanzmarktaufsicht

        den   Unabhängigen Finanzsenat

        das   Bundesvergabeamt

        die    Bundesbeschaffung GmbH

        die    Bundeswettbewerbsbehörde

        die    Kommunikationsbehörde Austria

        die    Telekom-Control-Kommission

        die    Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

        den   Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit

        die   Österreichische Bundes-Sportorganisation

        alle    Ämter der Landesregierungen

        die   Verbindungsstelle der Bundesländer

        alle    unabhängigen Verwaltungssenate

        den           Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

        den   Österreichischen Gemeindebund

        den   Österreichischen Städtebund

        die   Wirtschaftskammer Österreich

        die   Bundesarbeitskammer

        die   Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

        den   Österreichischen Landarbeiterkammertag

        den   Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

        die   Österreichische Notariatskammer

        die   Österreichische Patentanwaltskammer

        die   Österreichische Ärztekammer

        die   Österreichische Zahnärztekammer

        die         Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

        die         Österreichische Apothekerkammer

        die         Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

        die         Kammer der Wirtschaftstreuhänder

        die         Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

        den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

        die         rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

        die         rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

        die         rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

        die         rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

        das           Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

        das           Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

        das           Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien

        die         rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

        das           Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

        das           Institut für Europarecht der Universität Wien

        das           Institut für Europarecht der Universität Graz

        das           Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

        das           Institut für Europarecht der Universität Salzburg

        das           Institut für Europarecht der Universität Linz

        das           Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

        die         Österreichische Rektorenkonferenz

        die         Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

        den           Verband der Professoren Österreichs

        das           Österreichische Institut für Rechtspolitik

        die         Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

        die         Österreichische Juristenkommission

        das           Österreichische Normungsinstitut

        die         Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

        das           Österreichische Institut für Menschenrechte

        die         Österreichische Liga für Menschenrechte

        die         österreichische Sektion von amnesty international

        das           Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

        das           österreichische Helsinki Komitee

        den           Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge

        den           Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

        die         Österreichische Bischofskonferenz

        den           Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien

        die         Vereinigung der Österreichischen Industrie

        den           Österreichischen Gewerkschaftsbund

        die         Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

        den           Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

        die         Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

        die         Vereinigung Österreichischer Richter

        den           Verband Österreichischer Zeitungen

        den           Österreichischen Seniorenrat

        den           Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

        den           Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs

        den           Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub

        den           Verkehrsclub Österreich

        das           Kuratorium für Verkehrssicherheit

        den           Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

        den           Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

        den           Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

        das           Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

        den Fachverband Gas & Wärme

        die         Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser

        den           Österreichischen Bundesfeuerwehrverband

        den           Österreichischen Verband der Internet Service Provider

        den           Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

        den           Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

        den           Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie

        die   Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

        die         ARGE Daten

        den           Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen

        den           Österreichischen Familienbund

        den           Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

        den    Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

        die   Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

        die         Lebenshilfe Österreich

        die         VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

        das           Österreichische Hebammengremium

        den           Österreichischen Fischereiverband

        das           Forum Mobilkommunikation

        den           Auslandsösterreicher-Weltbund

        die            Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt

        die            Anwaltschaft für Gleichbehandlung

        alle           ehemaligen Mitglieder des Österreich-Konvents

 

 


 

Durch das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die Formulierungsvorschläge zu den im Regierungsprogramm aufgelisteten Themenbereichen für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform vorlegen soll. Dieser Expertengruppe gehören neben je zwei von den Regierungsparteien entsendeten Vertretern (Rechnungshofpräsident a.D. Dr. Franz Fiedler, Nationalratspräsident a.D. Univ.‑Prof. Dr. Andreas Khol, Volksanwalt Dr. Peter Kostelka und Univ.‑Prof. Dr. Theo Öhlinger) auch zwei von den Ländern nominierte Mitglieder (Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller, vertreten durch Univ.‑Prof. Dr. Ewald Wiederin, und Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber, vertreten durch Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss) an. Vorsitzender der Expertengruppe ist der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Univ.‑Prof. Dr. Georg Lienbacher.

Von den im Regierungsprogramm der Expertengruppe zur Beratung übertragenen Themen wurde der Bereich Wahlrecht von der Expertengruppe behandelt und mit Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 27/2007 umgesetzt. Zu den Bereichen Kontrolle (Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt), Rechtsschutz (Verwaltungsgerichte erster Instanz, Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof) und Verfassungsbereinigung wurde am 23. Juli 2007 ein Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes vorgelegt; Teile dieses Entwurfes wurden mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 2/2008 umgesetzt. Der vorliegende Entwurf einer B‑VG-Novelle enthält nunmehr Textvorschläge zu den Bereichen Kompetenzverteilung, Schulverwaltung, Länderautonomie und Gemeinden. Die Expertengruppe wird ihre Arbeit fortsetzen und plant, einen weiteren Entwurf zum Thema Grundrechte vorzulegen.

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, dem die Betreuung der Arbeit der Expertengruppe obliegt, übermittelt nunmehr den von der Expertengruppe erstellten Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, zur allgemeinen Begutachtung und ersucht um allfällige Stellungnahme innerhalb von

 

acht Wochen nach Zustellung

 

an die Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Entwurf um einen Entwurf der Expertengruppe und nicht um einen Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramtes im Sinne der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus handelt.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf in einigen Bereichen zwei Varianten gegenüberstellt. Es wird in diesem Zusammenhang um explizite Bezugnahme auf die präferierte Variante in einer allfälligen Stellungnahme ersucht.

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

12. März 2008

Für die Expertengruppe

SL Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER

(Vorsitzender)

 

 

 

 

Elektronisch gefertigt