BUNDESKANZLERAMT .. ÖSTERREICH Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform |
11.3.2008 |
Staatsreform/Allgemeines/Vorlage 27 |
Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER
das Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER
das Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL
das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
die Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt
die Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
den Datenschutzrat
den Rat für Forschung und Technologieentwicklung
den Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
die Bundestheater-Holding GmbH
den unabhängigen Bundesasylsenat
den unabhängigen Umweltsenat
den österreichischen Statistikrat
die Bundesanstalt „Statistik Österreich“
das Präsidium der Finanzprokuratur
die Österreichische Bundesforste AG
die Österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Betrieb AG
die Österreichische Post AG
die Telekom Austria AG
die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich
die Bundes-Jugendvertretung
die Finanzmarktaufsicht
den Unabhängigen Finanzsenat
das Bundesvergabeamt
die Bundesbeschaffung GmbH
die Bundeswettbewerbsbehörde
die Kommunikationsbehörde Austria
die Telekom-Control-Kommission
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
den Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit
die Österreichische Bundes-Sportorganisation
alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
alle unabhängigen Verwaltungssenate
den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)
den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
den Österreichischen Landarbeiterkammertag
den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Zahnärztekammer
die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs
die Österreichische Apothekerkammer
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
das Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Europarecht der Universität Wien
das Institut für Europarecht der Universität Graz
das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
das Institut für Europarecht der Universität Salzburg
das Institut für Europarecht der Universität Linz
das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
die Österreichische Rektorenkonferenz
die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
den Verband der Professoren Österreichs
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
das Österreichische Normungsinstitut
die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht
das Österreichische Institut für Menschenrechte
die Österreichische Liga für Menschenrechte
die österreichische Sektion von amnesty international
das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
das österreichische Helsinki Komitee
den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Österreichische Bischofskonferenz
den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
den Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes
die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
die Vereinigung Österreichischer Richter
den Verband Österreichischer Zeitungen
den Österreichischen Seniorenrat
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub
den Verkehrsclub Österreich
das Kuratorium für Verkehrssicherheit
den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
das Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben
den Fachverband Gas & Wärme
die Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser
den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband
den Österreichischen Verband der Internet Service Provider
den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
den Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels
den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie
die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)
die ARGE Daten
den Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen
den Österreichischen Familienbund
den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie
den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
die Lebenshilfe Österreich
die VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
das Österreichische Hebammengremium
den Österreichischen Fischereiverband
das Forum Mobilkommunikation
den Auslandsösterreicher-Weltbund
die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt
die Anwaltschaft für Gleichbehandlung
alle ehemaligen Mitglieder des Österreich-Konvents
Durch das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die Formulierungsvorschläge zu den im Regierungsprogramm aufgelisteten Themenbereichen für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform vorlegen soll. Dieser Expertengruppe gehören neben je zwei von den Regierungsparteien entsendeten Vertretern (Rechnungshofpräsident a.D. Dr. Franz Fiedler, Nationalratspräsident a.D. Univ.‑Prof. Dr. Andreas Khol, Volksanwalt Dr. Peter Kostelka und Univ.‑Prof. Dr. Theo Öhlinger) auch zwei von den Ländern nominierte Mitglieder (Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller, vertreten durch Univ.‑Prof. Dr. Ewald Wiederin, und Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber, vertreten durch Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss) an. Vorsitzender der Expertengruppe ist der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Univ.‑Prof. Dr. Georg Lienbacher.
Von den im Regierungsprogramm der Expertengruppe zur Beratung übertragenen Themen wurde der Bereich Wahlrecht von der Expertengruppe behandelt und mit Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 27/2007 umgesetzt. Zu den Bereichen Kontrolle (Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt), Rechtsschutz (Verwaltungsgerichte erster Instanz, Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof) und Verfassungsbereinigung wurde am 23. Juli 2007 ein Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes vorgelegt; Teile dieses Entwurfes wurden mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 2/2008 umgesetzt. Der vorliegende Entwurf einer B‑VG-Novelle enthält nunmehr Textvorschläge zu den Bereichen Kompetenzverteilung, Schulverwaltung, Länderautonomie und Gemeinden. Die Expertengruppe wird ihre Arbeit fortsetzen und plant, einen weiteren Entwurf zum Thema Grundrechte vorzulegen.
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, dem die Betreuung der Arbeit der Expertengruppe obliegt, übermittelt nunmehr den von der Expertengruppe erstellten Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, zur allgemeinen Begutachtung und ersucht um allfällige Stellungnahme innerhalb von
acht Wochen nach Zustellung
an die Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Entwurf um einen Entwurf der Expertengruppe und nicht um einen Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramtes im Sinne der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus handelt.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf in einigen Bereichen zwei Varianten gegenüberstellt. Es wird in diesem Zusammenhang um explizite Bezugnahme auf die präferierte Variante in einer allfälligen Stellungnahme ersucht.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
12. März 2008
Für die Expertengruppe
SL Univ.-Prof. Dr. Georg LIENBACHER
(Vorsitzender)
Elektronisch gefertigt